Landtagsfraktion
Wie aus einer aktuellen Berichtsvorlage des NRW-Familienministeriums für den morgigen Ausschuss hervorgeht, gibt es für das kommende Kita-Jahr 2023/2024 nur einen Zuwachs von insgesamt 8.822 Plätzen – davon 3.980 U3-Plätze und 4.842 Ü3-Plätze.
Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Angesichts der akuten Bedarfe sind das dramatisch schlechte Zahlen. Beim U3-Ausbau ist das der zweitniedrigste Wert seit Einführung des Rechtsanspruchs. In diesem Schneckentempo würde es – auf Basis der Berechnungen der Bertelsmann Stiftung – 18 Jahre dauern, bis alle U3-Kinder, die einen Bedarf haben, versorgt werden könnten.
Auch der Ausbau von Plätzen für Überdreijährige ist der schlechteste Wert seit 2015. So bleiben Kita-Plätze in NRW weiter Mangelware. Das ist schlechter als unter Joachim Stamp, der bereits Negativbilanzen vermelden musste. Dabei ist der Bedarf so groß wie selten zuvor. Laut Bertelsmann Stiftung fehlen aktuell über 100.000 Plätze in Nordrhein-Westfalen, die Mehrzahl davon für Unterdreijährige. Im schlimmsten Fall droht zahlreichen Kindern also demnächst die Warteschleife.
Familienministerin Paul muss endlich aufwachen. Mit diesem Mini-Ausbau wird sie die Kita-Lücke nicht schließen können. Wir brauchen umgehend ein Umsteuern in der Ausbau-Finanzierung. Die Baupreise sind stärker gestiegen als die Refinanzierung des Landes. Das gilt sowohl für die Investitionsprogramme des Landes als für die Mietkostenzuschüsse des Kibiz. Außerdem fehlt es an Fachpersonal. Wir fordern, dass die Ausbildung von Anfang an vergütet wird. Sonst wird die Landesregierung das Problem nicht in den Griff bekommen.“
Auf Antrag der SPD-Fraktion thematisiert der Wirtschaftsausschuss des Landtags heute in einer Aktuellen Viertelstunde das OVG-Urteil zu den NRW-Corona-Soforthilfen 2020. Am 17. März 2023 urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster: die ausgestellten Schlussbescheide des Landes mit der Rückzahlungsaufforderung von Corona-Soforthilfen für Kleinbetriebe, Solo-Selbständige, Gründer*innen und Freiberufler*innen sind rechtswidrig. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur ließ im Vorfeld verlautbaren, dass das Land keine Notwendigkeit sieht, diese rechtswidrige Praxis für all jene zu korrigieren, die dies nicht gerichtlich haben feststellen lassen.
Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Umgang der Landesregierung mit den Corona-Soforthilfen 2020 zeugt von derartigem handwerklichem Dilettantismus, für den schnelles Handeln keine Ausrede sein kann. Das OVG hat wie auch die vorherige Instanz bestätigt: Die Landesregierung ist in unzulässiger Weise von der eigenen Förderpraxis abgewichen und muss die ausgestellten Schlussbescheide zurücknehmen. Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung daher seit Monaten auf, die Urteile politisch anzuerkennen und allgemeinverbindlich auf alle laufenden Verfahren auszuweiten. Das bedeutet, von weiteren Rückzahlungsaufforderungen in folgenden Schlussbescheiden abzusehen und all jenen die Rückzahlungen zu erstatten, die bereits im guten Glauben der Zahlungsaufforderung des Landes gefolgt waren. Das ist die Landesregierung den Betroffenen schuldig, um Vertrauen in staatliches Handeln wiederherzustellen. Hinzu kommt, dass die Empfänger*innen der Soforthilfen laut Urteil zwar grundsätzlich mit einer Rückzahlungsforderung hätten rechnen können, das Land dies aber mit widersprüchlichen und ungenauen Angaben schwer erkennbar gemacht habe.
Viele Kleinbetriebe und Solo-Selbstständige sind nach den wirtschaftlichen Nöten der Corona-Pandemie direkt mit den Herausforderungen der Energiepreiskrise konfrontiert. Damit sind sie anhaltend in sehr schwierigem wirtschaftlichem Fahrwasser. Rücklagen von mehreren Tausend Euro sind dabei kaum aufzuweisen. Auch deswegen fordert die SPD-Fraktion: Strich drunter.
Doch Ministerin Mona Neubaur ist bislang nicht bereit, den Fehler der Landesregierung einzugestehen und umfassend auszuräumen. In der Aktuellen Viertelstunde muss die Ministerin beantworten, wie sie den bisherigen Kurs korrigieren möchte.“
Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, hat heute den Windpark Asseln im Kreis Paderborn besucht. Der Windpark in Lichtenau-Asseln ist ein Vorzeigeprojekt für Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung in NRW. Beim Austausch vor Ort hat der Betreiber WestfalenWIND über seine Arbeit informiert. Zudem haben Vertreter*innen der Stadt Lichtenau aufgezeigt, wie der Gemeinde der Wandel hin zu einer nachhaltigen Stromversorgung gelingt.
Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Lichtenau macht es vor: Nachhaltige, unabhängige und bezahlbare Stromversorgung in NRW ist möglich. Die Gemeinde geht bei erneuerbaren Energien voran und schafft mit enger Beteiligung der Bürger*innen Unterstützung für ihr Projekt. Dabei kommen vor allem finanzielle Beteiligungsformate zum Tragen, die sich auch im Portmonee der Bürger*innen als Anteilseigner positiv bemerkbar machen. Solche Angebote braucht es flächendeckend im ganzen Land – für die Akzeptanz der Windkraft und für den Klimaschutz insgesamt.
Die Landesregierung hat große Ausbauversprechen gemacht. Jetzt muss das Land aber auch alles unternehmen, um diese zu verwirklichen. NRW muss endlich Sicherheit für Kommunen und Projektierer schaffen. Ein generelles Ende der 1.000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen hätte eine verlässliche Ausbau-Perspektive geboten. Doch das hat Schwarz-Grün im Landtag leider abgelehnt. Jeder große Wurf wird in der Koalition zu einem Minimal-Vorgehen geschrumpft.
Jüngst hat die Landesregierung angekündigt, die Flächenvorgaben des Bundes für Windkraft bereits 2025 erfüllen zu wollen. Angesichts der vielen leeren Ankündigungen im Bereich der erneuerbaren Energien erscheint das wenig realistisch. Zumal es auch beim letzten Landesentwicklungsplan lange gedauert hat, bis dieser Realität wurde. Dabei werfen vor allem neue Grenzziehungen Fragen auf: Keine Planungsregion soll mehr als 75 Prozent ihrer Potenzialflächen für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll nicht mehr als die bundesseitig vorgesehene Obergrenze von 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion für die Windenergie vorgehalten werden müssen. Das sind neue bürokratische Hürden, die den Windkraftausbau wieder unnötig kompliziert machen. Genau solche Hindernisse müssen wir beseitigen und keine neuen schaffen.
Es bleibt dabei: Eine verlässliche Perspektive für Windkraft in NRW fehlt. Statt wackliger Minimal-Versprechen braucht es einen Abbau von Planungshürden und Ausbaubremsen.“
NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat heute gemeinsam mit Prof. Dr. Torsten Schmidt, Leiter Konjunktur des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, und Ralf Stoffels, Präsident der Industrie- und Handelskammer NRW, die Öffentlichkeit über die Lage der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen informiert. Demnach stagniert die Wirtschaft des Landes im Jahr 2023 (0,00 Prozent) und liegt damit hinter der Entwicklung im Bund (+0,2 Prozent).
Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wirtschaftliche Stagnation ist weder ein Grund zur Erleichterung, noch ein Signal für einen kommenden Aufschwung. Denn trotz der sinkenden Energiepreise ist die Lage ernst und sind die Einschnitte bei den Unternehmen tiefgreifend. Das Land muss insbesondere auf die Betriebe zugehen und Unterstützung anbieten, die Auslandsverlagerungen als eine mögliche Option immer noch in Erwägung ziehen. Solche Brücken durch die Krise hat die schwarz-grüne Landesregierung bisher aber nicht gebaut.
Denn der Aufschwung kommt nicht von selbst und braucht die flankierenden Maßnahmen der Politik, damit die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen in die Klimaneutralität und Digitalisierung auch kommen. Laut Institut der deutschen Wirtschaft Köln müssten das bis 2030 jedes Jahr 55 Milliarden Euro sein.
Sehr eigenwillig ist die Einschätzung von Ministerin Neubaur, die nur milde Rezession sei auch auf die NRW-Härtefallhilfe zurückzuführen. Wie diese schon Wirkung erzielt haben sollen, grenzt an Zauberei: Unserer Kenntnis nach befinden sich die Hilfen des Landes für kleine und mittlere Unternehmen immer noch im ‚Ankündigungsmodus‘ und sollen erst in der kommenden Woche starten. Zudem sind wir nach wie vor der Meinung, dass die Härtefallhilfen ausgeweitet werden müssen.“
Die Nachrichten über die Bildungskatastrophe in Deutschland werden immer dramatischer. Es wird deutlich, dass dieses strukturelle Problem keiner mehr alleine in den Griff bekommt. Deswegen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger heute zu einem Bildungsgipfel geladen. Die meisten Kultusministerinnen und -minister sagten aber ab, so auch NRW Bildungsministerin Dorothee Feller.
Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Es wird immer klarer, dass sich die CDU nicht für gemeinsame Lösungsansätze in der Bildungspolitik interessiert. Auf Landesebene fordern wir seit langem einen parteiübergreifenden Bildungsgipfel von Politik, Wissenschaft und Praxis. Den hat die Landesregierung jedoch immer abgelehnt. Nun schlägt Schwarz-Grün aber auch die Hand des Bundes zur Zusammenarbeit aus. Dabei ist die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen genau das, was es jetzt braucht, um die Bildungskatastrophe abzuwenden. Die meisten politischen Hürden entstehen schließlich nicht durch zu viel, sondern durch zu wenig Zusammenarbeit.
Gerade mit Blick auf die notwendige Klärung offener Finanzierungsfragen ist es von großer Bedeutung, endlich den Schulterschluss mit allen Ebenen zu suchen. Einen ,New Deal‘ für die Bildungspolitik schafft man nicht alleine von Düsseldorf aus. Das gilt auch für einen neuen Schulkonsens, für den es ebenfalls kurzfristig mehr Geld und Personal braucht. All dem hat sich die Landesregierung aber bisher verweigert. So wird die Bildungspolitik Opfer des Verhandlungsunwillens von Schwarz-Grün.
Wir können weiter in parteipolitischen Grenzen denken oder uns an einen Tisch setzen und gemeinsam dafür sorgen, aus der Bildungskatastrophe einen neuen Bildungsaufbruch zu machen. Es geht schließlich um Chancengleichheit und das Bildungsland NRW.“
Ab sofort steht die neu programmierte Wohngeldsoftware allen 396 Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aufgrund der Wohngeldreform des Bundes waren IT-Anpassungen der Software durch den Landesbetrieb IT.NRW erforderlich.
Dazu erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:
„Die Nachricht der zuständigen Digital- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach, dass die notwendige Software zur rechtssicheren Auszahlung des reformierten Wohngelds drei Wochen früher als geplant zur Verfügung steht, ist keine Erfolgsmeldung, sondern pure Ablenkung von der eigenen Panikmache im Vorfeld. Die Ministerin hat ständig auf die angebliche Unmöglichkeit hingewiesen, bis zum Stichtag 1. Januar diesen Jahres eine entsprechende digitale Lösung zu programmieren oder zumindest zeitnah nach dem Stichtag in Umsetzung zu kommen – was andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg Vorpommern mit gleicher Kenntnis der Bedingungen bereits im Januar und Februar geschafft haben.
In einem Bericht des Bundesbauministeriums an den zuständigen Bundestagsausschuss zu dieser Frage wird NRW dementsprechend als „Sonderfall“ bezeichnet. Im Klartext: NRW hinkt bundesweit hinterher. Und das, obwohl hier die Zuständigkeit für Digitalisierung und Wohnen in einem Ministerium liegt. Der Start der Wohngeldsoftware ist also keine Zauberei, auch wenn Frau Scharrenbach das jetzt weiß machen möchte, sondern in Wirklichkeit ein Eingeständnis, viel zu spät zu kommen. Der Dank gilt den Beschäftigten von IT.NRW, die unbeeindruckt von Scharrenbachs Berlin-Neurose einfach ihren Job machen.“
Am späten Mittwochabend hat der Landtag NRW namentlich über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zu Windkraft in NRW abgestimmt. Die SPD-Fraktion wollte mit einer Änderung des Baugesetzbuches die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaffen, um einen deutlichen Ausbau zu ermöglichen. Schwarz-Grün hat vorgeschlagen, nur die Abstandsregeln für Repowering von Windkraftanlagen abzuschaffen. Letztlich haben die beiden regierungstragenden Fraktionen ihren Gesetzentwurf durchgesetzt und den Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt.
Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der gestrige Abend war ein finsterer für erneuerbare Energien in NRW. Schwarz-Grün will an der unnötigen und willkürlichen 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen festhalten. Damit ist der Wortbruch der Grünen besiegelt. Noch vor der Landtagswahl haben die Grünen gemeinsam mit uns ein Ende der pauschalen Abstandsregel gefordert. Im Frühjahr 2022 erklärte die heutige Fraktionsvorsitzende der Grünen, Wibke Brems: ,Der 1.000-Meter-Mindestabstand für Windenergieanlagen muss fallen. Denn er verhindert den jetzt so dringend notwendigen, massiven Ausbau der Windenergie in NRW‘. Davon wollen die Grünen nun nichts mehr wissen.
Schwarz-Grün hat sich gegen nachhaltige, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung entschieden. Dabei hat auch die Anhörung von Fachleuten im Landtag gezeigt, dass eine Abschaffung der Abstandsregel bei Repowering von Anlagen nicht ausreicht. Energiewirtschaft, Verbünde für erneuerbare Energien, für Naturschutz und Projektierer haben sich eindeutig für ein generelles Ende der 1000-Meter-Regel ausgesprochen. Doch diese Expertise war Schwarz-Grün offenbar egal. Nach diesem Rückschlag für die Windkraft muss die Landesregierung dringend erklären, wie sie 1000 neue Windräder bis 2027 noch erreichen möchte. Oder ist auch diese Ankündigung nach wenigen Monaten nichts mehr wert?“
Der Schulausschuss des Landtags NRW thematisiert heute in einer Anhörung von Fachleuten das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung der Landesregierung.
Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Landesregierung hat sich wegen ihres Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung immer wieder selbst gelobt. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir Wert darauf gelegt, das Handlungskonzept heute in einer Anhörung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Denn es ist angesichts des sich zuspitzenden Lehrkräftemangels offensichtlich, dass wir uns in einer Bildungskatastrophe befinden.
In Anbetracht der Herausforderungen wie der schlechten IQB-Ergebnisse, der erneuten Zunahme der Schulabbrecher*Innenquoten und den Belastungen von Lehrkräften und Schüler*innen, besteht dringenderer Handlungsbedarf als je zuvor.
Das Konzept stellt eher wenige Stellschrauben und geht damit Trippelschrittchen voran. Im Grundsatz werden die Probleme damit aber nicht gelöst.
Während die Lehrerverbände vor allem die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch die dienstrechtlichen Maßnahmen kritisieren, weisen die Wissenschaftler*innen vor allem auf ein fehlendes Monitoring hin: So weiß die Landesregierung weder wo welche Lehrer*innen fehlen noch wie viele Unterrichtsstunden schulscharf genau ausfallen. Ohne diese Transparenz können jedoch keinerlei Maßnahmen zielgerichtet die Situation an den Schulstandorten verbessern, an denen es am dringendsten wäre.
Wir brauchen jetzt Entlastungen für die Lehrkräfte vor Ort. Das haben Medienberichte zuletzt erneut bestätigt. Das Handlungskonzept der Landesregierung sieht jedoch keinerlei Entlastungen für die Lehrkräfte in NRW vor.“
Zur Forderung des Mieterbundes NRW nach einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:
“Wir unterstützen die Forderungen des Mieterbundes ausdrücklich und haben dies auch schon mit mehreren parlamentarischen Initiativen deutlich gemacht. Die Landesregierung hingegen wälzt Ihre Verantwortung für den Wohnungsbau auf die Kommunen ab und lässt sie damit alleine. Gerade für den geförderten Wohnungsbau, den wir so dringend brauchen, sind öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen unerlässlich.
Eine Wohnungsbaugesellschaft, die vor allem Landesgrundstücke entwickelt, ist der jetzt notwendige Beitrag, um dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum zu bekämpfen. Diese Gesellschaft könnte originäres Landesgeld zielgerichtet dort zum Einsatz bringen, wo es der Situation der Mieterinnen und Mieter am meisten nützt. Doch die zuständige CDU-Ministerin Scharrenbach bleibt untätig und zeigt damit, dass die schwarz-grüne Landesregierung das Thema ‚Wohnen für alle‘ entgegen allen öffentlichen Lippenbekenntnissen nach wie vor nicht ernstnimmt.”
Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ findet der Equal Pay Day 2023 in Deutschland auch in diesem Jahr am 7. März statt.
Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 liegt hierzulande im branchenübergreifenden Durchschnittswert unbereinigt nach wie vor bei 18 Prozent (in NRW 17 Prozent). Aufs Jahr gerechnet bedeutet das, dass Frauen gesamtgesellschaftlich erst ab dem 7. März die gleiche Lohnsumme für ihre Tätigkeit bekämen wie Männer.
Wie schon im vergangenen Jahr findet der Equal Pay Day damit unmittelbar vor dem Internationalen Frauentag statt. Das diesjährige Motto der Gewerkschaften stellt dabei den Fachkräftemangel in den Fokus und appelliert an Arbeitgeber*innen wie auch politisch Verantwortliche: „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten.“
Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Lisa-Kristin Kapteinat:
„Nachdem der Equal Pay Day viele Jahre kontinuierlich nach vorn gerückt und der Lohnunterschied entsprechend kleiner geworden ist, erleben wir in diesem Jahr erstmals wieder einen Stillstand. Anders als vielleicht zu vermuten war, hat Corona demnach offenbar zu einem Rollback in Sachen Gleichberechtigung geführt. Eine bittere Erkenntnis, nachdem die Hoffnung auf einen gesellschaftspolitischen Wandel durch die Pandemie nicht gerade gering war. Umso wichtiger ist es, die Frage der Gleichberechtigung wieder lauter und klar vernehmlich zu stellen.
Frauen werden für ihre Arbeit nicht nur schlechter bezahlt, in schlecht bezahlten Berufen arbeiten zudem überdurchschnittlich oft Frauen. Ihr Altruismus darf nicht länger in dieser Form ausgenutzt werden. Wir unterstützen daher die Forderungen der Gewerkschaften, die sich u.a. für existenzsichernde Einkommen durch Stärkung von Tarifbindung und Aufwertung der Berufe in frauendominerten Branchen einsetzen. Zudem muss die Lohnlücke auch dadurch schrumpfen, dass Betriebe und Verwaltungen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis regelmäßig zu überprüfen.”
25.03.2023, 08:15 Uhr Aktion Saubere Landschaft
24.04.2023, 19:00 Uhr Treffen des OV Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
26.04.2023, 18:30 Uhr Versammlung der SPD Volmerdingsen
11.05.2023, 19:30 Uhr OV-Treff Werste