Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dabei ist die Pflege sozialer Kontakte, Arztbesuche und Versorgungsfahrten für die Teilhabe an der Gesellschaft unerlässlich.
Für über 2.500 Bedürftige sind Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nicht in ausreichender Anzahl bezahlbar. Darunter befinden sich allein 550 Bedarfsgemeinschaften, die durch Altersarmut betroffen sind und Leistungen für die Grundsicherung im Alter erhalten.
Im Sozialhilfesatz sind derzeit ca. 25 Euro für Erwachsene und ca. 15 Euro für Kinder zur ÖPNV-Nutzung enthalten. Insofern sollen mit dem Aufgabenträger die Voraussetzungen zur Einführung von Sozialtickets zur Nutzung des ÖPNV im Jahr 2016 verhandelt werden.
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