Durchbruch bei Lobbyregister: Einführung im Herbst

Veröffentlicht am 03.07.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Die Koalitionsfraktionen haben sich heute nach mehreren Gesprächen auf die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters im Herbst 2020 geeinigt. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig sanktioniert.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Matthias Bartke, Sprecher der AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:

„Die mit unserem Koalitionspartner gefundene Einigung für die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters setzt den gemeinsamen Wunsch nach einer möglichst großen Transparenz bei der Ausübung von Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und seinen Mitgliedern vollständig um. Wir haben eine Lösung gefunden, die deutlich mehr Transparenz herstellt, ohne dass wir den wichtigen Kontakt zu Abgeordneten erschweren. Dabei war uns vor allem der verpflichtende Charakter des Lobbyregisters wichtig. So haben wir uns insbesondere darauf verständigt, dass wir Verstöße gegen die Registrierungspflicht durch die Einführung eines neuen Ordnungswidrigkeitentatbestandes zukünftig mit Bußgeld sanktionieren.

Die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters ist der seit drei Legislaturperioden von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Durchbruch in diesem Bereich. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen für mehr Transparenz und für die Regulierung von Lobbytätigkeit im Bundestag.“

 

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