Die Verwaltung wird beauftragt, Regelungen zur zeitlichen Begrenzung von Mandatstätigkeiten individuell in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen und Satzungen vorzubereiten.
Eingebracht im Finanzausschuss am 24.06.2026
Die Verwaltung wird beauftragt, Regelungen zur zeitlichen Begrenzung von Mandatstätigkeiten individuell in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen und Satzungen vorzubereiten.
Eingebracht im Finanzausschuss am 24.06.2026
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