Familie und Jugend
Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik in NRW eingesetzt. Jetzt konstituierte sich das Gremium und wählte die SPD-Abgeordnete Ingrid Hack zur Vorsitzenden. „Wir wollen eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vornehmen und Handlungsempfehlungen erarbeiten“, sagt Wolfgang Jörg, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kommission.
„Dazu wollen wir die Erwartungen und Wünsche von Familien erfassen, ebenso wie die sozialen Milieus, Familienformen, Geschlechterrollen und Orientierungen. Daraus abgeleitet soll am Ende der Kommissionsarbeit ein politisches Gesamtkonzept entstehen. Zuversichtlich stimmt mich für die Arbeit in den kommenden zwei Jahren, dass alle Fraktionen einhellig betonten, unabhängig von der Tagespolitik und den damit einhergehenden Differenzen gemeinsam arbeiten zu wollen. Die aktuellen Diskussionen über die Generation Rushhour und die Familienzeitpolitik machen deutlich, dass wir gefordert sind, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Wenn uns dies gemeinsam gelingt, sind wir auf einem guten Weg, Nordrhein-Westfalen als familienfreundliches Bundesland noch weiter zu stärken.“
In der Kommission sitzen für die SPD-Fraktion auch Sarah Philipp, Dennis Maelzer und Rüdiger Weiß. Als Sachverständiger wurde der renommierte Bochumer Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Peter Strohmeier benannt
Das Bildungs- und Teilhabepakt (BuT) des Bundes soll sicherstellen, dass bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen an schulischen Veranstaltungen, Lernangeboten sowie Kultur und Sport teilnehmen können. Derzeit werden diese Mittel pauschal an die Kommunen weitergeleitet. Dazu sagt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber beabsichtigt nun, durch eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II NRW) den Kommunen eine bedarfsgerechte Verteilung zu ermöglichen. Heute stimmte die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket muss bedarfsgerecht verteilt werden. Bisher erfolgte die Weiterleitung jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die in den einzelnen Kommunen anfallen. Dies führt zu deutlichen Ungleichgewichten und Verzerrungen. Eine effizientere und gerechtere Verteilung der Aufwendungen wird hier denjenigen Kindern und Jugendlichen zugutekommen, die die Hilfe am dringendsten benötigen.“
Stefan Schwartze MdB: „Gemeinsame Kraftanstrengung lohnt sich!“
Am heutigen 04. Dezember hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Kommunen noch vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes in den kommenden drei Jahren um jährlich eine Milliarde Euro entlastet werden. Zudem bekommen die Länder und Kommunen für die Finanzierung von Kinderkrippen und Kindertagesstätten durch die Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ weitere 550 Millionen Euro.
Der Forderung zur Unterstützung der Betriebskosten der Kitas kommt der Bund dadurch nach, dass die Länder in den Jahren 2017 und 2018 einen jeweils um 100 Millionen Euro erhöhten Umsatzsteueranteil erhalten. Die eine Hälfte der „Kommunalmilliarde“ wird als erhöhter Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose fließen. Die andere Hälfte dieser Milliarde wird durch einen höheren gemeindlichen Umsatzsteueranteil erbracht.
„Das Geld soll den Kommunen zur Verfügung stehen und wir erwarten, dass es dort auch ungeschmälert ankommt. Damit erfüllt die SPD einen weiteren Teil des Koalitionsvertrages“, erklärt Stefan Schwartze. Die Entlastung der Kommunen und die Stärkung ihrer Investitionskraft haben für die SPD einen hohen Stellenwert.
„Zudem erhält die frühkindliche Bildung mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens den Stellenwert, den sie verdient. Ich bin froh, dass sich die bisherigen Anstrengungen gelohnt haben“, ergänzt Stefan Schwartze.
Pflege zu Hause trotz Job: Viele Angehörige gehen über ihre Grenzen hinaus, um sich etwa um die pflegebedürftige Mutter oder den kranken Vater zu kümmern. Nun bekommen sie mehr Rechte - und mehr Geld. Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen.
„Stellen Sie sich vor, der Vater hat einen Schlaganfall. Die Familie steht plötzlich vor der Frage: was nun? Künftig besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, bis zu zehn Tage aus dem Job auszusteigen, um akut eine Lösung zu finden. Neu ist, dass diese zehn Tage finanziell unterstützt werden. Das ermöglicht allen - unabhängig vom Einkommen - sich zu kümmern“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“. „Das ist für mich eine Gerechtigkeitsfrage. Wir lassen die Familie nicht alleine.“
Mit einer gesetzlichen Regelung wird die Schwangerschaftskonfliktberatung in Nordrhein-Westfalen modernisiert und den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. In Zukunft werden die Leistungen und Erfahrungen der Beratungsstellen als Entscheidungs-grundlage herangezogen werden, um den Kompetenzen der jeweiligen Beratungsstellen stärker Rechnung tragen zu können. Damit wird das alte Fördersystem, das eine flächendeckende gleichhohe Verteilung der Fördermittel auf alle Trägergruppen vorsah, auf ein am tatsächlichen Bedarf der Nachfrage der Beratungs- und Präventionsangebote orientierten Angebot umgestellt. Darauf haben sich jetzt die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen geeinigt. Dazu erklären die frauenpolitischen Sprecherinnen ihrer Fraktionen:
Gerda Kieniger (SPD): „Wir freuen uns sehr, dass sich die Ergebnisse eines intensiven Dialogs mit den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatung in den Änderungen zum Gesetzentwurf widerspiegeln. Die Bemühungen aller Beteiligten haben zu diesem guten Ergebnis geführt. Auch diesmal wurde die Tradition des breiten fraktionsübergreifenden politischen Bündnisses im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung weitergeführt.“
Ina Scharrenbach (CDU): „Die Trägerlandschaft, so wie sie sich heute in NRW darstellt, ist ausreichend plural und vielfältig aufgestellt. Wir sind als CDU zuversichtlich, dass das heute im Ausschuss beschlossene Gesetz eine gute Beratung für die Schwangeren darstellt und die Förderung der Beratungsstellen sichert.“
Josefine Paul (Grüne): „Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist in NRW traditionell stark und plural aufgestellt. Die vielfältige Angebotsstruktur hat sich bewährt. Mit unserem Entschließungsantrag betonen die Fraktionen insbesondere diesen wichtigen Aspekt noch einmal."
Minden: Volles Haus bei der Veranstaltung "Fraktion vor Ort" im Mindener eWerk: Die SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe hatten zur Diskussion um die KiBiz-Revision (Kinderbildungsgesetz) und die frühkindliche Bildung geladen. Und zahlreichen Erzieherinnen, Fachberaterinnen, Jugendamtsleiter und auch Kommunalpolitiker waren der Einladung gefolgt.
Ernst-Wilhelm Rahe, Mitglied im Ausschuss für Famile, Kinder und Jugend, nannte schon in der Begrüßung die Schwerpunkte der aktuellen Gesetzesänderung: „Mit der ersten KiBiz-Revision haben wir bereits den Einstieg in die Gebührenfreiheit geschafft, das Personal entlastet, die Elternmitwirkung auf allen Ebenen verankert und die Qualität in den Einrichtungen gesteigert. Beim Personalschlüssel nimmt Nordrhein-Westfalen mittlerweile einen Platz in der Spitzengruppe ein.
Mit der zweiten KiBiz-Revision ging es uns vor allem um die Stärkung des Bildungsortes Kita und um die Bildungsgerechtigkeit: Wir wollen Ungleiches ungleich behandeln und Einrichtungen mit sozial benachteiligten Familien besser fördern und das Personal in den Einrichtungen entlasten.“
Darauf stellte Manfred Walhorn, Abteilungsleiter Kinder und Jugend im zuständigen Ministerium, die Ziele und Maßnahmen der aktuellen Reform vor und nannte auch schonungslos die weiterhin bestehenden Problem in der Kindergartenbetreung. „Mehr Bildungsgerechtigkeit ist für uns der Kern der nächsten Korrektur des KiBiz: Wir werden zukünftig ungleiches nicht mehr gleich behandeln sondern Einrichtungen mit vielen sozial Benachteiligten Familien auch besonders fördern. Wir werden jedes Kind sprachlich fördern, sobald es in den Kindergarten kommt und schaffen den ungeliebten Delfin 4-Test im vierten Lebensjahr ab. Für diese Sprachförderung erhalten die geförderten Einrichtungen mindestens 5.000 Euro! Für eine bessere Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals erhalten die Einrichtungen je nach Größe zwischen 3-11000 Euro als Verfügungspauschale.
Auf Nachfrage und Kritik zur nichtausreichenden Anerkennung gestiegener Personalkosten durch das Land bat Walhorn um Verständnis: „Wenn ich die fachliche Kompetenz und den persönlichen Einsatz von Ihnen in den Einrichtungen sehe, wünsche ich mir deutlich mehr Geld als Anerkennung für Ihre Leistung. Verstecken Sie sich nicht: Seien Sie stolz auf ihre Arbeit! Wir haben jetzt zunächst die Träger mit in die Pflicht genommen, ihre Rücklagen mit in die laufende Finanzierung der Einrichtungen mit einzubringen. Darüber hinaus werden auch Eltern und Kommunen sich an gestiegenen Kosten für die Kindergärten beteiligen müssen. Das Land hat seine Ausgaben für die Kinderbetreung in den letzten Jahren verdoppelt. „Das habe ich mir im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und den Wünschen aus anderen Politikbereichen nicht vorstellen können“ freut sich Walhorn über diese Zielsetzung der Landesregierung.
Für Ernst-Wilhelm Rahe brachte die wichtige Diskussion viele gute Anregungen; „Danke vor allem auch an Manfred Walhorn aus dem Ministerium für den interessanten Vortrag und die ehrlichen Antworten auch auf kritische Rückfragen. Es bleibt bei der Grundrichtung, obwohl es nicht einfach ist: Unser Schwerpunkt bleibt die frühe Förderung und kein Kind zurücklassen!"
Minden-Lübbecke. Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern.
„Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Landtagsabgeordneter Ernst-Wilhelm Rahe (SPD). „Davon profitieren auch die Kitas bei uns im Kreis ganz erheblich. Nach bisherigen Berechnungen erhalten die Jugendämter im Kreis 650.000 Euro (Bad Oeynhausen 100.000; Minden 300.000; Porta Westfalica 50.000; Kreisjugendamt 200.000 Euro) pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen.
Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen.
Zur Unterstützung der Sprachförderung erhalten die Jugendämter im Kreis dann jährlich Euro 325.000 Euro (Bad Oeynhausen 60.000; Minden 140.000; Porta Westfalica 25.000; Kreisjugendamt 100.000 Euro). Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 975.000 Euro übersteigen den Landeszuschuss im Jahr 2013/14 um etwa 600.000 Euro.
Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt unserem örtlichen Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss. Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.“
Liebe Leserin, lieber Leser,
Hebammen leisten eine unschätzbar wertvolle Arbeit. Sie begleiten Frauen in der Schwangerschaft und stehen Müttern und Paaren vor, während und nach der Geburt mit Rat und Tat zur Seite. Hebammen schaffen ein positives Umfeld für werdende Eltern.
Die Hebammen bangen nun um ihre Existenz in Deutschland. Sie beklagen seit langem steigende Prämien für ihre Haftpflichtversicherungen. Für kommenden Juli ist eine weitere Erhöhung der Prämien angekündigt worden und Mitte 2015 soll die bisherige Haftpflichtversicherung auslaufen, nachdem die “Nürnberger Versicherung” ihren Rückzug aus den letzten verbliebenen Versicherungskonsortien für die Hebammenhaftpflicht erklärt hatte.
Der Politik ist die dramatische Situation der Hebammen bekannt, deshalb wurde im vergangenen Jahr eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, um schnelle und nachhaltige Lösungen zur Sicherstellung des Hebammenberufs zu erarbeiten.
Doch nun hat sich die Lage im Bereich der Haftpflichtversicherung bei den Hebammen nochmals zugespitzt.
Heute geht es im nordrhein-westfälischen Landtag nochmals um Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung. Im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend läuft bis in die Abendstunden eine öffentliche Anhörung zu einer umfassenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Britta Altenkamp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, und Wolfgang Jörg, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßen die konstruktive Gesprächsbereitschaft vieler Beteiligter vor und während der Anhörung und die damit verbundene qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Kinderbetreuung.
Britta Altenkamp: „Unsere Strategie, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern, war richtig und wird von vielen Akteuren unterstützen. Das ist der Grundtenor der heutigen Anhörung der 65 Sachverständigen. Sie stehen der umfassenden Änderung am bestehenden Kinderbildungsgesetz überwiegend positiv gegenüber, so die bisherigen Stellungnahmen. Dies ist eine Bruchlandung für die Opposition, die sich noch immer nicht mit der qualitativen Verbesserung der frühkindlichen Bildung anfreunden will. Die Experten-Anregungen sind sehr detailliert und einzelne Punkte werden kritisch hinterfragt.“
Wolfgang Jörg weiter: „Gerade die frühkindliche Bildung ist in Deutschland insgesamt unterfinanziert. Umso wichtiger und wertvoller sind die weitreichenden Änderungen bei uns in Nordrhein-Westfalen: Mit dem neuen Gesetzentwurf läuten wir einen strukturellen Richtungswechsel ein, den sich das Land jetzt jährlich sogar 390 Millionen Euro kosten lässt.
„Eine wichtige offizielle Erweiterung meines Kompetenzbereichs. Es freut mich, dass meine Bundestagsfraktion mich für diese Position vorgeschlagen hat und habe die Wahl gerne angenommen.“, so Stefan Schwartze MdB nach seiner Wahl zum stell. Sprecher der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Schon Anfang des Jahres konnte sich Stefan Schwartze MdB über die einstimmige Wahl zum Sprecher der AG Petition in der SPD-Bundestagsfraktion freuen. Dass ihn seine Kolleginnen und Kollegen nun zusätzlich zum stell. Sprecher der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewählt haben, bestärkt ihn seine bisherige Arbeit fortzuführen. „Diese Wahl motiviert mich stark für die kommenden vier Jahre.“
Schwartze übernimmt im genannten Ausschuss qua Funktion die Verantwortung für Jugend- und Seniorenpolitik und für das Thema Bürgerschaftliches Engagement. Dabei handelt es sich beispielsweise um Gesetzesinitiativen im Bereich Chancengleichheit in der Bildung oder auch um Beschäftigungschancen Älterer.
„Eines meiner Hauptthemen wird schwerpunktmäßig die Altersarmut sein. Diese Themen sind immer wieder Inhalt meiner Gespräche im Wahlkreis und von meinen Kollegen und Kolleginnen weiß ich, dass dieses Thema bundesweit die Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Diese thematische Aufstellung in der AG war mir deswegen ein persönliches Anliegen.“
Vertreter der Evangelischen Kirche im Rheinland haben heute die Finanzierungssystematik des Kinderbildungsgesetzes kritisiert. Wolfgang Jörg, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärt dazu:
„Die Reform des Kinderbildungsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt, den die Landesregierung unternimmt, um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Es freut uns, dass die evangelische Kirche dies anerkennt. Trotz angespannter Haushaltslage stellt das Land weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung, die zum Beispiel in die Sprachförderung fließen. Insgesamt gibt das Land mittlerweile rund zwei Milliarden Euro für die Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen.
Das ist ein Rekordwert, davon profitieren auch im hohen Maße die Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft. Wir stehen in der Vorbereitung des Gesetzesentwurfs mit allen Beteiligten im engen Dialog. Die Resonanz auf die Grundzüge der Reform ist vielfach positiv. Wir nehmen die Kritik ernst und werden uns damit auseinandersetzen. Nur eines muss klar sein: Das Land geht gerade bei den Ausgabe für die frühkindliche Bildung bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit.
Bei diesem Reformschritt geht es nicht um die grundsätzliche Veränderung der Finanzierungssystematik. Das wussten alle Beteiligte von Anfang an. Wir laden die Vertreter der evangelischen Kirche und der Diakonie ausdrücklich dazu ein, uns weiter im dem Beratungsprozess zu begleiten.“
Zur aktuellen Debatte um den Landeshaushalt 2014 und die Sparvorschläge der CDU-Fraktion, erklärt Wolfgang Jörg, familienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW:
„Erst im November präsentierte die CDU-Landtagsfraktion der Presse eine umfangreiche Kürzungsliste, mit der sie den Landeshaushalt sanieren möchte. Unter anderem wolle sie Förderprogramme um 20 Prozent kürzen. Es geht um eine Einsparung von insgesamt 410 Millionen Euro. Eine solche Summe kann nur erreicht werden, wenn pauschal alle Förderprogramme – also auch der Kinder- und Jugendförderplan – gekürzt werden. In öffentlichen Veranstaltungen mit Jugendlichen behauptet aber der familienpolitische Sprecher derselben CDU-Fraktion, der Kinder- und Jugendförderplan solle davon ausgenommen werden. Wer wird hier belogen? Die Jugendlichen oder ‚nur‘ die Presse?
Ein weiteres Beispiel: Dem Rotstift zum Opfer soll ebenso das beitragsfreie Kindergartenjahr fallen. Der Betrag wird von der CDU vollständig zur Sanierung verplant. An anderer Stelle behaupten die CDU-Familienpolitiker aber, sie wollten den Betrag in die Qualität der Kindertagesstätten stecken. Wer wird an dieser Stelle belogen? Wieder ‚nur‘ die Presse oder die Eltern?
Es wird Zeit, dass die CDU endlich erklärt, was sie haushaltspolitisch überhaupt will!“
Düsseldorf/Minden-Lübbecke. In der vergangenen Woche hat Landeskulturministerin Ute Schäfer weitere 39 Kommunen bekanntgegeben, die ab kommenden Jahr am "Kulturrucksack-Programm" des Landes NRW teilnehmen werden. Damit beteiligen sich insgesamt 175 nordrhein-westfälische Kommunen am Landesprogramm. Dafür stellt das Land jährlich ca. 3 Millionen Euro zur Verfügung.
"Ab 2014 werden sich alle Minden-Lübbecker Kommunen am Landesprogramm beteiligen", dies teilten die Minden-Lübbecker SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe mit. Seit 2012 nimmt die Stadt Minden als Pilotkommune am "Kulturrucksack"-Programm teil.
Der „Kulturrucksack“ soll Kindern und Jugendlichen, vor allem in der Altersgruppe von 10 bis 14, kostenlosen oder kostenreduzierten Zugang zu kulturellen und künstlerischen Angeboten verschaffen. Dies geschieht in engerer Kooperation des Landes mit den Kommunen, den lokalen Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen und den jungen Menschen selbst, die frühzeitig mit ihren Anregungen und Wünschen eingebunden werden. Vorhandene Institutionen und Angebotsstrukturen der kulturellen Bildung werden dabei bewusst genutzt und gestärkt. Das Programm knüpft an bereits bestehende Initiativen wie „Künstler in die Kita“, „Jedem Kind ein Instrument“ und „Kultur und Schule“ an.
"Kulturelle Bildung ist ein wichtiger Baustein für die persönliche Entwicklung von jungen Menschen, deshalb ist es wichtig hier Kindern und jungen Menschen einen guten Zugang zur Kultur, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, zu ermöglichen. Mit dem Kulturrucksack leistet das Land hier einen wichtigen Beitrag, auch für die jungen Menschen im Kreis Minden-Lübbecke", so Howe und Rahe abschließend.
Eine Übersicht sämtlicher lokaler, regionaler und überregionaler Angebote finden Sie auf dem Webportal: www.kulturrucksack.nrw.de.
Zum Start des neuen Kindergartenjahres am 1. August erklärt Britta Altenkamp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion:
„Wir sind unserem Ziel, allen Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kinder unter drei Jahren wollen, diesen Wunsch zu erfüllen, einen großen Schritt näher gekommen. Mit einer großen Kraftanstrengung haben die Kommunen so viele Plätze geschafft, dass die von Experten errechnete Quote zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nahezu überall erfüllt ist. Die Landesregierung hat diese Aufholjagd mit mehr als 400 Millionen Euro als Direktförderung für den Bau neuer und den Ausbau bestehender Einrichtungen ermöglicht.
Dabei war die Ausgangssituation mehr als schwierig: Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte einen Scherbenhaufen hinterlassen. Eines ist klar: Die Eltern wollen Betreuungsplätze, das Betreuungsgeld wird abgelehnt. SPD und Grüne halten ihre Versprechen: Wir ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erhöhen die Qualität der vorschulischen Bildung. Zudem werden mit der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr Normalverdiener massiv finanziell entlastet: zum Beispiel im Köln mit mehr als 3.100 Euro im Jahr.“
15.05.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
16.05.2024, 18:30 Uhr OV-Treff der SPD Bad Oeynhausen-Lohe
16.05.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
18.05.2024, 19:00 Uhr Mitgliederversammlung der Jusos Bad Oeynhausen
25.05.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
12.06.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Grillen
20.06.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste mit Grillen
04.07.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
19.09.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
25.09.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Ehrungen
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