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Mit der Novelle legen wir einen für Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten modernen und verlässlichen Rechtsrahmen für den Personenverkehr vor.
Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:
„Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist ein Baustein für die kommunale Verkehrswende unter fairen Wettbewerbsbedingungen. Wir öffnen neuen Mobilitätsformen die Tür, erweitern das Mobilitätsangebot und verhindern zugleich Dumpingangebote. Nach den neuen Regeln sind Vermittlungsplattformen genehmigungspflichtig. Wir ermöglichen Mindestpreise zum Schutz des ÖPNV und Kommunen können zum Schutz der Beschäftigten Vorgaben für Sozialstandards machen. Mit der Novelle legen wir einen für Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten modernen und verlässlichen Rechtsrahmen für den Personenverkehr vor.
Die Digitalisierung gibt der Mobilität einen Riesenschub an Möglichkeiten. Wir brauchen zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsarten, der Innovationsmöglichkeiten bietet, aber nicht zu Lasten der Beschäftigten und etablierten ÖPNV-Verkehre geht. Sharing, Pooling und damit eine ökologischere Nahmobilität werden mit der Reform erleichtert. Um die etablierten Verkehrsformen nicht zu kannibalisieren, haben wir den Kommunen die zentrale Rolle bei der Steuerung der neuen Mobilitätsangebote gegeben, sie können jetzt insbesondere auch im Mietwagenbereich effektiv über die Erhebung von Mobilitätsdaten kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Ob es im ÖPNV eine Klarstellung für Vorgaben zu Sozialstandards im eigenwirtschaftlichen Verkehr braucht, konnten wir nicht abschließend klären. Dazu wird es jetzt ein Gutachten des Bundesverkehrs- und Bundesarbeitsministeriums geben. Auf dieser Basis werden wir die Frage erneut aufgreifen."