Stefan Schwartze MdB: „Gemeinsame Kraftanstrengung lohnt sich!“
Am heutigen 04. Dezember hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Kommunen noch vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes in den kommenden drei Jahren um jährlich eine Milliarde Euro entlastet werden. Zudem bekommen die Länder und Kommunen für die Finanzierung von Kinderkrippen und Kindertagesstätten durch die Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ weitere 550 Millionen Euro.
Der Forderung zur Unterstützung der Betriebskosten der Kitas kommt der Bund dadurch nach, dass die Länder in den Jahren 2017 und 2018 einen jeweils um 100 Millionen Euro erhöhten Umsatzsteueranteil erhalten. Die eine Hälfte der „Kommunalmilliarde“ wird als erhöhter Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose fließen. Die andere Hälfte dieser Milliarde wird durch einen höheren gemeindlichen Umsatzsteueranteil erbracht.
„Das Geld soll den Kommunen zur Verfügung stehen und wir erwarten, dass es dort auch ungeschmälert ankommt. Damit erfüllt die SPD einen weiteren Teil des Koalitionsvertrages“, erklärt Stefan Schwartze. Die Entlastung der Kommunen und die Stärkung ihrer Investitionskraft haben für die SPD einen hohen Stellenwert.
„Zudem erhält die frühkindliche Bildung mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens den Stellenwert, den sie verdient. Ich bin froh, dass sich die bisherigen Anstrengungen gelohnt haben“, ergänzt Stefan Schwartze.