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Wie lange will die Landesregierung zur Grundsteuer noch schweigen?

Veröffentlicht am 02.07.2019 in Bundespolitik

In der vergangenen Woche hat sich das Bundeskabinett auf ein Paket von Gesetzentwürfen zur Grundsteuerreform geeinigt. Darin enthalten ist eine Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglicht, eigene Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer festzulegen.

Die NRW-Landesregierung hat sich bisher nicht dazu geäußert, ob und wie sie von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen wird. In einer Kleinen Anfrage will Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, jetzt wissen, wie sie zu der geplanten Länderöffnungsklausel steht und ob sie der Grundgesetzänderung zustimmen wird.

Hierzu erklärt er:

„Bei der aktuell wichtigsten Reform für die Finanzsituation unserer Städte und Gemeinden schweigt sich die Landesregierung aus, weil sie bisher scheinbar noch keine einheitliche Position hat finden können. Aus der FDP werden bereits Stimmen laut, die einen nordrhein-westfälischen Sonderweg fordern. Das wäre fatal: Wenn es schon nur mit Länderöffnungsklausel zu einer Grundsteuerreform kommen kann, dann darf die nordrhein-westfälische Landesregierung das in keinem Fall zum Anlass nehmen, von dieser Klausel Gebrauch zu machen und einen eigenen Weg einzuschlagen. Ein Flickenteppich bei der Grundsteuer führt zu Ungerechtigkeit, Ungleichbehandlung, er vermehrt die Bürokratie und belastet Bürger und Wirtschaft.

Machen die Länder nun eigene Regeln, treibt das das auslösende Verfassungsgerichtsurteil ad absurdum. Denn die Karlsruher Richter hatten die bisher bestehende Regelung zur Grundsteuer kassiert, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Bis zum Ende des Jahres muss daher eine neue Regelung gefunden werden – und wegen des Protests aus Bayern ist das nur mit Länderöffnungsklausel möglich. Aber Einzellösungen lassen sich noch viel schwerer mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinen als die ursprüngliche Regelung.
Es ist auch ein Hohn für all unsere Bemühungen, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu ermöglichen. Das Verhalten der CSU ist unverantwortlich. Sollte die Landesregierung da nun aufspringen und ein Flächenmodell einführen, bei dem man fürs Zechenhaus das gleiche zahlt wie für die Villa in Toplage, macht sie bei diesem abgekaterten Spiel mit und betreibt Interessenpolitik für Reiche und Villenbesitzer. Leidtragende sind am Ende die Bürger in unseren Städten.

Die SPD lehnt eine Länderöffnungsklausel grundsätzlich ab. Trotzdem muss das oberste Ziel sein, dass für 2020 ein Kompromiss bei der Grundsteuer gefunden wird. Sollte bis zum Jahresende keine Reform verabschiedet sein, könnten Kommunen in ganz Deutschland – egal ob in Bayern oder NRW – die meisten ihrer Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Die Schließung von Bibliotheken oder Schwimmbädern wären hier nur ein Anfang. Die tatsächliche Bedeutung der Grundsteuer geht darüber weit hinaus. Das verdeutlicht auch die Verhandlungsmasse, mit der die CSU nun eine Öffnungsklausel erpresst hat. Deshalb ist es umso schlimmer, dass die Landesregierung hier bisher schweigt. Das ist ein Spiel mit dem Feuer, das am Ende zu einem Flächenbrand werden kann.“

Hintergrund:
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Grundstückeigentümer können diese Steuer auf Mieter umlegen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen zu 100 Prozent den Gemeinden zugute. Ein Großteil der kommunalen Aufgaben können Städte und Gemeinde nur wegen dieser Einnahmen leisten. Die Einnahmen aus der Grundsteuer liegen in ganz Deutschland bei über 13 Milliarden Euro, in NRW sind es allein über 3,5 Milliarden Euro. Durch die Reform der Bundesregierung sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt gleich bleiben – allerdings soll sich die Höhe der Grundsteuer nicht mehr an sogenannten Einheitswerten aus den 1960er und 1930er Jahren richten, sondern am aktuellen Wert der Immobilie bzw. der Nettokaltmiete. Damit ist eine gerechte Besteuerung möglich, die vor allem einkommensschwache Mieter entlastet. Gerade Bayern möchte aber ein sogenanntes Flächenmodell, bei dem die Steuer größtenteils einheitlich und ohne Berücksichtigung von Wertunterschieden bemessen würde. Die Grundsteuer ist prinzipiell von der Grunderwerbsteuer zu unterscheiden. Die Grunderwerbsteuer zahlen Eigentümer einmal, wenn sie ein Grundstück kaufen. Auch sie ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen, da sie zu über 50 Prozent in die Haushalte der Städte und Gemeinden fließt. Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, den die FDP vereinzelt fordert, würde dazu führen, dass die Einbußen insbesondere bei den Kommunen ausgeglichen werden müssten.

 

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