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Finanzielle Forderungen an Flüchtlingsbürgen werden übernommen

Veröffentlicht am 25.01.2019 in Bundespolitik

Stefan Schwartze und Achim Post freuen sich über Durchbruch in Verhandlungen

Die finanziellen Forderungen an Bürgen, die vor August 2016 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge unterschrieben hatten, werden übernommen. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländernist endlich eine Lösung gefunden worden. Betroffen sind Bürgenaus Deutschland, die nichtumfassend oder sogar falsch über die Dauer ihrer Zahlungsverpflichtung aufgeklärt wurden. Die Erstattungsforderungen der Jobcenter werden nun von Bund und Ländern übernommen.

InmonatelangenGesprächen zwischen Bund undden betroffenenBundesländern wurde nach einer Lösung für diesogenannten Flüchtlingsbürgen gesucht. Insgesamt geht es um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag, den Bund und Länder nun gemeinsam tragen werden.Von Erstattungsforderungen soll insbesondere dann abgesehen werden, wenn Verpflichtungsgeber sich der Reichweite ihrer Erklärungen nicht bewusst waren oder vonvorneherein klar war, dass sie die übernommenen Verpflichtungen aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht erfüllen konnten.

Die beiden heimischen Bundestagsabgeordneten Achim Post und Stefan Schwartze (beide SPD), die sich bereits seit längerem für die vollständige Entlastung der betroffenen Bürgen einsetzen, erklären dazu: „Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei den Bürgen um Menschen handelt, die für den Schutz anderer eine große Verantwortung übernommen haben. Wir sind deshalb sehr froh darüber, dass eine Lösung gefunden wurde. Die Betroffenen mussten lange bangen. Für viele ging es nicht bloß um Gerechtigkeit, sondern um ihre Existenz. Umso wichtiger, dass sich Bund und Länder nun endlich geeingthaben.“

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), kündigte am Donnerstag an, die Jobcenter in den kommenden Tagen anzuweisen, von Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen. 

Achim Post und Stefan Schwartze abschließend: „Wichtigist jetzt, dass auch die Länder ihre Jobcenter schnellstmöglichdazu anweisen,von den Kosten der Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen.“

Hintergrund:

Um Menschen einen sicheren Weg aus dem schrecklichen Bürgerkrieg in Syrien zu ermöglichen, bürgten Ende 2014 und Anfang 2015 engagierte Bürgerinnen und Bürger mit sogenannten Verpflichtungserklärungen für syrische Familien. Im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms konnten diese legal einreisen und ein neues Leben in Sicherheit beginnen. 

Vier Jahre später erhielten die Bürgen die Rechnung für ihre gute Tat. Die Erstattungsforderungen liegen dabei invielen Fällen im fünfstelligen Bereich.Beträge, mit denen niemand gerechnet hatte. Die Bürgen gingen davon aus, dass die Bürgschaftenmit der Anerkennung als Asylbewerber endeten. Diese Rechtsauffassung teilten auch mehrere Länder – darunter auch die nordrhein-westfälische Regierung. 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Anerkennung als Asylbewerber Bürgen nicht aus ihrer Zahlungspflicht entlässt. Zudem wurden die Bürgschaften in der Regel vor der Einführung einer zeitlichen Begrenzungvon Verpflichtungserklärungen (fünf Jahre bzw. drei Jahre für Altfälle) im Rahmen desIntegrationsgesetzes eingereicht. Bundesweit sollen mindestens7000 private Bürgen betroffen sein. Auch in OWL sind mehrere hundert Verpflichtungserklärungen unterschrieben worden.

Vor diesem Hintergrund haben jedoch viele Verwaltungsgerichte in den letzten Monaten überwiegend die Unwirksamkeit der Erklärungenfestgestellt und die Erstattungsbescheide für unwirksam erklärt.Im Hinblick auf diese Rechtsunsicherheiten hatte die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenterangewiesen, Erstattungsansprüche gegenüber Verpflichtungsgebern festzusetzen, dieseaber vorerst nicht zu vollstrecken. Ziel war es, auf politischer Ebene mit den Bundesländernzu einer sachgerechten Lösung zu kommen.DieseZiel wurde nun erreicht.

 

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