Soziales
In Nordrhein-Westfalen sind immer mehr Menschen auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. Das Landesamt für Statistik hat jetzt mitgeteilt, dass die Zahl der Leistungsempfänger Ende 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent auf 282.186 Menschen gestiegen ist.
Dazu sagt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Immer mehr Rentnerinnen und Rentner in NRW müssen von Sozialhilfe leben, weil die Rente nicht reicht. Niemand darf sich jedoch mit steigender Altersarmut abfinden. Deswegen muss jetzt schnell die Grundrente kommen. Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung – und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich mit all ihren Möglichkeiten auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente bis zur Sommerpause vorgelegt wird.“
Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag zur Bekämpfung von Altersarmut hat gezeigt, dass die Grundrente gegenüber einer reinen Freibetragsregelung in der Grundsicherung, wie sie beispielsweise die FDP vorschlägt, eine deutliche Verbesserung für viele Menschen bedeutet.
Dazu Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:
„Eine Freibetragsregelung für die gesetzliche Rente ist keine adäquate Antwort zur Bekämpfung von Altersarmut. Denn sie belässt die Menschen im System der Sozialhilfe. Zahlreiche Studien belegen, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer derjenigen gibt, die Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung im Alter haben, diese aber nicht in Anspruch nehmen – sei es aus Scham, Unwissenheit oder Sorge vor Rückgriff auf Vermögen und Erspartes. Diese Menschen würde eine Freibetragsregelung kaum erreichen.
Das von Hubertus Heil vorgeschlagene Modell einer Grundrente bietet hingegen deutliche Vorteile. Da die Rente automatisch ausgezahlt würde, sollte es zu keiner Dunkelziffer mehr kommen, wie das jetzt noch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Fall ist. Das eigentliche Modell der Grundrente zielt auf die Honorierung von Lebensleistung nach jahrzehntelanger Arbeit ab. Das Gesamtpaket von Hubertus Heil sieht jedoch zusätzlich zur Grundrente eine Freibetragsregelung und Verbesserungen beim Wohngeld vor. Somit leistet es neben der Honorierung von Lebensleistung auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut.“
Am vergangenen Samstag (23.03.2019) fand im Denkwerk in Herford eine sehr interessante Veranstaltung zum Thema “Zukunft des Sozialstaat” statt.
Eingeladen hatte der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen Stefan Schwarze. Als Gast durfte Schwartze die Regionalvorsitzende des DGB Anke Unger begrüßen.
Ein Hauptthema war die neu ausgerichtete Sozialpolitik der SPD. So wurde über die von Hubertus Heil vorgestellte Grundrente (Lebensleistungsrente) und auch über eine Reform des Arbeitslosengeld I und II diskutiert.
Die Grundrente erkennt die Lebensleistung von Frauen an und reduziert speziell ihr Armutsrisiko.
Die Arbeitsgemeinschaft der SPD-Frauen schickt einen großen Dank an Hubertus Heil für seinen Vorschlag zur Grundrente. Mit ihr wird die Lebensleistung von Frauen endlich anerkannt und Frauen werden besser vor Altersarmut geschützt.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionspartner auf wichtige Verbesserungen geeinigt. Damit reagierten sie auf Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen.
„Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Zusammen mit seinen Kollegen im Landtag, Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe (beide SPD), hatte Achim Post im Spätsommer die Lebenshilfe in Minden und Lübbecke besucht, um über notwendige Verbesserungen im Gesetzentwurf zu sprechen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von Ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Damit werden die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet.
Zudem soll das Wunsch- und Wahlrecht gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt werden. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung sollen besser berücksichtigt werden. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.
Die Anforderungen an Betreuungsvereine wachsen stetig. Während der Bedarf an rechtlicher Betreuung in den letzten Jahren stark gestiegen ist, bleiben die finanziellen Rahmenbedingungen schwierig. Durch die demographische Entwicklung und das Wegbrechen von sozialen Systemen sind immer mehr Menschen auf eine Betreuung angewiesen. Besonders auffällig ist der Anstieg von psychisch Erkrankten und Suchtabhängigen. Doch für zeitaufwendige Betreuungen ist das seit 2005 geltende Finanzierungsmodell nicht ausgelegt.
Wolfram Schül vom Evangelischen Betreuungsverein Minden erklärt hierzu, dass nur durch qualifizierte Betreuung die Interessen der Betroffenen wahrgenommen werden können. Zeit- und Kostendruck gefährden die erwünschte Selbstbestimmung. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitpauschale entspricht daher schon längst nicht mehr den Bedürfnissen und Nöten der Betreuten. Die aktuellen Rahmenbedingungen zwingen Vereine immer mehr Betreuungen zu übernehmen. Dies sei aber keine Perspektive für eine respektvolle, den Menschen zugewandte Betreuung.
Zum „Tag der Pflege“ am 12. Mai erklären die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe, Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:
Pflege geht uns alle an. Die SPD will daher den Herausforderungen begegnen und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter stärken. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist dabei ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können.
Die SPD hat in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht, betonen die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe, Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:
Das Pflegestärkungsgesetz I hat zahlreiche Verbesserungen gebracht. Rund 2,7 Millionen Pflegedürftige erhalten seit dem 01.01.2015 mehr Leistungen. In die ambulante und stationäre Pflege wurde jeweils mindestens 1 Mrd. Euro investiert. Ein Pflegevorsorgefonds wurde eingerichtet und Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege ausgeweitet. Das entlastet pflegende Angehörige. Auch die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen hat sich deutlich erhöht.
Der Bundestag befasst sich seit kurzem mit dem Regierungsentwurf zum geplanten Pflegeberufegesetz. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze hat sich jetzt gemeinsam mit seiner Kollegin Petra Crone ein Bild davon gemacht, welche Vor- und Nachteile Experten sehen, die vor Ort in der Pflege tätig sind. Stefan Schwartze ist wie Petra Crone Mitglied im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und hatte zum Fachgespräch nach Herford eingeladen. „Ich möchte die Konsequenzen eines solchen Gesetzes mit Praktikern besprechen und die Meinung dieser Experten zum Entwurf diskutieren. Zeigen Sie uns auf, wo wir noch nachbessern müssen“, erläutert er den Hintergrund der Veranstaltung, die im Heinrich-Windhorst-Haus, stattfand.
Nach einer kurze Begrüßung durch Thorsten Kroll, der als Gastgeber deutlich machte, dass die Diakonie dem Gesetz generell positiv gegenübersteht, führte Schwartze grundsätzlich in die Thematik ein. Er verdeutlichte die hohe Bedeutung für seinen Wahlkreis (Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen) mit seiner großen Dichte an Institutionen im Bereich der Gesundheit und Pflege sowie vielen Ausbildungseinrichtungen und –schulen in diesem Bereich.
Der nordrhein-westfälische Landtag diskutierte heute über die Ausweitung des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus in NRW. Dazu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion:
"Diese Debatte war ein Stück aus dem Tollhaus. CDU und FDP haben die Ausweitung der Mittel für den Sozialen Wohnungsbau und die Ausweitung des jährlichen Fördervolumens von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro abgelehnt. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Millionen Bürgerinnen und Bürger, die auf mietpreisgebundenen Wohnraum aus finanziellen Gründen angewiesen sind. Denn es reicht nicht aus, nur freifinanzierten Wohnungsbau zu betreiben, wie es die FDP ideologisch und realitätsfern will.
Dieses skandalöse Abstimmungsverhalten ist nicht nur sozial- und wohnungspolitisch ein Offenbarungseid, sondern zeigt zugleich, dass auch wirtschaftspolitische Kompetenz bei CDU und FDP nicht vorhanden ist. Denn ein solches Programm ist zugleich ein riesiges Förderprogramm für die Binnenkonjunktur und Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für die Bau- und Immobilienwirtschaft.
Die Koalition aus SPD und Grünen sorgt in NRW dafür, dass die Interessen aller Mieter gewahrt bleiben. Das haben wir versprochen, das halten wir."
Nicht nur Menschen ohne Behinderungen, sondern auch mit Behinderungen, die in Kinder- und Jugendheimen gelebt haben, waren Opfer von körperlichen und seelischen Misshandlungen. Deshalb sollte der neue Heimkinderfonds II so schnell wie möglich eingerichtet werden. Doch einige Bundesländer haben noch immer Beratungsbedarf. Dazu erklärt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
"Der neue Unterstützungsfonds für Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben, muss schnell an den Start gehen. NRW hatte bereits im vergangenen Jahr den Weg für den neuen Fonds geebnet. Für die Opfer haben wir ab 2016 und für die folgenden Jahre fünf Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Da die Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg derzeit jedoch noch weiteren Beratungsbedarf über die Ausgestaltung des Fonds haben, verschiebt sich die Einsetzung des Fonds auch noch weiter.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass einzelne Länder den Prozess verzögern und einem Start des neuen Unterstützungssystems für die Leidtragenden entgegenstehen. Für die Betroffenen ist es unabdingbar, dass die Stiftung 'Anerkennung und Hilfe' so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen kann und einen Beitrag zur Anerkennung des geschehenen Leids und Unrechts leistet."
Die SPD fordert eine Mindestrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Eine sogenannte Lebensleistungsrente, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Eine neue Analyse des Handelsblatt Research Instituteunterstützt die SPD-Forderung.
Mit einer solidarischen Lebensleistungsrente soll sich Arbeit und langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung wieder auszahlen. Mit dieser Forderung ist die SPD in die Koalition gegangen. Es geht um Gerechtigkeit und um Zusammenhalt. Wer 40 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, muss im Alter mehr haben, als beispielsweise jemand, der nicht gearbeitet hat.
„Kein Rentensystem kann auf Dauer unverändert bestehen“
„Um den eingeschlagenen rentenpolitischen Kurs durchhalten zu können, ist eine Antwort auf die gestiegenen Risiken der Altersarmut überfällig“, heißt es in einer aktuellen Analyse des Handelsblatt Research Institute. Eine Lebensleistungsrente leiste einen wichtigen Beitrag, um den eingeschlagenen Konsolidierungskurs hin zu einem garantierten Mindestsicherungsniveau durchhalten zu können, betont Wirtschafsexperte Bert Rürup in dieser Studie mit dem Titel „Lebensleistungsrente: Eine überfällige Reform“. Darin heißt es weiter: „Kein Rentensystem kann auf Dauer unverändert bestehen, und Rentenpolitik besteht immer in einem Nachsteuern vor dem Hintergrund sich ändernder ökonomischer und demografischer Rahmenbedingungen.“
In der vergangenen Woche durften die Landtagsabgeordneten Inge Howe, Angela Lück und Christian Dahm, sowie die Bürgermeisterkandiaten von Vlotho und Bad Oeynhausen Wilken und Wilmsmeier, den Ehrenvorsitzenden der Stiftung NRW Franz-Josef Kniola in Bad Oeynhausen begrüßen.
Bericht der NW vom 23.07.2015
Bericht des WB vom 23.07.2015
Minden/Bad Oeynhausen: Der Förderkreis für psychisch Erkrankte und Behinderte im Kreis Minden-Lübbecke, der Club 74 eV. darf sich über einen großen Zuschuss zum Umbau und Ausbau seines psychosozialen Zentrums in Bad Oeynhausen freuen. Wie die Landtagsabgeordnete Inge Howe mitteilt, hat der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW jetzt den Antrag aus Minden bewilligt.
Seit 1974 betreibt der Club 74 Begegnungsstätten in Minden, Bad Oeynhausen und Lübbecke. Ergänzt wird das Angebot durch Wohnheime und Tagesstätten für psychisch erkrankte Menschen. Seit 1999 wird das Café/Birsto Prinz Friedrich in Minden betrieben. Für den Umbau und Ausbau des Standortes in Bad Oeynhausen wurden jetzt 500.000 Euro genehmigt.
Die Stiftung Wohlfahrtspflege finanziert sich aus nordrhein-westfälischen Spielbanken-Gewinnen. So ermöglicht die Stiftung die Realisierung von Projekten der Freien Wohlfahrtspflege. Dazu hat sie bislang rund 5.000 Vorhaben mit einer Fördersumme von rund 700 Millionen Euro unterstützt.
Dabei handelt es sich um Einrichtungen und Initiativen, die heute unverzichtbare Bausteine einer inklusiven Gesellschaft sind - ganz im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Dieses Stiftungsmodell ist einmalig in Deutschland. In NRW werden die Gewinne der Spielbanken über die Stiftung sinnvoll wieder eingesetzt und damit unterstützen damit hier zum Beispiel die wichtige Arbeit des Club 74“ so Inge Howe abschließend.
01.05.2024, 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Tag der Arbeit – DGB-Kundgebung in Minden
04.05.2024, 15:00 Uhr Spielplatzfest des SPD OV Am Wiehen
Auch in diesem Jahr lädt die SPD "Am Wiehen" zum traditionellen Spielplatzfest ein. In diesem Jahr schon zum 32. …
15.05.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
16.05.2024, 18:30 Uhr OV-Treff der SPD Bad Oeynhausen-Lohe
16.05.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
18.05.2024, 19:00 Uhr Mitgliederversammlung der Jusos Bad Oeynhausen
25.05.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
12.06.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Grillen
20.06.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste mit Grillen
04.07.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
Datenschutz
Auf unserer Webseite werden Inhalte von unseren SocialMedia-Kanälen angezeigt (Social Feed). Dafür nutzen wir das Plugin „Curator“ von Curator.io (Datenschutzerklärung des Plugins). Für diesen Dienst werden Daten aus verschiedenen SocialMedia-Plattformen ausgelesen und auf der Webseite anzeigt und verlinkt.
Neues aus SocialMedia