Foto: pixabay.com
Heute hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Antrag „Vom Regierungswechsel 2017 zur Mobilitätskrise 2022: Diese Landesregierung hinterlässt ein verkehrspolitisches Trümmerfeld!“ (Drs. 17/16479) für das kommende Plenum vorgestellt. Neben der grundsätzlichen Bestandsaufnahme bringt die SPD-Fraktion einen Antrag für Hilfen rund um die gesperrte A45-Talbrücke Rahmede (Drs. 17/16481) ein.
Hierzu erklären André Stinka, stellvertretender Vorsitzender, und Carsten Löcker verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
André Stinka:
„Um die Mobilität in NRW ist es schlecht bestellt. Von intakten Brücken und staufreien Straßen kann keine Rede sein. Verlässlichkeit im Öffentlichen Personennahverkehr und bei den Regionalbahnen ist ein Fremdwort. Die Landesregierung hinterlässt ein verkehrspolitisches Trümmerfeld. Die Verantwortung für diesen desaströsen Zustand trägt Hendrik Wüst. Als Verkehrsminister hat er sich nicht um verlässliche Mobilität gekümmert. Seine Nachfolgerin Ina Brandes tut es auch nicht. Dabei hat die Landesregierung eine Gewährleistungspflicht für eine reibungslose Mobilität und eine intakte sowie leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur in NRW. Doch diese Landesregierung hat eine Mobilitätskrise geschaffen.
Die Brücken etwa werden zur Achillesferse der Verkehrsinfrastruktur. Die Landesregierung hat es nicht geschafft, diesem Problem Herr zu werden. Doch NRW kann es sich nicht leisten, von Brückenlockdown zu Brückenlockdown zu stolpern. Das zeigen die chaotischen Zustände rund um die A45-Talbrücke Rahmede. Für die Anwohner, Pendler und Unternehmer ist die aktuelle Lage rund um die A45 Brücke eine enorme Belastung. In so einer Situation sollten schnelle und effektive Hilfen eine Selbstverständlichkeit sein. Doch seitens des NRW-Verkehrsministeriums mangelt es an Kommunikation mit den Betroffenen vor Ort. Das muss besser werden. Zudem fordern wir finanzielle Hilfen. Beispielsweise für Lärmschutz an den Ausweichstrecken. Notwendig ist ebenso ein Sonderfonds für die Region. Dieser soll dazu dienen, die durch den Ausweichverkehr beschädigte Infrastruktur instand zu setzen.“