Zum “BKA-Kompromiss” der SPD und der CDU erklärt der stellv. Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel:
Die Jusos lehnen auch weiterhin die Überwachungsstaat-Methoden á la Stasi 2.0 beim BKA-Gesetz ab.
Die Jusos begrüßen, dass die Online-Durchsuchungen ohne Richterbeschluss nicht mehr möglich sind, wie es z.B. von Bundesinnenminister Schäuble gefordert wurde, allerdings lehnen wir das Mittel der Online-Durchsuchungen weiterhin ab.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung macht nicht vor dem Computer halt und die Online-Überwachung der Bürger, auch im Rahmen der Vorratsdatenseicherung, stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, der nicht gerechtfertigt ist, und verstößt nach Einschätzung der Jusos gegen den Artikel 12 der Menschenrechtscharta (Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.).
Die Jusos fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, eine unabhängige Überprüfung aller, seit 1968 beschlossenen, Sicherheitsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlicher Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten und entsprechende Gesetze anzupassen bzw. außer Kraft zu setzen, wenn diese die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in erheblichen Maß verletzen, anstatt unter dem Deckmantel der “Terrorabwehr” weitere Grundrechte außer Kraft zu setzen oder einen “Geheimdienstapparat” á la Stasi 2.0 aufzubauen.