Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Sozialleistungen für die rund 130.000 Flüchtlinge und geduldeten Ausländer in Deutschland als zu niedrig und verfassungswidrig beanstandet.
"Dieses Urteil muss der Auftakt sein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Asylbewerber grundsätzlich zu überprüfen", fordert Britta Altenkamp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in NRW. "Die Bundesregierung wäre jetzt gut beraten, mit Ländern und Kommunen in Verhandlungen einzusteigen, um gemeinsam einen neuen Asylkompromiss auf den Weg zu bringen."
Den heutigen Urteilsspruch hält Altenkamp für überfällig und erwartbar: "Es ist absolut nicht zu begründen, das Existenzminimum für Asylbewerber niedriger anzusetzen als für die Empfänger von Arbeitslosengeld II. Spätestens nach seiner Kritik an der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze war klar, dass das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichheit bei erster Gelegenheit kippen würde."