SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

Kiesabbau an der Weser – aktuelles Gutachten, Folgen und Möglichkeiten

Veröffentlicht am 16.02.2022 in Stadtverband

Foto: pixabay.com/pexels.com

Der SPD Stadtverband hat sich intensiv mit dem Thema der Gefährdung der Heilquellen und weiteren Auswirkungen im Rahmen des Kiesabbau am Gut Deesberg und dem aktuellen, von der Bezirksregierung Detmold dem Kiesabbauunternehmen auferlegten und mittlerweile erstelltem Gutachten, befasst. Hierbei wurde auch das Gespräch mit Experten gesucht.

Wie bekannt ist, hatte die Stadt Bad Oeynhausen bei eigenen Probeentnahmen im September 2021 einen erhöhten Leitwert des Wassers im Baggersee feststellt, was darauf hinweist, dass Tiefenwasser mineralischen Ursprungs in den See eindringt und dieser versalzt. Da im Bereich der Abgrabung auch die Heilquellenspalte verläuft, war die Sorge groß, dass dieses Wasser den Heilquellen entspringt und es damit zu einer dauerhaften Schädigung derselben kommt.

Als Ursache wurde vermutet, dass das unter der Kiesschicht liegende Felsgestein durch den Bagger beschädigt wurde. Laut Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung ist dieses aber ausgeschlossen, da die Heilquellen weitaus tiefer (ca. 30 m), als die tiefste Stelle der Abgrabung (ca. 10 m) liegen würden. Im PFB wird dies allerdings nicht durch ein Gutachten, auf Basis einer Messung oder Untersuchung belegt, sondern nur behauptet.

Die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ab- bau des Kieses. Sie ist ebenfalls verantwortlich für den Schutz der Heilquellen, auch wenn es seit 2014 (!) keine neue Heilquellenschutzverordnung gibt, wofür sie ebenfalls verantwort- lich ist.

Ergänzend ist sie verantwortlich für den Schutz der Gewässer, also u.a. den Salzgehalt in der Weser. Deshalb hat auch das Dezernat 54 Gewässerschutz der BR das Planfeststel- lungsverfahren zum Kiesabbau durchgeführt. Es genehmigt, überwacht und entscheided also gleichzeitig!

Von den Ergebnissen der Stadt eigenen Untersuchung wurde die BR im Oktober 2021 un- verzüglich durch die Stadt informiert und aufgefordert Stellung zu nehmen, ihrer Verantwor- tung nachzukommen und zu prüfen und sicher zu stellen, dass es keine Schädigung der Heilquellen gibt.

Daraufhin hat die BR die Gut Deesberg Kiesgewinnungs GmbH aufgefordert die Prüfung durchzuführen. Sie hat aber keine eigene, unabhängige Prüfung veranlasst.

Die Gut Deesberg Kiesgewinnungs GmbH hat für die Prüfung dasselbe Unternehmen, Sch- mitt + Partner, beauftragt, welches auch die Gutachten für das Planfeststellungsverfahren erstellt hat und somit schon eine vorgeprägte Auffassung haben musste, nämlich dass es keine Möglichkeit der Schädigung geben kann. Sonst hätte es sich ja selbst widersprochen.

Hinter der Gut Deesberg Kiesgewinnungs GmbH steht das Unternehmen Reese aus Rinteln. Die Firma Reese arbeitet seit Jahren in vielen Verfahren mit Schmitt + Partner und ist damit einer der Hauptauftraggeber der Firma. Es ist also fraglich, ob dieses Unternehmen über- haupt neutral und objektiv handeln kann.

Warum also hat die BR überhaupt die Aufforderung zur Prüfung des Sach-
verhalts an die Gut Deesberg Kiesgewinnungs GmbH gegeben und nicht ein unabhängiges, noch nicht beteiligtes Unternehmen beauftragt?
Einen Hinweis erhalten wir, wenn wir uns den Wortlaut der Aufforderung der BR an die Kiesgewinnungsfirma ansehen:
„... durch geeignete Untersuchungen und Nachweise zu dokumentieren, dass die erhöhte Mineralisa- tion im Baggersee, die auf Tiefwasseraufstiege hindeuten, nicht durch ihre Abgrabungstätigkeiten verursacht bzw. begünstigt wurden.“
D.h. die BR hat den Betreiber aufgefordert Belege für seine „Unschuld“ herbei zu führen, da sie diese voraussetzt, und nicht eine neutrale, unabhängige Untersuchung, die Ergebnis offen ist, durchzuführen.
Damit hat die BR ihre Neutralitätspflicht verletzt und keine objektive Untersuchung gefordert.

Was Schmitt + Partner nun im Fazit ihrer Untersuchung schlussfolgert war zu erwarten, denn nichts anders war ja auch ihre Aufgabenstellung und hätte der Auftraggeber, die Kies- gewinnungs GmbH erwartet. Schließlich bezahlt sie ja auch dafür!

Ergebnis: Alles gut. Es ist nur Tiefenwasser, was nicht von einer Heilquelle kommt und es gibt auch keine Auswirkungen auf das Grundwasser!

Im Gutachten selber gibt es reihenweise Widersprüche und Annahmen, auf die aber im Fazit nicht eingegangen wird oder eigenwillige, einseitige Schlussfolgerungen basieren sollen.

  • Es konnten nicht alle erforderlichen Stellen im Teig verprobt werden

  • An einigen Stellen wurde nicht an der tiefsten Stelle verprobt

  • Andere Stellen konnten nicht verprobt werden, da dort bereits Erde wieder einge-

    bracht wurde.

  • Es wird kein Vergleich zwischen dem angeblich tiefer fließenden Heilquellenwasser

    und dem aufsteigendem Tiefenwasser gemacht.

  • Aus dem Beginn der Abgrabung liegen angeblich keine Angaben über die tatsächli-

    che Tiefe der Abgrabung vor. In der Schlussfolgerung wird aber dennoch von einer maximalen Abbautiefe ausgegangen und damit Daten als Vergleich herangezogen, die gar nicht belegbar sind. Es wird also auf Mutmaßungen eine Aussage gebildet

  • An zwei Messtellen für das Grundwasser sind massiv höhere Leitwerte (Salzgehalt) festgestellt worden, was auf eine Veränderung des Grundwassers in seiner Qualität eindeutig hinweist. Dies wird einfach übergangen

  • Fragen zur Abbautechnik werden nicht komplett beantwortet und erst recht nicht be- legt

  • Es werden Messwerte aus der Zeit von 2020 bis 2021 angeführt. Die aus der Zeit des Beginns der Abgrabung werden nicht angegeben. Diese sollten aber die Vergleichs- grundlage sein, denn es wurde ja schon deutlich vor 2020 mit der Abgrabung begon- nen

  • Das Weserwasser wurde überhaupt nicht untersucht. Aus öffentlichen Daten kann man aber ablesen, dass auch dieses sich negativ verändert hat

    Dies um nur einige Fragwürdigkeiten des Gutachtens darzustellen

    Weiterhin wird angegeben, dass im November 2021 Erdeinspülungen, sprich Erdreich, wie- der in den See eingebracht wurde. Warum zu diesem Zeitpunkt und noch vor Beginn der Untersuchungen von Schmitt + Partner? Damit wurden die Grundlagen der Untersuchung der Stadt durch das Büro Leichtle verändert. Wie soll also ein Beweis gesichertes Ergebnis möglich sein?

Wir wollen nicht auf weitere Details eingehen. Die SPD macht sich ernsthaf-
te Sorgen, dass Bad Oeynhausen beschädigte Heilquellen hat und welche Folgen daraus entstehen. Macht sich Sorgen um Qualität und Gewinnung des Trinkwassers und auch um eine Versalzung der Weser durch den Kiesabbau.

Es stellt sich die Frage, wie kann es nun weiter gehen? Halten wir fest:

➢ Es gibt nach wie vor kein geeignetes, unabhängiges Gutachten, um beurteilen zu können, ob die Heilquellen verletzt wurden. Die Vermutung hat weiter Bestand.

➢ Die BR hat keinen unabhängigen Gutachter beauftragt
➢ Die BR sieht es auch jetzt nach Vorliegen des Gutachtens nicht als notwendig an das

Ergebnis kritisch zu betrachten und eine weitere, neutrale Untersuchung zu veran-

lassen
➢ Es ist nicht auszuschließen, dass die Heilquellen Schaden genommen haben.
➢ Man kann bereits jetzt an zwei Messtellen belegen, dass es zu starken Qualitätsver-

änderungen beim Grundwasser und damit ggf. zu Problemen bei der Trinkwasser-

gewinnung in Rehme kommen kann
➢ Das Wasser der Weser wurde gar nicht untersucht, um ggf. einer Versalzung durch

durchsickerndes Seewasser auf die Spur zu kommen und weiteren Umweltschäden vorzubeugen.

Fazit: Die Risiken sind nach wie vor vorhanden, dass Bad Oeynhausen durch die Kiesab- grabung einen dauerhaften, irreparablen Schaden erleidet und die BR sieht keine Veranlas- sung etwas dagegen zu tun, obwohl sie verantwortlich ist.

Welche Möglichkeiten bleiben der Stadt Bad Oeynhausen nun?
❖ Sie kann ein eigenes Gutachten beauftragen, was aber sehr kostspielig ist, sie sich

evtl. auch den Vorwurf nicht ausreichender Objektivität gefallen lassen muss.
❖ Sie kann bei Gericht eine einstweilige Verfügung & Anordnung beantragen den Kie-

sabbau auszusetzen, sowie eine rechtlich angeordnete Untersuchung eines unab- hängigen Begutachters erwirken. Dieses sollte einhergehen mit einem Beweissiche- rungsverfahren, bevor weitere Veränderungen am Baggersee durch den Betreiber vorgenommen werden

❖ Die Stadt kann Strafanzeige gegen den Betreiber einreichen wegen Verunreinigung und zur Abwendung von Umweltschäden und Schäden am Trinkwasser.

❖ Die Stadt kann die Aufsichtsbehörde des BR einschalten (Land NW), um die Hand- habung der BR zum Schutz der Heilquellen, des Grundwasser und des Wassers in der Weser überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.

Wir sehen alle diese Möglichkeiten als realistisch an und unterstützen gern dabei.

Wobei es uns als vorrangig erscheint die Beweissicherung zu veranlassen und den Kiesab- bau vorläufig zu stoppen.

Wir erwarten von der Stadt, dass sie nun sehr schnell, konsequent und effizient handelt. Denn aus der Untersuchung, so mangelhaft und wenig objektiv sie auch sein mag, geht be- reits jetzt hervor, dass es zu Veränderungen des Trinkwassers kommt.

 

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