Künftig bekommen erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, mehr Sozialhilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, den Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende anzuheben.
„Ich freue mich, dass volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch bei Ihren Eltern oder anderen Angehörigen leben, nicht weiter die Sozialhilfe gekürzt wird. Sie erhalten demnächst 80 Euro mehr als heute. Damit wird eine bedeutende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufgehoben.“, so Stefan Schwartze, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen.
Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den Leistungsumfang der Stufe I gewährt bekommen.
„Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro pro Monat. Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen.“, kommentiert Stefan Schwartze die positive Veränderung. „Es ist nur gerecht, dass wir diese Entscheidung aus der vergangenen Legislaturperiode wieder rückgängig machen.“
Der Entscheidung des Bundessozialministeriums waren mehrere Urteile des Bundessozialgerichts voraus gegangen. Demnach verstößt die bislang erfolgte Kürzung der Sozialhilfe gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.