Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem gestern beschlossenen Positionspapier, die Gesetzesnovelle zu nutzen, um dem deutschen Antidiskriminierungsrecht mehr Schlagkraft zu geben: Notwendig sind längere Klagefristen, höhere Entschädigungen, die Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes und die Ausweitung auf den öffentlichen Bereich.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Jede dritte Person in Deutschland hat schon einmal Diskriminierung im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erlebt – doch nur sechs Prozent der Betroffenen klagen dagegen. Viele Betroffene können oder wollen die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens nicht tragen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Antidiskriminierungsverbände für betroffene Personen klagen können. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht einführen. Damit sollen qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können. Denn der Abbau struktureller Benachteiligung ist nicht Aufgabe der Opfer, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen uns seit jeher mit aller Entschiedenheit jeder Art von Diskriminierung entgegen. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern dieselben Chancen und die gleiche Teilhabe zu garantieren.“