SPD Bad Oeynhausen

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Faire und gerechte Finanzhilfen für Kommunen durch Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Veröffentlicht am 03.10.2015 in Bundespolitik

Ins Kreisgebiet Herford und nach Bad Oeynhausen fließen insgesamt über 13 Millionen Euro Keine Verteilung nach Gießkannenprinzip

Auf Bundesebene wurde im Juni das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) beschlossen. Jetzt ist das Gesetz auch im Landtag NRW einstimmig verabschiedet worden. 

Mit 1,126 Milliarden Euro geht ein großer Anteil von mehr als 30 Prozent aus dem Bundesprogramm nach Nordrhein-Westfalen. In den Kreis Herford und Bad Oeynhausen fließen insgesamt über 13 Millionen Euro.

Mit diesem Gesetz sollen Investitionen in finanzschwachen Kommunen finanziell unterstützt werden. Gefördert werden können dabei zum Beispiel Investitionen in Krankenhäuser, in den Lärmschutz an Straßen, in die energetische Sanierung kommunaler Infrastruktur oder in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur.  Insgesamt werden hierfür vom Bund 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung hat sich massiv dafür eingesetzt, dass Nordrhein-Westfalens Kommunen in angemessenem Umfang von den Bundeshilfen profitieren. 

Die beiden heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Angela Lück und Christian Dahm betonen, dass dies „unseren Kommunen im Kreis Herford und der Stadt Bad Oeynhausen einen wichtigen Spielraum für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in ihre Infrastruktur gibt.“

Die Fördermittel sollen pauschal zur Verfügung gestellt werden. „Das gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Der Bund stellt die Mittel zur Verfügung, um finanzschwache Kommunen besonders zu fördern“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze.

„Unsere Städte, Gemeinden und Kreise wissen selbst am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können“, betont auch Christian Dahm als Vorsitzender des Ausschusses für Kommunalpolitik im Landtag NRW.

 

Maßgebliches Verteilungskriterium wird dabei der Umfang der nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erfolgten Schlüsselzuweisungen an jede einzelne Kommune zwischen 2011 und 2015 sein. Dabei werden sowohl der Bedarf der Kommunen, als auch ihre Einnahmekraft berücksichtigt. 

Christian Dahm und Angela Lück betonen: „Gewährleistet wird dadurch auch, dass besonders die Kommunen von den Hilfen profitieren, die sie aufgrund ihrer angespannten finanziellen Lage am nötigsten haben. Unseren Kommunen wird diese wichtige finanzielle Unterstützung schon im Oktober zur Verfügung stehen.“

 

Stefan Schwartze fügt hinzu: „Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen nicht mehr als den bundesrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.“

Alle Investitionen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden, können gefördert werden. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Fördergelder bis zum Jahr 2018 eingesetzt werden können.  

 

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