Frauenpolitik
Frauen können die „Pille danach“ ab Mitte März auch in Deutschland rezeptfrei in Apotheken kaufen. Die SPD begrüßt diese „längst überfällige Entscheidung der Bundesregierung sehr“, sagt SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis. „Wir machen deutlich: Frauen in Deutschland wollen und können hinsichtlich ihrer reproduktiven und sexuellen Rechte selbstbestimmt entscheiden - wie es Frauen in 78 anderen Staaten längst tun.“
Vom 15. März an wird es die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken zu kaufen geben. Dies gilt für beide Wirkstoffe: Levenorgestrel und Ulipristalacetat. Sie sind anerkannt, wirksam und nebenwirkungsarm.
„Pille danach“ bleibt kostenlos
Die „Pille danach“ wird - wie die Anti-Babypille - für Frauen und Mädchen unter 20 Jahren von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Arzt konsultiert wurde. „Wer die Kosten erstattet haben möchte, muss in der Apotheke ein Rezept vorlegen. Verzichtet frau auf eine Kostenerstattung, erhält sie die 'Pille danach' nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. Es existiert Wahlfreiheit. Dafür hat sich die SPD eingesetzt“, erklärte Mattheis die am Donnerstag im Parlament beschlossene Regelung.
Ende eines Dauerstreits
Über die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ wurde lange gestritten. Die SPD hat sich seit Jahren für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ eingesetzt. In der letzten Legislaturperiode hatten die Sozialdemokraten mit einem Antrag zur Freigabe der „Pille danach“ die parlamentarische Debatte angeschoben. In der Großen Koalition ist die SPD am Ball geblieben und hat weiterhin ihre Position mit Nachdruck vertreten.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte seinen Widerstand gegen eine Freigabe Anfang Januar überraschend aufgegeben. Hintergrund war eine Entscheidung der EU-Kommission in Brüssel. Sie hatte dafür gestimmt, die „Pille danach“ mit Namen „EllaOne“ aus der Rezeptpflicht zu befreien und folgte damit einer Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur aus dem November 2014.
Am Mittwoch hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) seine Studie zur Repräsentation von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen sowie in Aufsichts- und Verwaltungsräten der größten Unternehmen in Deutschland, das so genannte „Managerinnen-Barometer 2015“, vorgestellt. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
Das „Managerinnen-Barometer“ des DIW bestätigt auch in diesem Jahr: Frauen sind in den Chefetagen deutscher Unternehmen immer noch eine Seltenheit. Vor allem der Finanzsektor bleibt weiterhin eine reine Männersache.Nur 7 Prozent der Vorstände in den 100 größten Banken und Sparkassen sind Frauen; bei den Versicherungen liegt der Frauenanteil in Vorständen bei mageren 8,5 Prozent. Auch die Veränderungen zum Vorjahr geben keinen Grund zur Hoffnung: Das Plus liegt bei weniger als einem Prozentpunkt.
Diese neuen Zahlen unterstreichen noch einmal klar die Notwendigkeit einer gesetzlichen Frauenquote. Das von der SPD und Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig – gegen den Widerstand von Union und Wirtschaft – durchgesetzte Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat das Bundeskabinett Mitte Dezember 2014 beschlossen.
Die Quote ist ein historischer Durchbruch. Sie wird nicht nur Frauen von der gläsernen Decke auf der Karriereleiter befreien, sondern auch endlich das wirtschaftliche Potential der bestausgebildetsten Frauengeneration in Deutschland ausschöpfen.
Die SPD hat lange dafür gekämpft: die Frauenquote! Frauenministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas konnten sich im Koalitionsausschuss mit ihrem Gesetzentwurf gegen die Union durchsetzen. Die Quote gilt ab 2016.
Noch immer sind zu wenige Frauen in der Führungsebene großer Unternehmen vertreten. Frauen sind heute so gut ausgebildet wie nie zuvor. Und dennoch sind es meist Männer, die die Führungspositionen für sich in Anspruch nehmen. Die SPD sorgt dafür, dass diese verkrusteten Strukturen aufgebrochen werden: Ab 2016 müssen rund 100 große börsennotierte Unternehmen mindestens 30 Prozent ihrer Aufsichtsratssitze mit Frauen besetzen – sonst bleiben die Plätze leer.
Fakten zur Frauenquote
Der 30-Prozent-Anteil wird weiterhin für die Arbeitgeberseite und die Arbeitnehmerseite getrennt berechnet. Wenn beide Parteien sich einig sind, können sie die Sitze auch zusammen berechnen.
Die Sanktionsregelung sieht vor, dass Unternehmen, in denen der 30-Prozent-Anteil nicht erreicht wird, das freie Mandat beziehungsweise der freie Posten nicht besetzt wird („Leerer Stuhl“). Folglich sinkt im Aufsichtsrat die Stimmenzahl der jeweiligen Seite – die des Arbeitgebers oder die der Arbeitnehmer.
Ein Kulturwandel
Die Frauenquote bedeutet einen Kulturwandel in der Arbeitswelt – und ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichstellung. Den Weg wird die SPD fortsetzen und die noch immer deutlichen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern abbauen, für eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie sorgen und sicherstellen, dass Teilzeitmodelle nicht zur Karrierefalle werden. Dafür hat die SPD auch zwei weitere politische Ziele für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchgesetzt: das ElterngeldPlus und die Reform der Pflege von Angehörigen.
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Die Spitzenvertreter der Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bund haben sich auf eine gesetzliche Frauenquote verständigt. Die geplante Quote soll noch im Dezember verabschiedet werden und 2016 in Kraft treten. „Die Zusammensetzung der obersten Führungsetagen in den Unternehmen ändert sich nicht von selbst, umso wichtiger ist diese politische Entscheidung“, sagt Gerda Kieninger, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen.
„Die Frauenquote von mindestens 30 Prozent muss ohne Ausnahmen für die Aufsichtsräte von 108 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen kommen, sonst wäre ihre Wirksamkeit schon wieder geschwächt. Sie sorgt für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst.
Jetzt gilt es außerdem die Entwicklungen bei den mittelgroßen börsennotierten Unternehmen zu beobachten. Sie können freiwillig Zielvorgaben für ihren Frauenanteil in den Chefetagen vorlegen. Sollten sich die Firmen nicht dazu durchringen, ist die Politik nochmals gefordert, hier eine Regelung zu finden.“
Heute ist der internationale Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“. Der 25. November ist weltweit ein Symboldatum für die Frauenbewegungen. „Noch immer ist die häusliche Gewalt die häufigste gesundheitliche Gefährdung von Frauen. Damit muss Schluss sein“, sagt Gerda Kieninger, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
„Um die Öffentlichkeit für das Thema ‚Gewalt an Frauen‘ zu sensibilisieren, hat der Landtagsausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation heute eine gemeinsame Resolution verabschiedet. In dieser sprechen wir uns gegen jegliche sexistische Werbung aus. Die internationale Frauenrechtsorganisation ‚Terre des femmes‘ hat den heutigen Gedenktag zudem unter das gleichnamige Motto gestellt. Sexistische Werbung reduziert die Frauen auf eine diskriminierende Rolle. Diese hat negative Auswirkungen auf das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes Netz an Hilfeeinrichtung, in denen den betroffenen Frauen geholfen wird. Beim Durchbrechen des Kreislaufs der Gewalt spielen auch die Frauenhäuser eine wichtige Rolle. Deshalb wurden seit 2010 die Finanzmittel zur Bekämpfung der 'Gewalt gegen Frauen' im Landeshaushalt um 35 Prozent aufgestockt.
2015 soll der Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorliegen. Ein Schwerpunkt werden Konzepte gegen Gewalt im Internet sein. Vorgesehen sind außerdem weitere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, verbale Gewalt in Form von Sexismus und Zwangsehen. Statistisch gesehen, erlebt jede dritte Frau in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Die Opfer kommen aus allen Bildungs- und Einkommensschichten.“
Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day - Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze erklärt, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.
"Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze", erklärt der direkt gewählte Abgeordnete für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam.
"Von alleine ändert sich gar nichts - der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird", fordert Stefan Schwartze MdB.
"Die bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen, beträgt zwischen 7 und 8 Prozent. Dieser Unterschied ist alleine auf das Geschlecht zurückzuführen", betont der Abgeordnete. "Das ist Diskriminierung."
Stefan Schwartze MdB empfiehlt eine Doppelstrategie: Männer und Frauen brauchen dieselben Rahmenbedingungen im Arbeitsleben, so dass Frauen und Männer sich gleichermaßen ihrem beruflichen Fortkommen widmen können. So können die strukturellen Ursachen der Lohnlücke ausgeschaltet werden. "Die Lohndiskriminierung dagegen kann nur per Gesetz beseitigt werden.", betont Stefan Schwartze MdB.
Hintergründe zur Lohnlücke
Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.
Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
morgen ist der 21. März.
In diesem Jahr fällt der so genannte “Equal Pay Day” auf dieses Datum.
Der “Equal Pay Day” markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahr hinweg länger arbeiten müssten, um rechnerisch auf das gleiche Gehalt wie Männer zu kommen.
Die Lohnsituation hat sich laut dem Statistischen Bundesamt gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die sogenannte “Gender Pay Gap” (Lohnlücke) zwischen Männer und Frauen beträgt wie seit Jahren immer noch 22 Prozent.
Wir brauchen endlich ein Gesetz um eine geschlechtergerechte Entlohnung zu erreichen. Denn es zeigt sich, dass sich ein Drittel der Lohnlücke auf eine Geschlechterdiskriminierung zurückführen lässt.
Die vorhandenen Gesetze wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führen offensichtlich nicht zu Beseitigung der Geschlechterdiskriminierung bei Löhnen & Gehältern.
Aber es müssen auch Vorraussetzungen geschaffen werden, damit Frauen Familie und Beruf unter einen Dach zu bekommen. Die Schaffung von Kindergarten- und Kindertagesplätzen muss vorangetrieben werden, damit Frauen trotz Kindern einen Beruf nachgehen können. Auch die Schaffung von flexiblen Arbeitszeitmodellen könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahes (SPD) geplante Mindestlohn ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Lohnsituation von Frauen. Denn gerade Frauen sind in der Niedriglohnfalle – der Mini- und Midijobs – gefangen. Hier schafft die Bundesregierung eine Verbesserung, deren weitere Schritte folgen müssen.
Herzlichst,
Ihre Inge Howe
Infobox zur Lohnlücke
Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt.
Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.
Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.
Mehr zum Thema:
Weitere Blogartikel von Inge Howe auf dem MT-Abgeordnetenblog
Minden-Lübbecke. Jedes Jahr steht der sogenannte Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssten, um das gleiche Entgelt zu bekommen, das ihre männlichen Kollegen bereits am Ende des Vorjahres erhalten haben. Zum diesjährigen Equal Pay Day am 21. März erläuterte der heimische Bundestagskandidat Achim Post jetzt vor den Mitgliedern des Unterbezirksvorstandes der SPD im Mühlenkreis die Hintergründe:
“Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland sind noch immer erschreckend. Frauen verdienen durchschnittlich rund 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Wenn ich meinen beiden Töchtern heute erzähle, dass Frauen für die gleiche Arbeit weniger Geld bekommen als Männer, dann schütteln sie nur verständnislos ihre Köpfe”, so Post. Auch langfristig zeige dieses Missverhältnis immer noch immense Folgen: Eine zwischen 1936 und 1955 geborene Frau erzielte so über ihren gesamten Lebensverlauf ein um 58 Prozent niedrigeres Einkommen als ein gleichaltriger Mann in dieser Altersgruppe.
Wir fordern einen Mindestlohn. Damit werden gerade Frauen vor drohender Altersarmut geschützt, weil sie häufig in Minijobs im Niedriglohnsektor arbeiten.
Wir benötigen jetzt eine Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen.“
Mehr zum Thema:
MT-Blogartikel von Inge Howe zum "EPD 2013"
Anlässlich des „Equal Pay Day“ am 21. März erklärt Gerda Kieninger, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:
„Laut aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen in Deutschland noch immer rund 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Innerhalb von fünf Jahren ist diese Ungleichheit um nur ein Prozent gesunken. Das dürfen wir so nicht länger hinnehmen. Wenn es so langsam weiter ginge, müssten Frauen weitere 100 Jahre warten, bis es endlich keinen Unterschied mehr bei den Löhnen und Gehältern gibt.
Frauen benötigen jetzt Entgeltgleichheit. Frauen benötigen jetzt einen Mindestlohn. Damit werden gerade Frauen vor drohender Altersarmut geschützt, weil sie häufig in Minijobs im Niedriglohnsektor arbeiten. Wir benötigen jetzt eine Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen.“
Kreis Minden-Lübbecke: Fast 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechtes sehen die Landtagsabgeordnete Inge Howe und der SPD Bundestagskandidat Achim Post noch viel Aufholbedarf für Frauen bis zur wirklichen Gleichstellung. „1919 haben Sozialdemokraten das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Gleiche Pflichten – Gleiche Rechte war der Grundsatz“ weist Achim Post auf die Ursprünge des heutigen (Fr. 08.03.2013) Internationalen Frauentages hin.
„Aber wir müssen auch erkennen, dass bis heute Frauen häufig keinen gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten und deutlich schlechtere Chancen auf der Karriereleiter haben“ ergänzt Inge Howe. Leider seien bis heute Frauenhäuser wie in Minden und Espelkamp notwendig, da Gewalt gegen Frauen in allen gesellschaftlichen Schichten ansteige.
„Frauen bleiben aufgefordert, für ihre Rechte zu streiten, ihre Stimme wird immer noch zu wenig gehört“ will Inge Howe allen Frauen Mut machen, sich auch politisch zu engagieren.
Anlässlich der Ablehnung einer EU-Regelung zur Frauenquote in den Aufsichtsräten börsennotierter europäischer Unternehmen durch die Bundesregierung erklären für die SPD-Landtagsfraktion die frauenpolitische Sprecherin Gerda Kieninger und der europapolitische Sprecher Markus Töns:
Gerda Kieninger: „Die Blockade durch die Bundesregierung lässt tief blicken. Für sie spielt Frauenförderung nur eine Nebenrolle. Mit einer gesetzlichen Frauenquote in den Führungsetagen würden sich auch andere Rahmenbedingungen für Frauen im Beruf verbessern. Die Unternehmen würden für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen, zum Beispiel durch flexiblere Arbeitszeiten oder gezielte Fortbildungen für Frauen. Die Quote ist richtig und wichtig. Auch der vom DGB NRW vorgelegte Frauen-Daten-Report unterstreicht dies. Qualifizierte Frauen gelangen kaum in die Top-Positionen von Unternehmen. Eine Quote würde dazu führen, dass diese ‚gläserne Decke‘ zur Führungsetage, die Frauen kaum durchdringen können, aufgebrochen wird.“
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am Sonntag erklärt die Sprecherin für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation der SPD-Landtagsfraktion, Gerda Kieninger:
„Jede vierte Frau ist im Laufe ihres Lebens Gewalt ausgesetzt, Täter sind häufig Partner, Ehemänner oder Menschen aus dem familiären Umfeld. Auch 2011 waren in NRW mehr Frauen von Gewalt betroffen – die Zahl der Anzeigen stieg um 9 Prozent auf 25.000 Fälle.
Viele Frauen und Mädchen suchen Rat und Hilfe in einem Frauenhaus, einer Frauenberatungsstelle oder bei Frauen-Notrufen. Diese Hilfseinrichtungen brauchen eine gesicherte Finanzierung mit bundesweit einheitlichen Regelungen. Hier ist der Bund in der Pflicht. Auch das 2011 unterzeichnete Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss durch die Bundesregierung endlich ratifiziert und umgesetzt werden.
Die SPD-Landtagsfraktion stellt sich in NRW dem Problem und arbeitet gemeinsam mit Expertinnen aus den Frauen- und Mädcheneinrichtungen an einem neuen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen.“
Zur positiven Entscheidung des Bundesrates hinsichtlich einer gesetzlichen Frauenquote erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Gerda Kieninger:
"Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich die CDU-Regierungen des Saarlandes und Sachsen-Anhalts der SPD-Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien heute im Bundesrat angeschlossen haben. Freiwillige Selbstverpflichtungen gibt es seit einem Jahrzehnt, ohne dass sie zu einem messbaren Erfolg geführt hätten. Die Phase freiwilliger Maßnahmen ist jetzt vorbei!
Selbstverpflichtung, wie sie von Bundesfamilienministerin Schröder propagiert wird, ist offenkundig ein stumpfes Schwert. Wir wollen dem Beispiel Norwegens und Frankreichs folgen und sind für eine gesetzliche Frauenquote. Wenn eine rot-grüne Landesregierung es schafft, ein geschlechtergerechtes Kabinett zu bilden, dann sollte das doch für börsennotierte Unternehmen auch kein Problem darstellen! Hochqualifizierte Frauen gibt es genug. Es fehlt uns an entsprechenden Vorgaben und spezieller Frauen-Karriere-Förderung."
Anlässlich des Equal-Pay-Days erklärt Stefan Schwartze (MdB):
23% - diese Zahl steht für Diskriminierung von Frauen und Lohndumping auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Selbst bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit bei gleichem Alter im gleichen Betrieb liegt der Durchschnittslohn von Frauen um etwa acht bis zwölf Prozent unter dem der Männer. Damit ist Deutschland Europameister im Diskriminieren! Und 23% der Beschäftigten müssen in Deutschland für einen Niedriglohn arbeiten - der Großteil davon Frauen. Die Bundesregierung sieht tatenlos zu. Ministerin Schröder wiederholt gebetsmühlenartig ihre Ablehnung von gesetzlichen Maßnahmen. Bei Ministerin von der Leyen sieht es nicht besser aus: Auf einen gesetzlichen Mindestlohn warten die Menschen seit Jahren vergebens. Damit nehmen CDU, CSU und FDP die Ungerechtigkeit hin und verweigern sich der Realität.18.05.2024, 19:00 Uhr Mitgliederversammlung der Jusos Bad Oeynhausen
25.05.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
12.06.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Grillen
20.06.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste mit Grillen
04.07.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
19.09.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
25.09.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Ehrungen
26.09.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
10.10.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
06.11.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
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