Bund entlastet Länder & Kommunen - Städte & Gemeinden im Kreis Herford & Bad Oeynhausen profitieren mit 13,48 Mio. p.J.

Veröffentlicht am 30.11.2016 in Bundespolitik

Berlin. Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Deutsche Bundestag heute mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze. 

„Mit dem Gesetz setzen wir eines der vorrangigen Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018. Die Verteilung der 5 Milliarden erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro). Als SPD-Fraktion hätten wir uns einen Verteilungsschlüssel gewünscht, der noch gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies ist aber leider am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert“, so Schwartze.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine jährliche Entlastung von etwa 1,24 Milliarden Euro. Darin enthalten sind 217 Millionen Euro, die zunächst über die Umsatzsteuer an das Land NRW fließen, aber ungeschmälert über die Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze an die Kommunen weitergegeben werden. Dies hat die rot-grüne Landesregierung bereits im Juli dieses Jahres beschlossen.

Die übrigen Gelder fließen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die Kosten der Unterkunft direkt an die Kreise, Städte und Gemeinden. Für die Kommunen im Stefan Schwartzes Wahlkreis bedeutet das eine direkte Entlastung von rund 13,48 Euro:

 

Bund entlastet Länder und Kommunen © Büro Schwartze CC BY-NC-ND 3.0 DE

Mit dem heute verabschiedeten Gesetz hat der Bundestag außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen, sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge in Höhe von voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018. Zusammen mit der Erhöhung der sozialen Wohnungsbaumittel um je 500 Millionen Euro für 2017 und 2018 kommt die beachtliche Summe von knapp 20 Milliarden Euro zustande, die bis 2019 an Länder und Kommunen fließen.

„Diese Maßnahmen zeigen: Der Bund wird seiner Verantwortung sowohl im Bereich der Flüchtlingspolitik als auch bei der Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben gerecht“, so Stefan Schwartze abschließend.

 

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