Geschäftsordnungsantrag zum Radschnellweg

Veröffentlicht: 16.02.2025.Kategorien: Aus der Fraktion

Zum Thema “Radschnellweg an der Mindener Straße” hat die SPD-Fraktion für die Ratssitzung am 29. Februar 2025 folgenden Geschäftsordnungsantrag eingebracht:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bad Oeynhausen beantragt die SPD-Fraktion, folgenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 19.02.2025 aufzunehmen

TOP: „Umbau der Mindener Str. und Umsetzung des Radschnellwegs Bad Oeynhausen (RS 3) – Stellungnahme des Bürgermeisters zum aktuellen Sachstand, zum Schreiben des Landesministers, zum verkündeten Baubeginn und zur weiteren Umsetzung.“

Bislang hieß es immer seitens der Stadt Bad Oeynhausen, ein Baubeginn für den RS 3 ist in diesem Jahr 2025 vorgesehen.

Der Presse hingegen ist seit Dezember 2024 zu entnehmen, dass die Verwaltungen der Städte Bad Oeynhausen und Löhne davon ausgehen, dass die Landesregierung NRW und der landeseigene Betrieb Straßen NRW kein gehobenes Interesse an der Umsetzung des Radschnellwegs haben und daher ein Umbau der Mindener Str. / Kanalstr. auf Grundlage dieser Planungen in weite Ferne rückt, obwohl beide Städte bereits Personal- und Finanzressourcen im
Rahmen der Planungsvereinbarung zwischen Land und Stadt bereitgestellt haben. Hierzu gäbe es auch einen Schriftwechsel zwischen dem Bürgermeister der Stadt Bad Oeynhausen und dem zuständigen Landesminister.

Betroffen davon sind unter anderem der Umbau bzw. Rückbau der Mindener Str. / Kanalstr. von einer Stadtautobahn zu einer Stadtstraße, der Bau des RS3, die Sanierung der durch Spurrillen beschädigten Straßendecke, die Sanierung der mit Schadstoffen belasteten Fläche auf Höhe des Alten Rehmer Wegs, die Verkehrsanbindung des ehemaligen Fuhrkengeländes zum Bau eines Nahversorgers, die Parkflächenanbindung weiterer anliegender Grundstücke und nicht zuletzt die Sinnhaftigkeit der provisorischen Spurverengung. Zudem wurde durch die Planungsvereinbarung offenbar der Haushalt der Stadt Bad Oeynhausen belastet, ohne konkrete Ergebnisse zu erbringen.

Über den neuen Sachverhalt mit den damit verknüpften Folgen wurden der Rat und die Ausschüsse der Stadt Bad Oeynhausen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit Datum von heute seitens des Bürgermeisters nicht informiert. Insofern ist eine Information an die Ratsmitglieder seit mehreren Wochen säumig und sollte – wenn auch reichlich verspätet – nun nachgeholt werden.

Zudem besteht ein öffentliches Interesse zu erfahren, ob der Bau des RS 3 und damit der Umbau bzw. Rückbau der Mindener Str. und Kanalstr. wirklich in 2025 startet oder ob vielmehr völlig neue Planungs- und Finanzierungsmodelle bzw. Gestaltungsschritte, beispielsweise auch ohne einen Radschnellwegebau zur weiteren Umsetzung nötig sind, damit die Straßendecke saniert, die Spurverengung überdacht und Erschließungsnotwendigkeiten umgesetzt werden können.

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 69 Abs. 1 GO NRW bitten wir den Bürgermeister daher um Auskunft und Stellungnahme zum vorliegenden Tagesordnungspunkt, damit die zuständigen Gremien gemäß ihren Zuständigkeiten in die Lage versetzt werden, zu überlegen und zu diskutieren, wie es weiter gehen soll und ob Alternativen denkbar und planbar sind.

Hilfreich wäre, wenn Sie, Herr Bürgermeister, den vorliegenden Schriftwechsel zwischen Ihnen und dem zuständigen Minister allen Ratsmitgliedern vorab zur Verfügung stellen können.

Ergänzende Fragen zum Tagesordnungspunkt würden wir Ihnen vorab zur Ratssitzung zukommen lassen.

Beschlussvorschlag:
Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird ggf. in der Sitzung eingebracht.

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