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Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute den Bundesländern neue Regelungen zum erleichterten Abschuss von Wölfen in Regionen mit erhöhtem Rissaufkommen vorgeschlagen. Künftig sollen Abschussgenehmigungen für 21 Tage in einem Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle erteilt werden können, sobald ein Wolf in diesen Gebieten Weidetiere gerissen hat. Wichtig ist, dass die Weidetiere durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren. Die erleichterte Entnahme von Wölfen ist bereits nach dem ersten Riss und nach Überwinden des Herdenschutzes möglich.
Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin:
„Der Vorschlag der Bundesumweltministerin, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern, wenn sie Herdenschutzzäune überwinden und Weidetiere reißen, ist mit dem europäischen Artenschutzrecht vereinbar und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, angefangen bei den Weidetierhalter:innen bis hin zu den unteren Naturschutzbehörden. Die Entnahme sogenannter Problemwölfe im Schnellverfahren fördert die Akzeptanz vor Ort und bietet eine praktikable Lösung, um mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Wölfe zu entfernen, die ernsten Schaden anrichten. Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung direkt nach einem Riss ermöglicht den Landesbehörden eine schnelle Reaktion. Für die Erteilung einer Abschussgenehmigung ist der DNA-Nachweis nicht erforderlich. Die Feststellung des schadenverursachenden Wolfes durch eine DNA-Analyse kann später erfolgen.“