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Betriebsrentnerinnen und -rentner werden künftig entlastet. Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente wurde auch eine Regelung für die hohen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen.
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:
“Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, das heißt der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. Das schmälert die Betriebsrenten enorm und verringert deren Attraktivität. Daher wird die geltende Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 155,75 Euro monatlich in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt.
Dieser Freibetrag schafft für alle pflichtversicherten Betriebsrentenempfänge Entlastung. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet. Die Mindereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden vollständig aus Mitteln der GKV finanziert. Damit hat sich die SPD-Fraktion auch bei der Finanzierung durchgesetzt."