Anlässlich des Kabinettsbeschlusses über eine Änderung des Bundesimmissionschutzgesetzes zur Privilegierung von Kinderlärm erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Ute Vogt:
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf von Bundesumweltminister Norbert Röttgen beschlossen, der vorsieht, das Bundesimmissionsschutzgesetz so zu ändern, dass der Lärm spielender Kinder nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft werden kann. Ziel ist es, den Kindergärten und -spielplätzen mehr Rechtssicherheit zu verschaffen. Keine Rechtssicherheit verschafft er allerdings den Einrichtungen für Jugendliche ab 14 Jahren. Somit greift der Gesetzesentwurf genau dort zu kurz, wo eine Regelung - insbesondere in großen Städten - dringend gebraucht wird.
In den vergangenen Jahren haben Lärmschutzklagen gegen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zugenommen und waren vielfach erfolgreich. Das ist ein Zeichen dafür, dass Kinder und Jugendliche in einer immer älter werdenden Gesellschaft zunehmend ihre Lobby verlieren. Diese Entwicklung ist fatal: Solche Klagen gegen Kindergärten, Spiel- und Bolzplätze senden das Signal einer kinderfeindlichen Gesellschaft, wir brauchen aber genau das Gegenteil: mehr Kinderfreundlichkeit.
Aus diesem Grund ist der Gesetzesentwurf ein Schritt in die richtige Richtung, dieser aber schützt nur Einrichtungen für Kinder (bis 14 Jahre) besser, während die für Jugendliche weiter außen vor bleiben. Es wird im Text sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Spiel- und Bolzplätze für Jugendliche nicht erfasst sind. Damit drückt sich Umweltminister Röttgen vor dem schwierigen Teil der Auseinandersetzung. Der bessere Schutz von Kindereinrichtungen ist politisch unumstritten und deshalb ein vergleichsweise leichtes Projekt. Bei Jugendeinrichtungen ist das anders und der Umweltminister will sich diese schwierige Auseinandersetzung offenbar ersparen. Damit wird er aber nicht erfolgreich sein. Die SPD wird das Thema bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages am 14. März aufgreifen. Dort soll der Fakt beleuchtet werden, dass Jugendliche zunehmend über den Hebel des Lärmschutzrechtes verdrängt werden. Es wird außerdem zu klären sein, wie man dieser Tendenz durch Maßnahmen des Gesetzgebers entgegenwirken kann.
Der Lern- und Bewegungsdrang von jungen Menschen hört nicht mit 14 Jahren auf - im Gegenteil. Deshalb benötigen auch Jugendliche genügend Plätze an denen sie sich aufhalten und austoben können. In einer kinderfreundlichen Gesellschaft müssen solche Plätze mitten in den Städten und Kommunen sein und nicht irgendwo abgelegen am Rande.