Die Stadt Bad Oeynhausen richtet eine eigene komrnunale Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung ein, soweit die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage hierfür ist die Neufassung des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG vom 01.07.2026).
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Das Konzept enthält mindestens folgende Punkte:
• die rechtlichen Voraussetzungen und erforderlichen Genehmigungen,
• den notwendigen Personalbedarf und die erforderlichen Qualifikationen,
• den Bedarf an Fahrzeugen, Messgeräten und weiterer Ausstattung,
• eine Festlegung ausgewählter Kontrollorte (besondere Gefahrenstellen),
• einen Zeitplan für den Aufbau und den Beginn der Überwachung,
• eine Kostenberechnung für Einrichtung und laufenden Betrieb,
• eine Einschätzung möglicher Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern.
Bei der Auswahl der Kontrollorte werden insbesondere Straßen berücksichtigt, auf denen regelmäßig zu schnell gefahren wird oder auf denen eine besondere Gefährdung für Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Fußgängerinnen und Fußgänger besteht.
Die Verwaltung legt dem Rat zeitnah nach der Beschlussfassung einen Bericht zum Stand der Umsetzung vor.
Beqründunq:
Zu schnelles Fahren gefährdet Menschen. Besonders an Schulen, Kindertagesstätten, Bushaltestellen, in Wohngebieten und an Querungsstellen brauchen Menschen sichere Verkehrswege. Bislang ist die Verkehrsüberwachung in kleineren Orten ausschließlich Sache der Kreise und der Polizei, was in der Praxis oft zu einer unzureichenden Kontrolldichte führt. Beschwerden aus der Bevölkerung zeigen, dass viele Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig mit Geschwindigkeitsverstößen konfrontiert sind. Wer zu Fuß unterwegs ist oder mit dem Fahrrad fährt, spürt die Folgen besonders deutlich.
Unsere Stadt sollte dort handeln, wo sie selbst Einfluss nehmen kann aufgrund der OBG-Neufassung. Eine eigene Verkehrsüberwachung ermöglicht regelmäßige Kontrollen, eine bessere Reaktion auf Hinweise aus der Bevölkerung und eine gezielte Ausrichtung auf örtliche Gefahrenstellen.
Die Überwachung soli nicht dem Erzielen möglichst hoher Einnahmen dienen. lhr Ziel ist die Vermeidung von Unfällen und der Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.
Die Stadt Bad Oeynhausen soli deshalb prüfen und umsetzen, wie sie eine eigene Verkehrsüberwachung aufbauen kann. Dabei müssen die gesetzlichen Zuständigkeiten, die Vorgaben für Messungen und die Anforderungen an das eingesetzte Personal eingehalten werden. Kontrollen müssen nachvollziehbar, rechtssicher und an konkreten Gefahren orientiert sein.
Kontrollen werden vorrangig an Orten durchgeführt, an denen die Verkehrssicherheit besonders gefährdet ist. Dazu gehören insbesondere Bereiche vor Schulen und Kindertagesstätten, Unfallhäufungsstellen, Wohnstraßen mit wiederholten Beschwerden sowie Straßen mit starkem Fuß und Radverkehr.
Die Verwaltung prüft außerdem, ob eine Zusammenarbeit mit Polizei, Kreis oder Nachbarkommunen sinnvoll ist. Eine solche Zusammenarbeit darf den Aufbau einer verlässlichen kommunalen Struktur nicht ersetzen, wenn die Kommune die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine eigene Verkehrsüberwachung erfüllen kann.
Eingereicht am: 07.09.2026
