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Petitionsausschuss des Bundestages legt Jahresbericht vor

Veröffentlicht am 09.06.2015 in Bundespolitik

Übergabe des Petitionsberichtes 2014 an den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert

Stefan Schwartze: 32 Vorschläge, Anregungen und Beschwerden aus dem Wahlkreis

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren weitsichtig. Sie verankerten bereits 1949 in unserer Verfassung das Grundrecht, sich mit Bitten und Beschwerden direkt an den Bundestag zu werden. Heute, im 66. Jahr seines Bestehens, wurde dem Bundestagspräsidenten der Jahresbericht 2014 des Petitionsausschusses überreicht. „15.325 Petitionen, das sind durchschnittlich 61 pro Werktag, gingen 2014 beim Bundestag ein. Allein 32 davon kamen aus meinem Wahlkreis“, informiert Stefan Schwartze, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen und Sprecher des Arbeitskreises Petitionen in der SPD-Bundestagsfraktion. Einige dieser Petitionen, zum Beispiel aus Vlotho, hatten das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zum Thema, eine Petition aus Bünde forderte mehr Arzneimittelsicherheit im Internethandel. Helfen konnte der Petitionsausschuss einem aus Afghanistan geflüchteten Vater mit einem schwerkranken Sohn. Sie dürfen ihr Asylverfahren in Deutschland durchführen lassen und werden nicht in eines der Grenzländer der Europäischen Union abgeschoben.

„Das Themenspektrum, mit dem wir uns im Petitionsausschuss beschäftigen, ist extrem breit gefächert. Das belegen schon diese wenigen Bespiele. Ich habe mich im Jahr 2009 für die Mitarbeit in diesem Gremium entschieden, weil es auf Bundesebene das einzige Instrument direkter Demokratie ist“, so Schwartze. Jede Bürgerin, jeder Bürger habe das Recht, sich direkt an den Bundestag zu wenden und darauf aufmerksam zu machen, wo Gesetzeslücken bestehen, wo etwas falsch läuft. „Da kommen auf meinem Schreibtisch aus ganz vielen Lebensbereichen eine Menge Themen zusammen. Besonders häufig geht es in den Petitionen übrigens um unsere Sozialsysteme, um Probleme im Zusammenhang mit Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Wir fordern dann - wenn nötig - Stellungnahmen der betroffenen Ministerien oder Behörden an, entscheiden danach, ob eine Petition angenommen wird, beraten die Themen in unserer Arbeitsgruppe und verabschieden möglicherweise im Petitionsausschuss eine Empfehlung, über die der Bundestag dann beschließt.“ 

Das Recht Petitionen einzureichen sei ganz bewusst sehr niedrigschwellig ausgestattet. Niemand soll große Hürden überwinden müssen, um Bitten oder Beschwerden beim Deutschen Bundestag einzureichen. Das funktioniere recht einfach per Brief oder über ein Formular im Internet. „Viele Fragen rund um das Petitionsrecht erreichen mich persönlich bei direkten Kontakten in Bürgersprechstunden, bei Terminen im Wahlkreis, durch Mails, Briefe oder Anrufe. Oftmals kann ich da schon direkt helfen und der Weg über eine unter Umständen langwierige Petition wird abgekürzt“, sagt Schwartze. Aber es gebe auch Anfragen nach Informationen, wie man am besten eine Petition einreicht, worauf man ganz konkret achten muss und vieles mehr.

Schwartze findet es besonders wichtig, dass jede Bitte, Anregung oder Beschwerde mühelos an das Parlament herangetragen werden kann. Das Petitionsrecht sei nicht nur ein Bürger- sondern ein Menschenrecht. Deshalb müsse es auch weiterentwickelt und für neue Kommunikationswege geöffnet werden. Das von der SPD-Bundestagsfraktion im Jahr 2005 initiierte Modellprojekt der öffentlichen Petition habe sich als Volltreffer erwiesen und ist inzwischen fester Bestandteil der Petitionsarbeit. Auch die E-Mail-Petition sei heute nicht mehr wegzudenken. Beide Projekte habe der Bundestag bereits dauerhaft übernommen, und zwar nicht, weil die Politik es wollte, sondern weil die Praxis gezeigt habe, dass die Menschen das Petitionsrecht auch per E-Mail oder öffentlich in Anspruch nehmen wollen.

„Wer gute Politik machen will, muss wissen, wo der Schuh drückt“, erklärt Stefan Schwartze weiter sein besonderes Engagement im Petitionsbereich. Der Ausschuss verstehe sich als Anwalt des kleinen Mannes und vermittele zwischen Behörden und Menschen. Schwartze wirbt ausdrücklich dafür das Petitionsrecht zu nutzen, egal ob in einem persönlichen Einzelfall oder als Anregung zur Gesetzgebung. „Übrigens: Nur die beim Bundestag eingereichten Petitionen werden auch vom Bundestag beraten. Petitionen, die bei anderen, meist nur im Internet verfügbaren Petitionsportalen eingereicht werden, erreichen den Bundestag – zumindest auf diesem Wege - nicht.“

Im vergangenen Jahr hat der Petitionsausschuss insgesamt 18.000 Petitionen abschließend behandelt. 730 Petitionen wurden in 27 Sitzungen einzeln beraten, 11 Petitionen öffentlich. Die Internetseite des Petitionsausschusses wurde täglich durchschnittlich 33.000 angeklickt, rund 276.000 Nutzer haben sich angemeldet. 20 Prozent der Petitionen fielen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, jeweils rund 10 Prozent betrafen die Ministerien für Justiz und Verbraucherschutz, des Innern, für Gesundheit und für Finanzen.

 

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