Gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD – Bündnis 90/Die Grünen – Bürger für Bad Oeynhausen (BBO) – FDP – Jurats – Die LINKE:
Die Verwaltung wird beauftragt einen rechtssicheren Satzungsentwurf zur Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck für das Stadtgebiet Bad Oeynhausen zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Ausgestaltung orientiert sich u. a. an der Satzung der Stadt Tübingen, die durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 CN 1.22) als rechtmäßig bestätigt wurde. Auch der NRW-Landtag hat die Möglichkeit zur Einführung einer solche Verbrauchssteuer bestätigt, indem er ein generelles gesetzliches Verbot der Verpackungssteuer im Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) abgelehnt hat.
Mögliche Eckpunkte der Ausgestaltung:
- Steuersätze: 0,50 € pro Einwegverpackung (Becher, Boxen, Schalen) und 0,20 € pro Einwegbesteck-Set (max. 1,50 € pro Mahlzeit).
- Bagatellgrenze: Prüfung einer Befreiung für Kleinstbetriebe (z. B. unter 50 m² Verkaufsfläche), sofern diese keine Filialbetriebe sind.
Prüfaufträge an die Verwaltung:
- Ermittlung der Entsorgungskosten an örtlichen Entsorgungsschwerpunkten (Kurpark, ZOB, Innenstadt).
- Erhebung der Anzahl steuerpflichtiger Betriebe und des aktuellen Mehrweggrads.
- Prüfung eines bürokratiearmen Online-Meldeverfahrens für die betroffenen Betriebe.
Eingebracht im Finanzausschuss am 22.09.2026
