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Gute Nachrichten für Beschäftigte in der Altenpflege: Ihre Mindestlöhne steigen ab dem 1. September in mehreren Schritten deutlich. Außerdem erhalten sie spürbar mehr Urlaubstage.
Die zuständige Pflegekommission hat sich einstimmig darauf geeinigt, dass die Mindestlöhne für Hilfskräfte bis Ende 2023 schrittweise von aktuell 12 auf 14,15 Euro steigen sollen, für qualifizierte Hilfskräfte von 12,50 auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte von 15 Euro auf 18,25 Euro. Erhöhungen sind jeweils zum 1. September 2022, 1. Mai 2023 und 1. Dezember 2023 vorgesehen.
Bereits zum 1. April tritt eine Steigerung der Mindestlöhne in Kraft, die die Kommission bereits beschlossen hatte: Demnach erhalten Hilfskräfte pro Stunde dann bereits 55 Cent mehr (12,55 Euro), qualifizierte Hilfskräfte 70 Cent mehr (13,20 Euro), und für Pflegefachkräfte ist eine Mindestlohnerhöhung um 40 Cent auf 15,40 pro Stunde vorgesehen.
Mehr Urlaubsanspruch
Neben höheren Mindestlöhnen empfiehlt die Kommission in ihrer aktuellen Entscheidung auch mehr Urlaubstage. Demnach sollen Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2022 über den gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzlich sieben Tage erhalten, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage extra. Somit würde der Mindesturlaubsanspruch in der Altenpflege ab 2023 für Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche auf 29 Tage steigen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begrüßte diese Entscheidung. Wie er erst kürzlich angekündigt hatte, will sein Haus die Empfehlungen bereits am 1. Mai per Verordnung umsetzen. Somit wären die neuen Pflegemindestlöhne und der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich. Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohnfallen.