Kommunalpolitik
Zu den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie auf die nordrhein-westfälischen Kommunen stellte die SPD-Fraktion im Landtag NRW heute ein Gutachten von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, vor.
Zu den Ergebnissen des Gutachtens erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Thomas Kutschaty:
“Unsere Kommunen sind das Fundament unseres Staates. Vor Ort wird das Leben der Menschen organisiert und unsere Kommunen sorgen für eine lebens- und liebenswerte Heimat. Was derzeit in den Rat- und Kreishäusern geleistet wird, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, ist beeindruckend. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Auf die Kommunen wird es maßgeblich auch bei der Bewältigung der Krise ankommen. Denn die Kommunen sind als größter öffentlicher Auftraggeber wichtig für wirtschaftliche Impulse. Sie sind noch viel wichtiger, wenn es darum geht, diese Gesellschaft zusammen zu halten. Ministerpräsident Laschet muss den Widerstand in den eigenen Reihen gegen den kommunalen Solidarpakt von Olaf Scholz überwinden.”
Christian Dahm:
“Das Gutachten zeigt, dass unsere Kommunen vor enormen Herausforderungen stehen. Da reicht es nicht, wenn die Landesregierung ihnen nur mehr Kredite ermöglichen und die Möglichkeit geben will, die Corona-Schäden in ihrer Bilanz zu separieren und über 50 Jahre abzuschreiben. Das mag alles hilfreich sein, um die kommunalen Haushalte auf dem Papier auszugleichen, die finanziellen Probleme lösen diese Vorschläge nicht. Ohne finanzielle Unterstützung laufen wir Gefahr, dass vor Ort Schwimmbäder und Bibliotheken geschlossen werden, Straßen nicht mehr saniert und Schulen nicht modernisiert und digitalisiert werden. Kommunen müssten Grund- und Gewerbesteuern erhöhen und ihre Bürgerinnen und Bürger stärker zur Kasse bitten.
Es braucht aus unserer Sicht vier Dinge für unsere Kommunen:
Hintergrund:
Ergebnisse des Gutachtens:
In drei Szenarien werden die finanziellen Auswirkungen auf die NRW-Kommunen im Jahr 2020 auf 5,8 bis 7,2 Milliarden Euro beziffert.
Die Folgewirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2021 werden mit rund einer Milliarde Euro beziffert.
Der Gutachter hält einen Ausgleich der kommunalen Steuerausfälle sowie eine Lösung für die Altschulden der NRW-Kommunen für dringend notwendig.
Im kommenden Jahr finden in NRW die Kommunalwahlen statt und es wird neben dem Kreistag auch ein neuer Landrat gewählt. Im vergangenen Jahr hatte Dr. Ralf Niermann angekündigt nicht noch einmal für das Landratsamt zu kandidieren.
In den vergangenen Monaten und Wochen hat die Mühlenkreis-SPD nach eine/n Kandidat*in für die Nachfolge gesucht und seit Dienstag ist die Suche beendet.
Der Minden-Lübbecker SPD-Kreisvorstand wird Ingo Ellerkamp aus Petershagen den Delegierten des Kreisparteitages im November als Landratskandidaten vorschlagen. Dies teilten der SPD-Kreisvorsitzende Michael Buhre und Ingo Ellerkamp bei einer Presskonferenz in Minden mit.
Nach der politischen Nominierung im November erfolgt die offizielle Wahl auf einer Delegiertenkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt. Bis dahin will sich Ellerkamp auf einer Kandidatentour den Genoss*innen und interessierten Bürger*innen vorstellen.
„Ich bin mit Leib und Seele Mühlenkreisler. Und als Landrat möchte ich vor allem für mehr Lebensqualität im ländlichen Raum einsetzen”, so Ellerkamp zu seiner Kandidatur.
Zur Person:
Bericht der NW vom 19.09.2019
Bericht des WB vom 19.09.2019
Bericht des MT vom 19.09.2019
Mit der heutigen Verständigung zwischen Bund und Ländern sind wir einen wichtigen Schritt weiter, um die Grundsteuerreform noch in diesem Jahr abzuschließen. Wir begrüßen insbesondere die geplanten Steuervergünstigungen zur Förderung preisgünstigen Wohnens. Entscheidend ist jetzt, dass alle Beteiligten Sonderwünsche zurückstellen, damit die Gesetzgebung rasch erfolgen kann.
Dazu Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher und Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Die Länder haben heute deutlich gemacht, dass der formale Gesetzgebungsprozess zur Grundsteuerreform zügig beginnen muss. Die bisherige Verständigung wurde weitgehend bestätigt. Das Bundesfinanzministerium wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Die Länder haben sich heute zudem auf Steuervergünstigungen für genossenschaftliche, öffentliche und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften sowie für den sozialen Wohnungsbau geeinigt, sofern hier günstige Mieten vereinbart werden. Auf diese Weise wird preisgünstiges Wohnen steuerlich gefördert. Wir begrüßen diese klare sozialdemokratische Handschrift des Reformkompromisses außerordentlich.
Im kommenden Gesetzgebungsprozess wird es an verschiedenen Stellen noch Präzisierungen geben müssen, das ist ein normaler Vorgang. Es wäre allerdings verantwortungslos, wenn daraus eine Blockade entstehen würde, wie es die bayrische Haltung vermuten lässt. Es geht darum, die Grundlagen der Kommunalfinanzierung in Deutschland zu sichern und bestehende Ungerechtigkeiten in der Besteuerung zu beenden, nicht um einzelne Länderinteressen. Im Zweifel muss die Reform auch gegen den Widerstand einzelner Länder beschlossen werden.
Die bisherige Verständigung erfüllt die SPD-Kernforderungen an die Reform. Die Grundsteuer wird sich auch künftig an der wirtschaftlichen Nutzung der Gebäude orientieren. Zudem werden Mieterinnen und Mieter auch in angespannten Wohnungslagen vor steigenden Nebenkosten geschützt. Das Aufkommen der Grundsteuer wird erhalten, was die Finanzierungsbasis der Kommunen sichert.“
Schwarz-Gelb plant in NRW die Stichwahl bei den Kommunalwahlen abzuschaffen. In einem Gutachten kommr Prof. Dr. Bätge zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung verfassungswidrig sei. Das Gutachten wurde heute von der SGK NRW in der Landespressekonferenz vorgestellt.
Bericht und Gutachten auf sgknrw.de
Der Bund der Steuerzahler hat eine repräsentative Umfrage zu den Straßenausbaubeiträgen erhoben.
Dazu erklärt Christian Dahm, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Die Umfrage spricht eine eindeutige Sprache: Die Bürgerinnen und Bürger will die Straßenausbaubeiträge abschaffen, und es werden immer mehr. 42 Prozent wollen sie möglichst sofort loswerden, im Sommer des vergangenen Jahres waren es lediglich 36 Prozent. Nur noch 16 Prozent wollen sie beibehalten. Und vor allem: Lediglich 39 Prozent plädieren dafür, die Kommunen entscheiden zu lassen, ob die Beiträge erhoben werden.
Fördermittel in Höhe von rund 96 Millionen Euro fließen aus den wichtigsten EU-Programmen in den Kreis Minden-Lübbecke und haben Investitionen in Infrastruktur sowie Sozial- und Forschungsprojekte ermöglicht. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der heimischen Landtagsabgeordneten Christina Weng hervor.
Mit insgesamt rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Deutsche Bundestag nun mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden, erklären die heimischen Abgeordneten Inge Howe, Ernst-Wilhelm Rahe und Achim Post (alle SPD).
MdB Achim Post: „Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018.“ Die Verteilung der 5 Milliarden erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro). „Als SPD-Bundestagsfraktion hätten wir uns einen Verteilungsschlüssel gewünscht, der noch gezielter strukturschwache Kommunen entlastet“, so MdB Post.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Klage von 60 Kommunen gegen die Berechnungsgrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 abgewiesen. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Das sind gute Nachrichten aus Münster. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Verteilung der Finanzmittel an die Kommunen ausdrücklich bestätigt. SPD und Grüne haben nach ihrem Regierungsantritt die notwendige Anpassung im Bereich der Soziallasten vorgenommen, die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung trotz anderer Erkenntnisse versäumt worden war. Der Schritt war richtig und ist heute bestätigt.
Das Urteil zeigt auch, wie notwendig regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Grundlagen sind. Daher werden wir fortlaufend die Mittelverteilung evaluieren. Das kann aber nur im engen Dialog mit den Kommunen geschehen.“
Bund muss Kommunen eher entlasten
Die Bundesregierung hat am Freitag beschlossen, dass die Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro entlastet werden sollen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 5 Milliarden Euro soll erst ab 2018 kommen. Dies sorgt für Kritik – Auch in Ostwestfalen.
Die “Teutonenriege“, der Zusammenschluss der ostwestfälischen Bundestagsabgeordneten, will nun darum kämpfen, dass das Bundesteilhabegesetz bereits 2016 verabschiedet wird und damit die fünf Milliarden Euro ab 2017 gewährt werden können, dazu wurde eine entsprechende Resolution beschlossen.
In den kommenden Wochen werden sich die ostwestfälischen SPD-Abgeordneten für entsprechende Beschlüsse in der nordrhein-westfälischen SPD-Landesgruppe und in der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Bundesregierung hat am heutigen Freitag einen ersten Beschluss für die Unterstützung von Kommunen in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro ab dem kommenden Jahr beschlossen.
Aber dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn in den kommenden Jahren werden die Sozialausgaben für die kommunalen Haushalte weiter steigen und dadurch wird die schlechte finanzielle Situation vieler Kommunen noch verschärft.
Die Bundesregierung muss sich an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag halten, in dem eine jährliche Entlastung für die Kommunen bei der sogenannten “Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung” in Höhe von fünf Milliarden Euro vereinbart wurde, die einhergeht mit einer Reform der Eingliederungshilfe.
Mit der jetzt beschlossenen Finanzhilfe, wir die dringende Neuregelung der Eingliederungshilfe und die jährliche Entlastung für die Kommunen auf die lange Bank geschoben. Dies können sich die Kommunen, aufgrund der steigenden Sozialausgaben für deren Haushalte, nicht länger leisten. Die Bundesregierung muss hier sofort nachbessern.
Wird die Neuregelung der Eingliederungshilfe weiterhin auf die lange Bank geschoben, müssen andere Entlastungswege für die Kommunen gefunden werden. Notfalls muss eine Zwischenlösung her, so dass die fünf Milliarden Euro fließen, bis eine Neuregelung dfür die Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht wurde. Eine weitere Verzögerung können wir nicht hinnehmen.
Den SPD-Bundestagsabgeordneten aus NRW ist die angespannte Lage der Kommunen im Land bewusst und deshalb setzen sie sich für eine schnellere Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen ein.
Herzlichst,
Ihre Inge Howe
Mehr zum Thema:
Weitere Blogartikel im Abgeordnetenblog von MT-Online
Korte und Ortgies stimmen gegen Rückzahlung
Düsseldorf/Minden: Entsetzen gestern Abend im Düsseldorfer Landtag: Völlig überraschend stimmt die gesamte CDU Fraktion alleine gegen ein Gesetz zur Rückzahlung von Einheitslastenabgaben an die Städte und Gemeinden.
Mit dieser Gesetzesänderung kommt der Landtag einer Anforderung des Verfassungsgerichtshofs nach und will zu viel gezahlte Mittel der Kommunen zurückzahlen. Damit wird einmal mehr die verfehlte Kommunalpolitik der schwarz-gelben Vorgängerregierung zwischen 2005 und 2010 repariert.
Die SPD Abgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe können diese Entscheidung der CDU nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen: „Mit der dieser Abstimmung haben die Abgeordneten der CDU sich wieder ganz offen gegen die Interessen des Mühlenkreises gestellt. Konkret hat die CDU-Fraktion geschlossen gegen die Entlastung unserer Städte und Gemeinden in Höhe von 3,5 Millionen Euro gestimmt“ fasst Ernst-Wilhelm Rahe sein Unverständnis über das Verhalten der CDU Opposition zusammen.
„Die stellvertretende Landrätin Frau Korte und auch Herr Ortgies klagen in Sonntagsreden gerne immer die schlechte finanzielle Situation der Städte und Gemeinden an. Aber wenn konkret Geld zurück fließen soll, dann stimmen Sie dagegen“ ärgert sich Inge Howe.
„Die rot-grüne Koalition bleibt verlässlicher Partner der Kommunen und hat die ELAG-Entlastung zugunsten der Städte und Gemeinden gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen. Wir werden die erste Tranche wie versprochen überweisen. Ich bin mal gespannt, wie die beiden CDU Kollegen ihr Abstimmungsverhalten den Bürgermeistern erklären wollen!“
Betroffen sind im Einzelnen die Städte
Espelkamp +1.082.174 Euro;
Bad Oeynhausen + 419.328 Euro;
Hille + 63.124 Euro;
Stemwede + 232.692 Euro,
Minden + 721.625 Euro;
Pr. Oldendorf + 60.252 Euro;
Porta Westfalica + 334.028 Euro;
Hüllhorst + 191.849 Euro;
Lübbecke + 342.627 Euro
Rahden + 53.492 Euro
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Landtagsfraktion der nordrhein-westfälischen CDU bleibt auch in der Opposition ein Garant für kommunalfeindliche Politik.
In der Plenumssitzung des nordrhein-westfälischen Landtages am vergangenen Donnerstag hat die CDU Änderungen am Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) abgelehnt und führt damit indirekt die kommunalfeindliche Politik der schwarz-gelben Vorgängerregierung fort.
Die nun beschlossenen Änderungen gehen auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichtshof zurück, die das Abrechnungsverfahren der schwarz-gelben Landesregierung beanstandet hat.
Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat den nordrhein-westfälischen Kommunen Millionen vorenthalten und diese für die Sanierung des eigenen Haushaltes verwendet. Dieses Vorgehen wurde bereits von der damaligen rot-grünen Opposition kritisiert.
Mit den Änderungen am ELAG verzichtet das Land auf die Verrechnung der Zahlungen für die Kommunen. Für die Jahre 2007 (ca. 160 Mio. Euro) und 2008 (ca. 71 Mio. Euro) verzichtet das Land auf Forderungen im ELAG in Höhe von mehr als 240 Millionen Euro. In den Folgejahren wird die kommunale Entlastung zwischen 130 und 155 Mio. Euro betragen.
Was bedeutet dies konkret für die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke? Eine Entlastung in Höhe von 3,5 Millionen Euro und gegen diese Entlastung haben die Minden-Lübbecker CDU-Abgeordneten Korte und Ortgies gestimmt.
Die rot-grüne Landesregierung und ihre tragenden Fraktionen bleiben auch zukünftig ein verlässlicher Partner für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Ich wünsche Ihnen und ihren Familien schon jetzt einen schönen ersten Advent.
Herzlichst,
Ihre Inge Howe
Mehr zum Thema:
Weitere Blogartikel auf MT-Online
SPD und Grüne werden den Kommunen mit einem zweiten Stärkungspakt helfen. Er hat das Volumen von 181 Millionen Euro im Jahr, von denen das Land die Hälfte übernimmt, während für den Rest die 59 finanzstarken Kommunen zwischen Rhein und Weser aufkommen. „Die tatsächliche Finanzkraft ist kein Maßstab der wirtschaftlichen Leistungserbringung vor Ort. Denn diese hängt von Faktoren ab, die oft nicht vom Rathaus bestimmt werden können“, erklärt Michael Hübner, der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW.
„Wir bewahren mit der Solidaritätsumlage Maß und drücken niemand unter die Wasserlinie. Die CDU hat bisher keine Vorschläge zur Finanzierung im Haushaltsverfahren gemacht. Es reicht nicht, immer nur Nein zu sagen. Die Solidarität ist notwendig, um die kommunale Finanzsituation zum Vorteil aller 396 Städte zu verbessern. Am Ende profitieren alle Kommunen. Das Land trägt den Löwenanteil der Zahlungen aus dem Stärkungspakt und geht an die Grenze seiner Belastbarkeit. Wer dagegen protestiert, der muss einen anderen, bezahlbaren Weg aufzeigen. Sonst ist er einfach unsolidarisch. Die CDU jedenfalls bleibt jede Antwort auf die drängenden kommunalpolitischen Fragen schuldig.“
Anlässlich der Kritik an der Einführung der Solidaritätsumlage erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Einige Oberbürger- und Bürgermeister, wie der Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU), sind verärgert darüber, dass ihre Stadt zu den Geberkommunen im Rahmen der Solidaritätsumlage gehört. Ihrer Meinung nach werden Kommunen, die sich ein enges Sparkonzept zugelegt haben, bestraft. Dieses Argument ist jedoch nichts als heiße Luft. Das, was eine Kommune spart, bleibt ihr auch erhalten. Das ergibt sich schon aus dem Wesen der Abundanz:
Bei ihrer Berechnung wird ein normierter Bedarf (dieser setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, z.B. Einwohner, Schüler, Soziallasten etc.) der normierten Steuerkraft gegenübergestellt. Diese Größen bemessen sich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, aus ihnen ergibt sich die Höhe der Solidarumlage. Sparen wird also nicht bestraft, Erspartes bleibt in der Stadtkasse und gutes Haushalten lohnt sich nach wie vor.“
Liebe Leserin, lieber Leser,
vor einigen Wochen hat der Landesbauminister Michael Groschek die Neukonzeption des Landesdenkmalschutzes vorgestellt. Nach über 35 Jahren muss das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Dabei soll mit dem Angebot einer „kreditierten Förderung“ eine neue Komponente in der Finanzierung der Baudenkmalpflege geschaffen werden, welche die bisherige Leistung der Baudenkmalpflege des Landes NRW ergänzen soll. Pro Jahr sollen 60 Millionen Euro für die „kreditierte Förderung“ zur Verfügung gestellt werden.
Der von Minister Groschek vorgeschlagene Förderweg soll und kann die bisherige Zuschussförderung von Seiten des Landes nur ergänzen. Eine Ersetzung des bisherigen Förderweges könnte der neue Förderweg finanziell auch nicht leisten. Daher gilt es, diesen neuen Förderweg konstruktiv zu begleiten und dessen Praxistauglichkeit sowie Akzeptanz bei Fördernehmern aufmerksam im Blick zu halten und zu bewerten.
Mit der neuen und der bisherigen Zuschussförderung soll der Denkmalschutz in NRW sogar ausgebaut werden. So soll auch der Nutzerkreis und der Katalog der förderfähigen Einzelmaßnahmen durch die Ausweitung des Denkmalschutzprogramms auf Gebäude mit besonders erhaltensweiter Bausubstanz erweitert werden.
04.05.2024, 15:00 Uhr Spielplatzfest des SPD OV Am Wiehen
Auch in diesem Jahr lädt die SPD "Am Wiehen" zum traditionellen Spielplatzfest ein. In diesem Jahr schon zum 32. …
15.05.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
16.05.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
25.05.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
12.06.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Grillen
20.06.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste mit Grillen
04.07.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
19.09.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
25.09.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Ehrungen
26.09.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
Datenschutz
Auf unserer Webseite werden Inhalte von unseren SocialMedia-Kanälen angezeigt (Social Feed). Dafür nutzen wir das Plugin „Curator“ von Curator.io (Datenschutzerklärung des Plugins). Für diesen Dienst werden Daten aus verschiedenen SocialMedia-Plattformen ausgelesen und auf der Webseite anzeigt und verlinkt.
Neues aus SocialMedia