Kurzarbeitergeld weiter verlängert

Veröffentlicht am 16.02.2022 in Bundestagsfraktion

Die Regierungskoalition verlängert die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft. Auch die Zugangserleichterungen gelten weiterhin. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verlängerung.

Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitscher Sprecher:
„Noch ist die Corona-Pandemie nicht vorbei. Die Krise spüren wir auch weiterhin am Arbeitsmarkt. Mit der Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld garantieren wir Planungssicherheit für die Betriebe und sorgen dafür, dass die Brücke des Kurzarbeitergeldes weiterhin trägt.“

Jens Peick, zuständiger Berichterstatter:
„Kurzarbeitergeld zu beziehen, ist nie eine gute Situation für die Beschäftigten. Aber es ist ein bewährtes Kriseninstrument, um Arbeitsplätze zu sichern. In schwierigen Zeiten haben Beschäftigte ein Recht auf Unterstützung, um vor Arbeitslosigkeit bewahrt zu werden. Wir kämpfen weiter um jeden Arbeitsplatz.“

 

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