StVO-Novelle: Fortschritte für Sicherheit im Radverkehr

Veröffentlicht am 16.08.2019 in Bundespolitik

Der Entwurf der StVO-Novelle, der in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung geht, sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Straßen sicherer zu machen und klimafreundliche Mobilität zu fördern. Vor allem die Gebühren für radverkehrsbeeinträchtigende Verstöße sollen deutlich angehoben werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wünscht sich bei der Novelle mehr Mut. Auch der Freigabe von Busspuren steht die Fraktion kritisch gegenüber.

Elvan Korkmaz, zuständige Berichterstatterin;
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Für die Verkehrssicherheit sind da sehr gute Vorschläge dabei und viele der Punkte entsprechen unseren Vorstellungen. Neben den höheren Geldbußen soll jetzt auch endlich das Abschaltverbot für LKW-Notbremsassistenten kommen, das begrüßen wir ausdrücklich. Besonders wichtig für die Sicherheit von Radfahrenden: Innerorts müssen Autofahrende künftig einen Abstand von 1,50 Metern einhalten. Darüber hinaus bekommen Kommunen die Möglichkeit, Überholverbote von Radfahrenden auszuweisen. Mit dem grünen Abbiegepfeil und der ausdrücklichen Erlaubnis, dass Radfahrende auch nebeneinander fahren dürfen, sofern es die Situation erlaubt, hat Minister Scheuer ebenfalls längst überfällige Maßnahmen aufgegriffen, die zusätzlich die Attraktivität des umweltfreundlichen Radverkehrs stärken wird.

Sehr kritisch sehen wir die angedachte Möglichkeit zur Freigabe von Busspuren für Fahrgemeinschaften ab drei Personen und E-Roller. Busspuren sollen den öffentlichen Nahverkehr beschleunigen, die Freigabe der Busspuren bremst den ÖPNV jedoch massiv aus.

Bei einigen Punkten hätten wir uns mehr Mut von Minister Scheuer gewünscht: Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist zwar ein guter Ansatz, noch besser für die Sicherheit von Fußgehenden und Radfahrenden wäre aber Schrittgeschwindigkeit für alle rechtsabbiegenden Lkw und Pkw. Noch mehr Sicherheit ließe sich außerdem erreichen, wenn nicht nur an Kreuzungen mit einem straßenbegleitenden baulichen Radweg das Parkverbot an Einmündungsbereichen ausgeweitet wird, sondern an allen Kreuzungen. Wir vermissen zudem eine Regelung, mit der ‚Tempo-30-Strecken‘ oder -Gebiete leichter ausgewiesen werden können – das fordern Kommunen und Verkehrsexperten schon lange.

Das Ministerium greift mit dem Entwurf der StVO-Novelle überfällige Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrssicherheit auf. Wir gehen davon aus, dass die Länder an einigen Stellen Korrekturbedarf sehen werden.“

 

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