Seit 50 Jahren: Die Arbeit im Blick

Am 19. Oktober 1973 wurde in der Merkator Halle in Duisburg die AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD) gegründet. Unter der damaligen Federführung von Herbert Wehner wurde Helmut Rohde der erste Vorsitzende der AfA. Am 19. Oktober 2023 gab es aus diesem Anlass eine zentrale Feierstunde im Willy-Brandt-Haus in Berlin und am 03.11.2023 wurde im Beisein der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in Duisburg gefeiert. 

Die AfA OWL nahm dieses Jubiläum zum Anlass, im Rahmen einer Geschichtswerkstatt Blicke auf Personen, Themen und Stationen des Wirkens der AfA zu richten. Peter Bernard und Dieter Bähr, die beiden Sprecher der AfA OWL, hatten in das Begegnungszentrum Druckerei eingeladen. Über 20 Teilnehmerinnen und Teilnahmen, darunter die DGB Regionsvorsitzende aus OWL, Clea Stille, die AfA Landesvorsitzende Ina Spanier-Oppermann und die Landtagsabgeordnete Christina Weng aus Minden, nahmen teil. Dr. Bernd Groeger und Manfred Neumann, beide von der AfA Lippe, hatten durch intensive Recherchearbeit umfangreiches Material zusammengetragen. Unter dem Motto „Die Arbeit im Blick“ wurden Erfahrungen ausgetauscht und Ansätze diskutiert, wie die wichtigen Themen Mitbestimmung und Tarifbindung stärker in der SPD platziert werden können.

 
50 Jahre AfA in der SPD
Foto: AfA Regio OWL-Lippe

Anlässlich der Gründung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit vor 50 Jahren hat die AfA Regio OWL-Lippe am heutigen Samstag (11.11.23)  zu einer Geschichtswerkstatt in die Druckerei Bad Oeynhausen eingeladen. 

Während der Geschichtswerkstatt haben wir die Verankerung der AfA in der Parteiführung und auch die für Arbeitnehmer*innen bedeutenden Politikfelder wie Mitbestimmung, Arbeitsmarktpolitik, Tarifbindung, Rente und Gesundheitsversorgung der vergangenen 50 Jahre Revue passieren lassen. 

Auch ging es um die Fragen: Welchen Einfluss hatten AfA und Gewerkschaften auf die handelnde Politik? Was lässt daraus für SPD-Politik heute und morgen ableiten?

 
Entscheidung der Mindestlohnkommission Schlag ins Gesicht für 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Foto: Cottonbro Studio/Pexels.com

Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohnes von 12,00€ auf 12,41€ (+3,4%) zum 1. Januar 2024 und auf 12,82€ (+3,3%) zum 1. Januar 2025 vorgeschlagen.

Damit bleibt die Anhebung deutlich hinter der vom Statistischen Bundesamt für das 1. Quartal 2023 ermittelten Inflationsrate von +8,3% und hinter dem Nominallohnanstieg von +5,6%.

Die Inflationsrate erreichte 2022 den Wert von 6,9%, die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie waren deutlich höher. Sie lagen im 2-stelligen Bereich.

Peter Bernard, AfA Vorsitzender im Minden Lübbecke stellt dazu fest: „Das statistische Bundesamt weißt im 1. Quartal 2023 einen Reallohnverlust von -2,3% aus. Die Empfehlung der Mindestlohnkommission ist deutlich zu niedrig. Sie ist ein Rückschlag im Bestreben nach mehr Einkommensgerechtigkeit und Teilhabe.“

Auftrag der Mindestlohnkommission ist es, eine angemessene Höhe des Mindestlohnes zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzulegen.

Das Ziel wird nicht erreicht: Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt. Seitdem bleibt er unterhalb der Preisentwicklung.

Peter Bernard: „Seit der Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 verlieren die Betroffenen bei jeder Anpassung. Das wurde auch durch die gesetzliche Anhebung auf 12,00€ zum 1. Oktober 2022 nicht überwunden. Durch ihre Entscheidung gegen das klare Nein der Gewerkschaften verschlechtert die Mindestlohnkommission die Finanzlage der Betroffenen deutlich.“

Die AfA meint: Die Entscheidung der Kommission führt zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen für die Betroffenen: Sie müssen verzichten, obwohl gar kein Spielraum besteht.

„Die Arbeitgebervertreter in der Mindestlohnkommission reihen sich mit dieser Entscheidung, in die sture Haltung der Arbeitgeberverbände ein, die in den diesjährigen Tarifrunden den Beschäftigten keine fairen Angebote gemacht haben.“ So Peter Bernard, Mitglied im Bundesausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und weiter „Den Arbeitgebern fehlt jeglicher Respekt vor den Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen kaum in der Lage sind, den augenblicklichen Preissteigerungen begegnen zu können. Der Kaufkraftverlust für sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten setzt sich somit weiter fort.“

 
Christina Weng in den ASG-Bundesvorstand gewählt
Foto: Isabella Thiel

An diesem Wochenende fand im Berliner Willy-Brandt-Haus die Bundeskonferenz der SPD-AG Sozialdemokrat:innen im Gesundheitswesen (ASG) statt.

Auf der Tagesordnung der Konferenz stand auch die Wahl des neuen ASG-Bundesvorstandes.

Dem wird die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng in den kommenden 2 Jahren als Besitzerin angehören. Weng erhielt eine Zustimmung von 75,9 Prozent.

 
SOZIALEN UND ÖKOLOGISCHEN WANDEL GIBT ES NUR MIT EINER STARKEN SPD!

AUFRUF DER AfA ZUR BUNDESTAGSWAHL AM 26. SEPTEMBER 2021

Ohne Arbeit geht es nicht. Das hat auch die Pandemie wieder gezeigt – egal ob in der Produktion, beim Transport, im Handel, in der Pflege und in der Verwaltung; egal ob digital oder analog mit Kopf, Hand und Fuß, ob im Home-Office oder an der Arbeitsstätte. Arbeit verbindet die Menschen. Deshalb gehört gute Arbeit ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung.

Einmal mehr stehen die Arbeits- und Lebensbedingungen unter Druck: finanzmarktgetriebene Globalisierung, Digitalisierung, Folgen der Pandemie, Umbau der gesamten Wirtschaft zugunsten der Klimaziele – all das braucht solidarisches Handeln und starke politische Gestaltung. Wenn die Gesellschaft weiter zersplittert und entsolidarisiert wird, kommen die Interessen der arbeitenden Menschen unter die Räder. Wahlenthaltung und Stimmen für Hetzer und Spalter können sich die arbeitenden Menschen nicht leisten.

Die SPD bietet mit ihrem Zukunftsprogramm klare Perspektiven für die soziale und wirtschaftliche Zukunft Deutschlands und Europas. Unsere Partei hat aus vergangenen Fehlern gelernt. Leitgedanken sind öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sowie ein handlungsfähiger Staat, nicht Steuergeschenke an Konzerne und Milliardäre. Die Menschen sollen Arbeit und Wirtschaft solidarisch selbst gestalten. Wirksame Regeln müssen gute Arbeitsbedingungen sichern und weiter ausbauen, Gewerkschaften und Mitbestimmung stärken.

Unsere Zukunft können wir nur mit einem Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit meistern. Wir werden nicht hinnehmen, dass gerade in Zeiten der Pandemie Millionen Arbeitende um ihre Zukunft bangen und sich gleichzeitig leistungsloses Vermögen in den Händen einiger Weniger explosionsartig vermehrt. Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit, die schnelle Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 12 €, mehr Tarifbindung und Stärkung der Arbeitnehmer:innenvertretungen in den Betriebs-, Personal- und Aufsichtsräten. Sachgrundlose Befristungen und andere prekäre Arbeitsverhältnisse sind abzuschaffen.

 
AfA Minden-Lübbecke fordert Mindestkurzarbeitergeld
Foto: pixabay.com

– ca. 8.000 Beschäftigte im Minden-Lübbecker Gastrogewerbe könnte geholfen werden –

„Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen “ fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen. Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von Tausenden ArbeitnehmerInnen weiter.“

Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen. Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 € schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 € besserstellen als die derzeitige 60%-Regel. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel oder Hotel- und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen. „Allein im Minden-Lübbecker Gastrogewerbe kämen circa 8.000 Beschäftigte in den Genuss dieser Regelung.“

Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauern erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben. Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das bezahlen könnten.

Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften ver.di und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. „Dieses Geld muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen“, fordert Peter Bernard, AfA-Vorsitzender im Kreis Minden-Lübbecke. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich. Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf jetzt nicht vergessen werden.

 
Die Mühlenkreis-AfA kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas

“Die Caritas steht damit im krassem Widerspruch zu ihren eigenen bisherigen Aussagen und Werten, wenn es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist nicht nur scheinheilig, sondern vor allem ein Schlag ins Gesicht der vielen Beschäftigten in diesem Bereich.  Dies ist der Beweis, dass die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in keinster Weise gerecht wird, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen. “, sagte Peter Bernard, Kreisvorsitzender der AfA im Kreis Minden-Lübbecke. Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern trumpfen auf, Verlierer sind die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. “Ideologie schlägt Humanität, das ist nicht nur ein trauriger, sondern vor allem ein ganz dunkler Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise nicht nur außerordentliches, sondern oft auch schon fast unmenschliches. Jetzt müssen sie registrieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.”

 
Anja Butschkau: Sachgrundlose Befristungen müssen endlich abgeschafft werden!

Die Beschäftigungsquote ist auf einem Rekordhoch und dennoch ist nicht alles bestens auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Zumindest nicht für die befristet Beschäftigten – inzwischen über 3,2 Millionen Menschen. Deshalb fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der NRWSPD auch die Abschaffung sachgrundloser Befristungen.

„Für die Arbeitnehmer*innen bedeuten befristete Verträge berufliche und private Unsicherheit: Sie hangeln sich von Befristung zu Befristung und können weder ihre private noch berufliche Zukunft planen. Die Lebensqualität leidet“, sagt AfA- Vorsitzende Anja Butschkau.

 
„Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen – Grundsicherung kann keine Antwort a. monatelangen Lohnausfall sein!“

Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Klaus Barthel, zum Mindest-Kurzarbeitergeld:

„Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von Tausenden ArbeitnehmerInnen weiter. Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 Euro besserstellen als die derzeitige 60%-Regel. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel, in Hotels und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen.

Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauert erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben.

Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das finanzieren könnten.

Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften verdi und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. Das muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich.

Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf dabei nicht vergessen werden.“

 
OVG-Urteil zur Sonntagsöffnung ist eine Ohrfeige für die Landesregierung
Foto: Pexels.com

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der NRWSPD begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Sonntagsöffnung im nordrhein-westfälischen Einzelhandel. „Das Urteil zeigt erneut, dass die Interessen der Arbeitnehmer*innen für die Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet, Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart nur eine untergeordnete Rolle spielen“, sagt AfA-Landesvorsitzende Anja Butschkau.

Bei ihren Plänen für einen verkaufsoffenen Sonntag wurde das Gesundheitsschutzinteresse der Beschäftigten im Einzelhandel nicht genügend abgewogen. Angesichts fehlender Freizeitmöglichkeiten während des Lockdowns muss man davon ausgehen, dass es nicht zu einer Entzerrung der Kundenströme auf mehrere Tage kommt, sondern viele Menschen an den Sonntagen in die Innenstädte strömen. Das erhöht nicht nur das Infektionsrisiko der Kund*innen, sondern vor allem das der Kolleg*innen.

„Wer so leichtfertig mit der Gesundheit der Kolleg*innen spielt, hat eine solche Ohrfeige, wie sie die Landesregierung nun vor dem Oberverwaltungsgericht bekommen hat, mehr als verdient“ so Butschkau weiter. „Die AfA findet, dass die Kolleg*innen im Einzelhandel einen Tag in der Woche verdient haben, an dem sie sich erholen können und Zeit für ihre Familie haben.“

 
ASJ: Die Stunde des Parlaments in der Krise
Foto: pixabay.com

Zu dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Reform des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen:

„Nun hat endlich das Parlament darüber diskutiert, welche Maßnahmen gegen die Pandemie ergriffen werden können. Alle hatten die Möglichkeit, die Debatte zu verfolgen. Jeder kann sich ein eigenes Bild davon machen, wie differenziert die Politik mit den Gefahren des Sars-CoV2-Virus umgeht.
Der Bundestag hat die Kritik aus Rechtsprechung und Öffentlichkeit aufgenommen, Maßnahmen gegen Sars-CoV2 konkreter durch den Gesetzgeber selbst zu regeln. Damit ist der Krisen-Modus, die Stunde der Exekutive, der Normalität gewichen, dass der Gesetzgeber Eingriffe in Grundrechte selbst regeln muss.

Der Rechtsstaat hält die Balance.“

Besonders freut die ASJ, dass drei wichtige Forderungen erfüllt sind:

  • Rechtsverordnungen müssen begründet und zeitlich befristet werden;
  • niemand darf vollständig isoliert werden; soziale Kontakte  müssen möglich, anwaltliche und seelsorgerische Betreuung sichergestellt sein
  • klargestellt ist, dass die Maßnahmen auch dem Funktionieren des Gesundheitssystems insgesamt dienen.

„Wer jetzt von „Ermächtigungsgesetz“ schwadroniert, ist ein geistiger Brandstifter!
In der Stunde des Parlaments bewährt sich der Bundestag als Ort der gelebten Demokratie!“, so Baumann-Hasske abschließend.

 
Schwarz-gelbe Landesregierung will Arbeitnehmerrechte beschneiden

Mit der Bundesratsinitiative „Konjunkturprogramme durch Bürokratieabbau ergänzen“ will die schwarz-gelbe Regierung aus Nordrhein-Westfalen unter dem Deckmantel der Corona-Krise die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern massiv beschneiden.

Laschet & Co geht es bei ihrem Antrag (gar) nicht um eine sinnvolle Überprüfung möglicher bürokratischer Lasten. Sie wollen unter dem Vorwand von Bürokratieabbau und vor allem unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie zu einem Rundumschlag gegen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausholen, die vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Dorn im Auge sind: Ein Schlag ins Gesicht aller abhängig Beschäftigten, die massiv von der Krise betroffen sind.

Wenn die Minijobgrenze −­ wie Laschet will − auf 530 Euro erhöht wird, werden sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jetzt noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, also Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zahlen, aus der KV herausfallen. Ihnen droht eine noch größere Altersarmut. Bei Jobverlust fallen sie sofort in den Bezug von ALG II. Wer das wirklich ernsthaft will, sollte sich schämen.

Auch die Forderung, die Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung von zwei auf drei Jahre zu verlängern und die maximale Verlängerungsoption von drei auf vier Mal zu erhöhen, ist völlig inakzeptabel. Dieser Vorschlag ist der Versuch, das unternehmerische Risiko auf diejenigen abzuwälzen, die die Werte in den Betrieben durch ihre tägliche Arbeit schaffen, nämlich auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vielen Beschäftigten, deren befristete Verträge während der Krise endeten, war nicht einmal die Kurzarbeit eine Stütze. Sie sind ohne Umweg in der Arbeitslosigkeit − oder noch schlimmer − in der Grundsicherung gelandet. Davon waren vor allem junge Menschen, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung standen, betroffen. Es wächst also eine perspektivlose Corona-Generation heran, für die Unsicherheit und prekäre Verhältnisse die ‚neue Normalität‘ wird. Dies können und werden wir nicht zulassen. Befristete Arbeitsverträge nehmen vor allem jungen Menschen die Zukunftssicherheit: Der Abschluss von Wohnungsmietverträgen wird ungleich schwerer, Kredite für den Hausbau oder andere Anschaffungen sind faktisch unmöglich. Laschet und Pinkwart verbauen mit solchen Forderungen insbesondere jungen Menschen ihre Zukunft.

Sachgrundlose Befristungen gehören vollkommen abgeschafft. Die Bundesratsinitiative von Schwarz-Gelb atmet den veralteten und überholten Geist der 1990er Jahre. Die Vorschläge der Landesregierung sind reine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik. Ankurbelung der Nachfrage und Arbeitnehmerrechte bleiben wie so oft auf der Strecke! Dies kann einfach kein Zukunftskonzept sein!

Die AfA im Kreis Minden-Lübbecke erteilt solchen unsinnigen und unsolidarischen Forderungen der schwarz-gelben Landesregierung eine klare Absage.

 
Die SPD und AfA Minden-Lübbecke stehen an der Seite der Streikenden im ÖD

Die SPD und die AfA im Kreis Minden Lübbecke zeigte sich gestern solidarisch an der Seite der Kolleginnen und Kollegen beim Warnstreik im Öffentlichen Dienst.

Der Minden-Lübbecker AfA-Kreisvorsitzende Peter Bernard sprach auf der Abschlusskundgebung zu den über 400 anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Er sagte die uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung der AfA zu. Er überbrachte die herzlichsten Grüße der Landtagsabgeordneten und ehemaligen Personalrätin der Mühlenkreiskliniken Christina Weng.

Applaus allein bringt keinen Cent in die Portemonnaies der Mitarbeiter. Sie werden systemrelevant genannt aber wenn es um Wertschätzung in Form von guter Bezahlung geht kneifen die Arbeitgeber.

 
Gute Arbeit bleibt das Ziel

Mit der Aktion „Mauern einreißen“ hat die AfA Minden-Lübbecke nochmals deutlich gemacht, wo weiterhin dringender Handlungsbedarf für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit besteht!!

v.l.n.r. Christina Wenig MdL/AfA Kreisvorstand, Peter Bernard AfA Kreisvorsitzender, Manfred Koller AfA Kreisvorstand, Conny Wandke stellv. AfA Kreisvorsitzende

Viele haben in den letzten Monaten erlebt und erleben es noch, was es bedeutet am Existenzminimum oder ganz ohne Einkommen leben zu müssen. Staatliches Handeln, mit der Handschrift der SPD und die Solidarität in der Gesellschaft haben gezeigt, dass ein Miteinander mit Respekt und Wertschätzung für Menschen möglich ist.

Aber Applaus, Danksagungen und Prämien für die, die den Laden am Laufen gehalten haben, reichen nicht aus. Die jetzige Forderung nach einer Nullrunde im öffentlichen Dienst ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten in den Kliniken, Kitas, Gesundheitsämtern und anderen öffentlichen Einrichtungen, Entsorger und viele, viele mehr.

 
Der Landesregierung fehlt es an einem schlüssigen Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigunge
Foto: pixabay.com

Intensiv auseinander gesetzt hat sich die AG Selbst Aktiv mit dem kürzlich erschienenen Teilhabebericht 2020 der Landesregierung.

“Der Landesregierung fehlt es eindeutig an einem in sich schlüssigen Gesamtkonzept zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Ihr fehlt es aber ebenso an der Bereitschaft, über das eigene Tun Rechenschaft abzulegen und es kritisch in Frage zu stellen bzw. durch externe Expertise in Frage stellen zu lassen. Dadurch drohen die vielen Bezüge zu einzelnen Artikeln der Konvention bei den einzelnen Aktivitäten der Ministerien zu bloßen Lippenbekenntnissen zu werden, ohne dass sich für die betroffenen Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer realen Lebenswirklichkeit etwas positiv verändert”, resümiert der AG-Vorsitzende, Peter Gabor, die Rolle der Landesregierung. Einig war sich die AG dabei in ihrer Kritik mit dem Sozialverband VDK.

“Anders als die Landesregierung setzt der Entschließungsantrag 17/10736 der Landtagsfraktion wichtige Akzente, um das Ziel eines inklusiven NRW voranzubringen”, betonen die AG-Vertreter ihre Übereinstimmung mit der SPD-Landtagsfraktion in der Notwendigkeit, den Aktionsplan “Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv” der Vorgängerregierung weiter zu entwickeln.

Dabei gibt es durchaus auch nach Einschätzung der AG positive Momente in dem Bericht: so etwa die steigende Zahl der integrativ arbeitenden Kindertageseinrichtungen, die Zuwächse im Bereich des ambulant betreuten Wohnens, die Wahlrechtsreform oder z.B. die Zunahme der Inklusionsbetriebe. “Derartige Erfolge sind aber im Wesentlichen sozialdemokratischer Herkunft”, erinnert Peter Gabor an entsprechende Initiativen früherer sozialdemokratisch geführter Landesregierungen. Gravierende Kontinuitätsbrüche in Richtung weniger Inklusion sieht der AG-Vorsitzende dagegen in den Bereichen der Schul-und Wohnungsbaupolitik. ” Nicht zuletzt bedarf es der rechtlichen und finanziellen Absicherung der kommunalen Partizipation durch Verankerung in der Gemeindeordnung”, so Peter Gabor.

Mehr zum Thema:
Stellungnahme der AG Selbst Aktiv

 

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Wir wollen, dass Deutschland ein starkes, gerechtes Land ist, das den klimaneutralen Umbau meistert. Deshalb legen wir auf unserem Bundesparteitag einen Plan für die Modernisierung unseres Landes vor. Gemeinsam packen wir es an! Wir freuen uns, wenn Du dabei bist. Vor Ort oder im Livestream.

Wir wollen, dass Deutschland ein starkes, gerechtes Land ist, das den klimaneutralen Umbau meistert. Deshalb legen wir auf unserem Bundesparteitag im Dezember einen Plan für die Modernisierung unseres Landes vor.

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