Stefan Schwartze: Ein erster wichtiger Teilerfolg – Südbahn ist raus

Veröffentlicht am 16.03.2016 in Verkehr

Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze freut sich, dass endlich von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt der Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) vorgelegt wurde. Es bleiben noch viele Fragen offen, doch ein wichtiger Teilerfolg ist aus ostwestfälischer Sicht zu vermelden.

Stefan Schwartze: „Die als Südbahn bekannte Güterbahnlinie Löhne-Hameln-Elze, die bisher vom Ministerium als Ausweichstrecke für die überlastete Nordroute zwischen Minden und Hannover immer wieder ins Spiel gebracht wurde, ist vorerst vom Tisch. Sie wird im neuen BVWP nicht als Bezugsfall ausgewiesen und steht nicht im vordringlichen oder weiterten Bedarf. Das ist ein sehr gute Nachricht“. Negativ sieht Schwartze hingegen, dass der geforderte Ausbau der Nordstrecke nicht im Bedarfsplan enthalten ist. „Die fehlende Einstufung des Projektes im ersten Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplans ist keine gute Nachricht für die Region. Sie bedeutet, dass die Erweiterung der Strecke vor 2030 nicht geplant und gebaut werden kann. Wir müssen in der Region weitere starke Argumente sammeln und die Bedeutung des Projekts deutlich machen“, so Schwartze.

Andere Straßenprojekte haben es hingegen in den BVWP geschafft. Der Neubau der B61 Bad Oeynhausen – Dehme ist im Vordringlichen Bedarf aufgenommen, ebenso der Neubau der B239 Kirchlengern-Herford. Doch hier ergeben sich Fragen.

„In welcher Gestalt der Ausbau erfolgen soll, geht aus dem Entwurf nicht hervor. Dies betrifft viele Projekte. Deshalb bin ich gespannt auf die Erläuterungen des Verkehrsministers, der morgen in unserer Fraktion Details erklären wird“, ergänzt Schwartze. „Notfalls müssen wir nachjustieren“.

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. 

Erstmalig unterliegt der aktuell vorgestellte und zukünftig geltende BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Ebenfalls Bestandteil ist die am 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).

 

 

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