Bundesfinanzhof: Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

Veröffentlicht am 30.01.2023 in Bundestagsfraktion

Der Bundesfinanzhof hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Wir als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen dies sehr. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags entspricht dem Sozialstaatsprinzip und sollte in seiner Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen und der Fokussierung auf gerechten ökonomischen Ausgleich ein Wegweiser für die Zukunft sein.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Es gibt weiterhin eine großen staatlichen Finanzbedarf aus der deutschen Wiedervereinigung. Der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe, die nach Leistungsfähigkeit besteuert –  lediglich die 10 Prozent höchsten Einkommen bezahlen ihn – , deckt diesen Bedarf. Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Urteilsbegründung weitgehend die Argumente der SPD-Bundestagsfraktion zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags bestätigt. So stellte das Gericht klar, dass aus dem Auslaufen des Solidarpaktes II keine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Solidaritätszuschlag abgeleitet werden kann. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags zunächst bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen entspricht dem Sozialstaatsprinzip. Das oberste deutsche Finanzgericht hat damit den Solidaritätszuschlag als zentrales Element einer gerechten Finanzierung der deutschen Einheit bestätigt.“

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: 

„Der Bundesfinanzhof hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Das ist auch politisch zu begrüßen: Eine massive Steuerentlastung für Besserverdienende wäre gerade auch angesichts der aktuellen Herausforderungen das falsche Signal. Unabhängig davon ist eine Debatte über ein gerechtes Steuersystem angesichts der neuen strukturellen Aufgaben durch die Krise jedoch richtig. Dabei sollte es dann stets um zweierlei gehen: zielgerichtete Entlastungen einerseits, aber auch um mehr Gerechtigkeit andererseits. In der aktuellen Situation kann zum Beispiel eine einmalige Krisen-Abgabe, die besonders hohe Vermögen stärker an den Krisenlasten beteiligt, dafür ein Instrument sein. Ebenso gilt es jetzt aber auch Mittel und Wege zu finden, die die Gerechtigkeit und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft stärken.“

 

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