Bundestagsfraktion
Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.
Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.
Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.
Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“
Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das dritte Energiewirtschaftsänderungsgesetzes sowie die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisverordnung. Beides sind wichtige Grundsteine für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Mit der dritten Novelle schaffen wir einen Finanzierungsmechanismus für das Wasserstoffkernnetz und führen die integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff ein. Herkunftsnachweise sind ein wichtiges Verbraucherschutz- und Kommunikationsinstrument, mit dem aufgezeigt werden kann, dass ein Endprodukt unter Einsatz Erneuerbarer Energien hergestellt wurde.
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Um unsere heutige Abhängigkeit von fossilem Erdgas durch Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien schnellst möglich zu ersetzen, bedarf es eines gesicherten Hochlaufes auch in der Wasserstoffinfrastruktur. Mit Einführung eines sogenannten Amortisationskontos, werden die ökonomischen Lasten des Wasserstoffkernnetzes gestreckt und damit dessen Finanzierbarkeit gestützt.“
Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben sich auf die Finanzstruktur des Wasserstoffkernnetzes verständigt. Der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird in der kommenden Woche in den Gremien des Deutschen Bundestages behandelt. Das Gesetz hat die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel, um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen.
Die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dr. Nina Scheer erklärt dazu:
„Im parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt. Mit dem durch das Gesetz geschaffene Modell eines Amortisationskontos können Finanzierungslasten gestreckt werden.“
Die Sprecherin für Klimaschutz und Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Ingrid Nestle erklärt dazu:
„Ich freue mich, dass wir mit der Ampel einen ausgewogenen Rahmen für das künftige Wasserstoffnetz vorlegen. Der nächste Baustein für die sichere Energieversorgung der Zukunft liegt vor. Und wir schaffen Flexibilität, auf künftige Entwicklungen zu reagieren“
Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion Michael Kruse erklärt dazu:
„Diese Einigung setzt einen Rahmen für den Wasserstoff-Hochlauf. Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche. Besonders freut es mich, dass wir durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abgebaut haben. Das sind wichtige Schritte auf dem Weg, Deutschland zur führenden Wasserstoff-Nation zu machen.“
Seit dem 1. April ist das neue Qualifizierungsgeld in Kraft. So geht sinnvolle und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik, sagt Martin Rosemann, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.
"Seit dem 1. April ist das neue Qualifizierungsgeld in Kraft. Damit unterstützen wir aktiv Beschäftigte und Unternehmen bei der Weiterbildung im Strukturwandel. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Sorge haben, ob sie in ihren Berufen mit der rasanten Transformation der Arbeitswelt Schritt halten können, ist das ein wichtiges Signal.
Das Qualifizierungsgeld leistet damit auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung, da Beschäftigte eine langfristige Jobperspektive erhalten und der Verlust des Arbeitsplatzes so verhindert werden kann.
Bedingung für das Qualifizierungsgeld ist, dass je nach Betriebsgröße 10 bis 20 Prozent der Beschäftigten Qualifizierungsbedarf haben und dass der Qualifizierungsbedarf in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Die Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahme liegt beim Arbeitgeber. Über das Qualifizierungsgeld werden 60 Prozent der Lohnkosten während der Qualifizierung finanziert.
Die Betriebsparteien und Sozialpartner erhalten mit dem Qualifizierungsgeld ein Instrument, mit dem gezielt Arbeitsplätze gesichert und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützt werden. So geht sinnvolle und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik."
Der Bundesrat hat heute das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Damit werden der Konsum sowie der Besitz von Eigenbedarfsmengen sowie der Anbau für Erwachsene erlaubt. Ab Juli folgen dann die sogenannten Cannabis-Clubs, denen Anbau und begrenzte Abgabe von Cannabis an erwachsene Club-Mitglieder erlaubt wird.
Heike Baehrens:
"Ich freue mich, dass die Bundesländer diese Neuregelung nicht ausgebremst haben. Mit dem Cannabis-Gesetz erkennen wir die Realität an und leiten einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein. Wir stellen den Gesundheitsschutz ins Zentrum unserer neuen Cannabispolitik und konzentrieren uns auf das, was wirklich bekämpft werden muss: den Schwarzmarkt. Indem wir Konsumierende entstigmatisieren, haben wir endlich die Möglichkeit, sie mit Beratungs- und Hilfsangeboten auch zu erreichen. Hierdurch wird der Weg frei für besseren Kinder- und Jugendschutz."
Der Bundesrat hat heute dem Krankenhaustransparenzgesetz zugestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt für viele Kliniken, die nun kurzfristige Liquiditätshilfen erhalten können, und für eine bessere einsehbare Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Dagmar Schmidt:
"Viele Kliniken stehen aktuell wirtschaftlich stark unter Druck. Ich bin sehr froh, dass heute der Weg für kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro von den Ländern frei gemacht wurde. Kliniken bekommen die Hilfe, die sie benötigen. Es ist auch eine wichtige Weichenstellung, dass nach der Verzögerung im Vermittlungsausschuss der Bundesrat heute mit dem Transparenzgesetz konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten beschlossen hat. Sie können in Zukunft einfach erkennen, wo sie welche Versorgung und Leistung am besten bekommen können."
Der Bundesrat hat nach einem langen Verhandlungsprozess und der zwischenzeitlichen Blockade der Union dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.
Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:
„Der Bundesrat hat heute dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen Verhandlungsprozess und einer zwischenzeitlichen Blockade der Union der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.
Das Entlastungsvolumen für die Unternehmen ist mit 3,2 Milliarden Euro zwar niedriger als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Die Maßnahmen leisten aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit trotzdem einen wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung.
Mit der befristeten Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen setzen wir direkt wirksame Investitionsanreize. Durch eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau und umfassende Verbesserungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Baubranche. Die Anhebung und Ausweitung der Forschungszulage stärkt die Forschung und Entwicklung in den Unternehmen.
Wichtig ist auch die im Gesetz enthaltene Änderung der Rentenbesteuerung, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058.
Durch die Einführung der Elektronischen Rechnung und weitere Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen ins Niedrigsteuerländer werden wichtige Schritte für mehr Steuergerechtigkeit unternommen.
Hervorzuheben ist schließlich, dass eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden konnte. Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.“
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht für das Wachstumschancengesetz. Mit dem Wachstumschancengesetz regen wir Wachstum für Unternehmen an und stärken damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich im letzten Monat auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen konnte, wurde dem Gesetz heute im Bundesrat zugestimmt.
Dazu der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post:
“Heute ist ein guter Tag für Wachstum und wirtschaftliche Dynamik in unserem Land. Die Annahme des Wachstumschancengesetzes setzt sinnvolle, schnell wirksame Wachstumsimpulse für Betriebe und Beschäftigte frei.Mit der Einführung einer degressiven Abschreibung für Investitionen, mit einer verbesserten Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen, einem erweiterten Verlustvortrag sowie einer ausgeweiteten steuerlichen Forschungszulage sieht das Wachstumschancengesetz erhebliche steuerliche Verbesserungen für Betriebe und Unternehmen vor.
Dass CDU und CSU das Wachstumschancengesetz bis zur letzten Minute aus sachfremder Parteitaktik blockiert und ein Scheitern riskiert haben, war unverantwortlich und zeigt einen gefährlichen Mangel an Ernsthaftigkeit in zentralen Fragen der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes.“
Die Bundesregierung hat sich auf das Aussetzen der Vier-Prozent-Quote von landwirtschaftlichen Brachflächen in diesem Jahr geeinigt. Angesichts der Debatten um die Situation in der Landwirtschaft kommt die von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahme zur rechten Zeit.
Susanne Mittag:
„Angesichts der Debatten um die Situation in der Landwirtschaft ist es richtig, in diesem Jahr erneut die von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahme bei den verpflichtenden Flächenstilllegungen zu nutzen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Ziel der nichtproduktiven Flächen auf Ackerland unter anderem die ökologischen Effekte sind, die jetzt nicht unter den Tisch fallen dürfen. Auch aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, den geplanten Ausbau der Grünlandregelungen endlich umzusetzen, auf die Grünlandbewirtschafter schon lange warten. Diese Anpassungen müssen rechtzeitig für 2025 stehen, damit die Landwirtinnen und Landwirte frühzeitig planen können.“
Die Hängepartie ist endlich vorbei: Heute hat das Europäische Parlament das ambitionierte Naturschutzgesetz verabschiedet, trotz heftiger Kritik von konservativen Kräften. Bis 2030 sollen nun 20 Prozent der zerstörten Ökosysteme an Land und in den Meeren renaturiert werden.
Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin:
„Bis 2050 sollen alle europäischen Naturlandschaften in einem guten Zustand sein. Dieses Ziel dient dem Schutz unserer Artenvielfalt und der Erreichung der ambitionierten Klimaziele. Denn naturnahe Auen und Moore speichern mehr Wasser in der Landschaft und schützen vor Trockenheit und Hochwasser. Gesunde und widerstandsfähige Wälder speichern Treibhausgase und bieten Lebensraum für zahlreiche Arten. Das neue EU-Gesetz enthält auch verpflichtende Ziele für das Stadtgrün und die Beschattung. Dieses Regelwerk ist entscheidend im Kampf gegen das Artensterben und den Klimawandel. Zurzeit sind rund 80 Prozent der europäischen Ökosysteme nicht mehr intakt, da sie intensiv landwirtschaftlich genutzt, verschmutzt und versiegelt werden. Daher ist es eine gute Nachricht, dass sich die europäische Staatengemeinschaft trotz der andauernden Blockaden von konservativen Kräften für mehr Klima- und Naturschutz entschieden hat. Jetzt ist es wichtig, die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur schnell in Deutschland umzusetzen.“
Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege.
Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Ohne private Sorgearbeit, sei es die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Care-Arbeit ist existenziell, erfährt aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil privater Care-Arbeit leisten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit, Karrierechancen, wirtschaftliche Unabhängigkeit, finanzielle Absicherung im Alter und nicht zuletzt wegen Mehrfachbelastungen die Gesundheit. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern.
Mit zahlreichen Maßnahmen stärken wir die gemeinsame Verantwortung für die Familie. Wir wollen eine Familienstartzeit einführen und planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an und werden hierzu die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln. Fehlanreize, wie das Ehegattensplitting, gehören abgeschafft.
Langfristig gilt es, Vollzeitarbeit neu zu definieren. Denn wenn Frauen nicht einen Teil ihrer Sorgearbeit an den Partner abgeben, wird das nichts mit der Gleichberechtigung. Ich bin froh, dass es den Equal Care Day gibt, denn er weist auf die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Das Erkennen von Nachteilen schafft öffentliche Akzeptanz für notwendige Veränderungen, etwa bei Steuerklassen.“
Heute hat der Deutsche Bundestag die Entkriminalisierung von Cannabis für Erwachsene beschlossen und damit endlich einen Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik eingeleitet. Mit dem Cannabisgesetz werden der Gesundheitsschutz sowie der Kinder- und Jugendschutz in den Fokus gerückt. Gleichzeitig dämmen wir den Schwarzmarkt ein, beenden die Kriminalisierung der Konsumierenden mit allen für sie negativen Folgen, kontrollieren die Qualität von Cannabis und verhindern die Weitergabe von verunreinigten Substanzen. Dieser Schritt löst nicht nur das Versprechen des SPD-Wahlprogramms ein, sondern ist ein Meilenstein für die Umsetzung einer modernen Drogen- und Suchtpolitik.
Bund und Länder haben sich gestern im Vermittlungsausschuss auf das Krankenhaustransparenzgesetz geeinigt. Das sichert den Kliniken schnell dringend benötigte Liquiditätshilfen. Außerdem können jetzt die notwendigen Strukturreformen für eine gute, flächendeckende medizinische Versorgung angegangen werden, sagt Dagmar Schmidt.
„Ich bin sehr erleichtert darüber, dass wir gestern im Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis gekommen sind. Denn das Vorhaben ist gut und richtig: Wir wissen, dass es Kliniken gibt, denen das Wasser finanziell gesehen bis zum Hals steht. Genau deswegen haben wir im Krankenhaustransparenzgesetz kurzfristige Liquiditätshilfen von bis zu 6 Milliarden Euro verankert. Damit fließt das Geld, das die Kliniken benötigen, jetzt viel schneller. Außerdem haben wir in einer Protokollerklärung eine Verbesserung des Landesbasisfallwerts zugesichert. Das bedeutet ganz konkret mehr Geld für die Krankenhäuser. Ich freue mich nun darüber, gemeinsam mit den Ländern die Diskussion über die notwendigen Reformschritte fortsetzen zu können, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die Zukunft sicherzustellen.“
Die Ampelfraktionen haben einen Entschließungsantrag zu weiteren Unterstützung der Ukraine formuliert. Damit unterstützt die Koalition die Bundesregierung in allen Fragen von Waffenlieferungen.
Nils Schmid:
„Wir stehen unverbrüchlich an der Seite der Ukraine. Mit unserem Antrag möchten wir als Parlamentarier Deutschlands humanitärer, wirtschaftlicher und militärischer Unterstützung Nachdruck verleihen. Wir werden die Ukraine so lange wie notwendig unterstützen, bis sie die volle Souveränität über die von Russland besetzten Gebiete wiedererlangt hat. Die territoriale Integrität der Ukraine muss gesichert sein. Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Bundesregierung in allen Fragen von Waffenlieferungen.“
Dunja Kreiser, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion;
Misbah Khan, zuständige Berichterstatterin der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion;
Dr. Volker Redder, zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion:
Wir freuen uns, dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes in der Sitzung des Innenausschusses diesen Mittwoch beschlossen wird. Dieser wichtige Schritt bei der andauernden Aufgabe der Verwaltungsmodernisierung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung, die den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft gerecht wird.
04.05.2024, 15:00 Uhr Spielplatzfest des SPD OV Am Wiehen
Auch in diesem Jahr lädt die SPD "Am Wiehen" zum traditionellen Spielplatzfest ein. In diesem Jahr schon zum 32. …
15.05.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
16.05.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
25.05.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
12.06.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Grillen
20.06.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste mit Grillen
04.07.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
19.09.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
25.09.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Ehrungen
26.09.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
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