SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

Kahlschlag bei der Landeszentrale für politische Bildung verhindern

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Der Landeszentrale für politische Bildung droht ein personeller und finanzieller Kahlschlag. Die schwarz-grüne Koalition plant die Auslagerung des Bereichs Erinnerungskultur mit 14 Beschäftigten in das Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Landeszentrale für politische Bildung wird künftig die ihr zugewiesenen Aufgaben kaum mehr erfüllen können. Die SPD-Landtagsfraktion hat daher heute den Antrag „Keine Entmachtung der Landeszentrale für politische Bildung!“ in das Parlament eingebracht.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In Zeiten, in denen unsere Demokratie Stärke gegenüber ihren Feinden zeigen muss, ist gerade die politische Bildung von maßgeblicher Bedeutung. Sie lehrt, sie klärt auf, sie beugt vor gegen Extremismus von rechts, von links und vor islamistischem Extremismus. Sie stärkt diejenigen, die sensibilisieren, die demokratische Grundwerte vermitteln, die vorbeugen und beraten. Hierfür braucht es insbesondere auch eine starke und gut aufgestellte Landeszentrale für politische Bildung. Was die schwarz-grüne Koalition plant, ist genau das Gegenteil. Sie zerpflückt die Landeszentrale und will ein Großteil des Personals ins Ministerium für Kultur und Wissenschaft ausgliedern.

Dahinter steht noch nicht mal ein Konzept, sondern nur die vage Ankündigung, eine Stabstelle gegen Extremismus schaffen zu wollen, die abteilungsübergreifend arbeitet. Extremismen aller Art sind aber keine Angelegenheiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Es braucht keine abteilungsübergreifende Arbeit, es braucht eine ressortübergreifende Arbeit. Das schafft man aber nur mit einer weitgehend unabhängigen und gut ausgestatteten Landeszentrale. Wir fordern die Landesregierung auf, von den Umstrukturierungsplänen vollumfänglich abzurücken und alle Referentinnen und Referenten in der Landeszentrale zu belassen.“

 

Missstände in der Justiz treffen nicht nur die Gerichtsvollzieher

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Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde für die Gerichtsvollzieher verpflichtend. Sie mussten ihre Büros entsprechend mit neuen Monitoren, Druckern, Scannern und ganz bestimmter Software ausstatten. Das hat zu hohen Mehrkosten geführt, für die sie bis dato keinen Ausgleich erhalten haben. Die SPD-Landtagsfraktion hat heute einen Antrag dazu im Plenum zur Abstimmung gestellt, wonach das Land aufgefordert wird diese Mehrkosten auszugleichen.

Zur Ablehnung durch die schwarz-grüne Mehrheit erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Verweigerungshaltung der schwarz-grünen Mehrheit ist schon ein absolutes Unding, wenn man bedenkt, dass Gerichtsvollzieher Kopf und Kragen für uns riskieren, wenn sie ohne jeden Schutz in Wohnungen gehen, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzugehen. Die Landesregierung kann nicht einfach Ziele vorgeben und dann andere dafür bezahlen lassen. So geht man nicht mit seinen Beschäftigten um. Wir wollten mit diesem Antrag bewirken, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung steht, die für die Gerichtsvollzieher bereits entstandenen und noch zukünftig entstehenden Mehrkosten zu ersetzen sowie die Vergütungsverordnung entsprechend anzupassen. Was die Gerichtsvollzieher bekommen haben sind leere Worte, ein Abwälzen von Verantwortung und die vage Aussicht auf eine Evaluierung. Das reicht aber nicht. Die Anhörung im Rechtsausschuss im August diesen Jahres hatte das bereits sehr deutlich aufgezeigt, bei CDU und Grünen jedoch keine Wirkung erzielt.

Die Missstände in der nordrhein-westfälischen Justiz treffen aber nicht nur die Gerichtsvollzieher: Vakante Stellen, Nachwuchsprobleme, Öffentliche Verfehlungen und eine schlechte finanzielle Ausstattung sind Defizite, durch die eine Gefahr für den Rechtsstaat droht. Die schwarz-grüne Landesregierung steht in der Verantwortung, entsprechende Maßnahmen in den einzelnen Bereichen zu ergreifen, um die Justiz wieder von innen heraus zu stärken. Unsere Lösungsvorschläge haben wir in dem Antrag „Die Missstände in der Justiz sind überall sichtbar – es braucht großzügige Veränderungen für das Herzstück des Rechtsstaates“ zusammen gefasst, der nun in den kommenden Wochen im Parlament beraten wird.“

 

Tarifeinigung Zeichen von Respekt für Beschäftigte

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In der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben die Tarifparteien heute (9. Dezember 2023) ein Tarifergebnis erzielt, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht.

Dazu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Einigung ist ein Zeichen des Respekts für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die tagtäglich dafür sorgen, dass die Dinge geregelt werden. Nun muss das Land umgehend dafür Sorge tragen, dass die im Tarifvertrag vereinbarten 1.800 Euro der insgesamt 3.000 Euro steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichszahlung auch noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Das gilt übrigens zugleich für die Beamtinnen und Beamten unseres Landes: Auch wir wollen, dass das Ergebnis eins zu eins auf sie und die Versorgungsempfänger übertragen wird. Da passt es gut, dass nun eine Plenarwoche im Parlament ansteht. Wir sind bereit, alle dafür rechtlichen Notwendigkeiten in der Kürze der Zeit mit auf den Weg zu bringen.

Die Ergebnisse der Tarifverhandlung sind nicht nur ein notwendiges Plus in den Portmonees der Beschäftigten. Sie sind auch ein erster Schritt zur Attraktivierung des Öffentlichen Dienstes. 26.000 unbesetzte Stellen beim Land machen deutlich, dass hier noch mehr passieren muss. Hier sind aber nicht mehr die Tarifparteien gefragt, sondern einzig und allein die Landesregierung. Die schwarz-grüne Koalition ist dieser notwendigen Debatte bisher immer ausgewichen. Dazu gehört beispielsweise die 41-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten. Sie ist ein Relikt, welches nicht mehr in unsere moderne Arbeitswelt passt. Gleichzeitig muss die Landesregierung ihre Pläne zur Anhebung der Altersgrenze in den Feuerwehren auf Eis legen. Die 60 muss bleiben.“

 

Zurück in die Zukunft: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden

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Die SPD-Landtagsfraktion bringt heute ihren Antrag „Zurück in die Zukunft: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden“ (Drucksache 18/6851) in den Landtag ein.

Hierzu erklärt Lena Teschlade, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen galt bis vor einigen Jahren als Musterland der Tarifbindung. Doch auch bei uns in NRW ist inzwischen die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen dramatisch gesunken. Nur noch jede zweite beziehungsweise jeder zweite Beschäftigte arbeitet tarifgebunden. Der Fachkräftemangel und die Transformation stellen gleichzeitig den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft, die Sozialwirtschaft und den Dienstleistungssektor in NRW vor große Herausforderungen. Wir packen dieses Thema an und fordern ein ‚Zurück in die Zukunft‘: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden. Denn um prekäre und unsichere Beschäftigung zu verhindern und um gute Arbeit zu gewährleisten, sind mitbestimmte und tarifgebundene Beschäftigung von zentraler Bedeutung.

Das wichtigste Instrument, das wir als Land in der Hand haben, ist das Tariftreue- und Vergabegesetz. Wir müssen wieder stärker darauf achten, dass Förderungen, Zuschüsse und Aufträge nur an die Unternehmen vergeben werden, die in einer Tarifbindung sind oder eine faire Bezahlung der Beschäftigten garantieren. Unser Ziel ist, dass bei der Vergabe von Fördergeldern bereits ab einer Höhe von 25.000 Euro die Tariftreue gewährleistet werden muss. Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen, die öffentlichen Gelder verantwortungsbewusst einsetzen und so sicherzustellen, dass sie zu gerechten Löhnen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.“

 

Grüne verbreiten im Klageverfahren zum NRW-Haushalt falsche Unterstellungen wider besseres Wissen

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In der heutigen Plenardebatte hat der finanzpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, Simon Rock, unterstellt, die Klage von SPD und FDP gegen den Haushalt 2023 richte sich gegen die kreditfinanzierten Hilfsprogramme der Landesregierung.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Diese Unterstellung des Abgeordneten Rock ist eindeutig falsch. SPD und FDP im Landtag NRW beklagen das Aufstellungsverfahren und die Beschneidung von Oppositionsrechten, nicht jedoch den Haushaltsvollzug. Das unterscheidet unsere Klage auch von der Klage der Union im Bund, die ohne jede Rücksicht auf Verluste agiert hat. Wir dagegen haben in NRW den Rechtsweg beschritten, um festzustellen, dass CDU und Grüne auf den letzten Drücker eine Ausnahmesituation konstruiert haben, mit der sie die Opposition erst wenige Minuten vor Verabschiedung des Haushalts- und Krisenbewältigungsgesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Sondersitzung des Landtags konfrontierten. Das alles im Übrigen, nachdem wir als SPD zuvor die Landesregierung über Monate hinweg dazu aufgefordert hatten, gemeinsam mit der Opposition ein Unterstützungspaket für die Menschen und die Wirtschaft in NRW aufzulegen. Da sich Schwarz-Grün allerdings beim Pokerspiel mit den Finanzhilfen des Bundes verzockt hatte, musste die Regierungskoalition kurz vor Torschluss eine Ausnahmesituation erfinden, die zu diesem Zeitpunkt laut landeseigener NRW.Bank gar nicht mehr vorlag. Aus unserer Sicht hat die Landesregierung seinerzeit zudem nicht ausreichend begründet, warum sie den Weg über ein Sondervermögen und nicht über den normalen Haushalt gegangen ist, in dem Finanzminister Optendrenk über Nacht noch 1,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen und insgesamt sogar rd. 1,9 Mrd. Euro an Überschuss gefunden hatte. Alles das weiß Herr Rock sehr genau. Und trotzdem hat er heute versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken und wider besseres Wissen falsche Unterstellungen zu verbreiten. Fakt ist: Es gab und gibt kein Eilverfahren gegen den laufenden Haushaltsvollzug – und damit auch nicht gegen die Hilfsprogramme für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land.“

 

Ursachen für die Wohnungsbaukrise sind in NRW auch hausgemacht

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Das Statistische Landesamt veröffentlichte heute, dass die nordrhein-westfälischen Bauämter in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 nur noch Baugenehmigungen für 32.648 Wohnungen erteilten, 29,4 Prozent weniger als von Januar bis September 2022.

Dazu erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp:

„Die Ursachen für die Wohnungsbaukrise sind in NRW auch hausgemacht: Nicht bedarfsgerechte Förderbestimmungen, das abrupte Ende des Landesprogramms zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Juli, fünf Änderungen der Landesbauordnung binnen der vergangenen sechs Jahre und die mehr als zögerliche Umsetzung der Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes haben dem Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen alles andere als gutgetan. Diese Negativfaktoren sind nicht vom Himmel gefallen, sondern liegen allein in der Verantwortung der CDU-geführten Landesregierung.

Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen endlich einen Neuanfang: Mit unserem Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik“ haben wir als größte Oppositionsfraktion dazu einen umfangreichen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der zu Beginn des kommenden Jahres zur Expertenanhörung ansteht.“

 

Bei der Feuerwehr muss mit 60 Feierabend sein – Dieser Knochenjob ist kein Ministersessel

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Die Landesregierung plant die Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 von 60 auf 61 und für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 von 60 auf 62 Jahre anzuheben. Bei Feuerwehren und Gewerkschaften stoßen diese Pläne auf scharfe Kritik und Ablehnung, die sie seit heute Mittag mit einer 24stündigen Mahnwache vor dem Landtag zum Ausdruck bringen. Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Kritik und hat den Antrag „Hände weg von der Altersgrenze! Den besonderen Belastungen im Feuerwehrdienst muss Rechnung getragen werden.” (Drucksache 18/6854) in den Landtag eingebracht, über den am morgigen plenaren Donnerstag um 13.20 Uhr das Parlament abstimmen wird.

 

Lesen/Schreiben sind Grundlage für Wissenserwerb – Landesregierung muss Betroffene von Lese-Rechtschreibstörung gezi

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Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anbringung von Vermerken im Abiturzeugnis bei Nichtbewertung einzelner Leistungen aufgrund von Legasthenie wurde unter Bildungspolitiker*innen deutschlandweit erwartet. Auch der Landtag NRW hat sich auf Initiative der Fraktionen von SPD und FDP in den vergangenen Monaten mit dem Thema beschäftigt. Gemeinsam haben die Fraktionen einen Antrag zur „Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und Rechenschwäche“ (Drucksache 18/4357) eingebracht. Die zentrale Forderung der Fraktionen ist, dass die Förderung von Kindern und Jugendlichen auch dann in den Schulen stattfinden muss und nicht außerschulisch organisiert werden darf, wenn Lernschwächen diagnostiziert wurden. Am 06.12.2023 findet die Endabstimmung im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags NRW statt. 

 

Krankenhäuser in Not: NRW muss eigene Verantwortung übernehmen

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Auf der heutigen Kabinettspressekonferenz der nordrhein-westfälischen Landesregierung haben Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Ingo Morell auf die Finanzsituation der Krankenhäuser hingewiesen. Dazu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Dass die Krankenhäuser vor großen finanziellen Problem stehen, ist unbestritten. Übergeordnetes politisches Ziel muss es sein, die Krankenhäuser finanziell abzusichern und eine qualitative Gesundheitsversorgung in NRW sicherzustellen. Die SPD-Landtagsfraktion leistet ihre Beitrag dazu und hat deshalb der Gesetzesinitiative der Landesregierung zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser im Landtag zugestimmt. Die Landesregierung darf sich damit aber nicht aus der Verantwortung stehlen. Das Land NRW kann und muss selbst aktiv werden. Der Bund hat bereits mehrere Finanzpakete auf den Weg gebracht, um inflationsbedingten Kosten- und Tarifsteigerungen entgegenzutreten. So haben die Krankenhäuser beispielsweise sechs Milliarden Euro Energiehilfen erhalten. Darüber hinaus ist im Krankenhaustransparenzgesetz des Bundes eine frühzeitige Refinanzierung von Tarifsteigerungen vorgesehen.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Krankenhäuser müssen vor allem die sinkenden Krankenhausbehandlungen verkraften. Diese sind deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau. 2022 gab es im Vergleich zu 2018 in NRW zwölf Prozent weniger Fälle. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichen Bericht der Landesregierung auf Anfrage der SPD-Fraktion hervor. Der Bund kann nicht auf Dauer Strukturen finanzieren, die reformiert werden müssen. Hier hat Karl Lauterbach mit der geplanten Krankenhausreform den Schritt in die richtige Richtung gewagt.“

Thorsten Klute:

„Wir fordern die Landesregierung erneut auf, ein Investitionspaket in Höhe von zwei Milliarden Euro aufzulegen. Das Land ist hier einzig und allein verantwortlich und hat in den letzten Jahren das Investitionsdefizit auf mittlerweile knapp 16 Milliarden Euro ansteigen lassen. Expertinnen und Experten sagen, dass mindestens 1,85 Milliarden Euro jährlich für die Krankenhäuser benötigt werden. Mit den geplanten 765 Millionen Euro werden in NRW aber nicht einmal die Hälfte der Mittel bereitgestellt. Mit einer Erhöhung des Investitionsmittelansatzes könnten die Krankenhäuser kurzfristig mehr Geld erhalten und müssen keine eigenen Mittel in dringend notwendige Investitionen stecken.

Wenn es die Landesregierung mit ihrer Gesetzesinitiative zur Unterstützung der Krankenhäuser wirklich ernst meint, muss sie ihr Schweigen bei der eigenen Verantwortlichkeit brechen und den Zeigefinger auch endlich auf den eigenen Haushalt richten.“

 

Gutachten soll Kinderschutz im kommerziellen Raum untersuchen

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Die Kinderschutzkommission des Landtags hat in der heutigen Sitzung beschlossen, ein Gutachten zum Thema Kinderschutz im kommerziellen Raum in Auftrag zu geben. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um passgenaue Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes in diesem Bereich auf den Weg zu bringen.

Dazu erklären die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP in der Kinderschutzkommission Charlotte Quik (CDU), Dennis Maelzer (SPD), Norika Creuzmann (GRÜNE) und Marcel Hafke (FDP):

„Die Kinderschutzkommission des Landtags wurde nach der Aufdeckung der schrecklichen Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Lügde gegründet. Die Kommission versucht in ihrer Arbeit Lücken im Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen zu identifizieren und auch Best-Practice-Beispiele bekannter zu machen. In der Vergangenheit sind Fälle von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im kommerziellen Bereich, z.B. kommerzielle Sportschulen und -camps, Musikschulen, haushaltsnahe Betreuungsangebote und Hausaufgabenhilfen etc., immer wieder öffentlich geworden. In einer Anhörung hat die Kinderschutzkommission gemeinsam mit Expertinnen und Experten Handlungsbedarf in diesem Bereich festgestellt. So fehlen bei den kommerziellen Anbietern häufig Kinderschutzkonzepte. Wir wollen durch ein Gutachten der Frage nachgehen, wie wir den Kinderschutz im kommerziellen Bereich verlässlich und rechtssicher implementieren können. Auf Basis der Ergebnisse wollen wir konkrete Handlungsempfehlungen für diesen Bereich erarbeiten, um bei der Weiterentwicklung des Landeskinderschutzgesetzes Lücken schließen zu können.“

 

Insolvenzwelle bei Pflegeanbietern rollt weiter ungebremst durch NRW

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In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Insolvenzen in der Pflege in NRW“ (Drucksache 18/6669) wird aufgezählt, dass in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres in Nordrhein-Westfalen bereits 103 Pflegeanbieter Insolvenz angemeldet haben.

Dazu erklärt der Fragesteller Thorsten Klute, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Gesundheit und Pflege:

„Die Insolvenzwelle rollt weiter ungebremst durch NRW. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 gibt es jetzt schon mehr als viermal so viele Insolvenzen wie im gesamten Vorjahr. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass Pflegeminister Laumann in dieser Legislaturperiode bisher nicht eine einzige Initiative ergriffen hat, um die Pflege in NRW zu stabilisieren. Es wird allerhöchste Zeit, dass er endlich alle zur Verfügung stehenden Stellschrauben des Landes dafür nutzt, um die Insolvenzwelle zu brechen. So ist zum Beispiel die Investitionskostenförderung alleine seine Aufgabe. Aber selbst zu einem Pflegegipfel war er nicht in der Lage. Zu dem mussten wir letztendlich als Oppositionsfraktion einladen. Diese Laissez-faire-Politik der schwarz-grünen Koalition wird die Pflege im kommenden Jahr in unerträgliche Verhältnisse stürzen.“

 

Landesregierung rasiert Krankenhausplan für ihre Schwarze Null

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In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Minister Laumann das Vorhaben der Landesregierung bestätigt, über eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2024 die zunächst geplanten 350 Millionen Euro zur Umsetzung des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans um 150 Millionen Euro zu kürzen.

Dazu erklärt Thorsten Klute, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Gesundheit und Pflege:

„Die Umsetzung des NRW-Krankenhausplans hat noch nicht einmal begonnen, da streicht der Finanzminister dem Gesundheitsminister schon fast die Hälfte der Mittel für das Auftaktjahr 2024. Um die Schwarze Null in ihrem Haushalt nicht zu gefährden, rasiert die schwarz-grüne Landesregierung lieber den Etatansatz um 150 Millionen Euro und schiebt die notwendigen Investitionen wie eine Bugwelle vor sich her.

Dabei sind sich außerhalb des Regierungsapparates alle einig: Nordrhein-Westfalen investiert seit Jahren viel zu wenig in seine Kliniken. Der Investitionsstau liegt zurzeit bei rund 16 Milliarden Euro. Dieser Stau wächst jedes Jahr um eine weitere Milliarde an, weil die Landesregierung das Problem nur halbherzig angeht. Die Kürzung bei der Zusatzaufgabe Krankenhausplan ist ein weitere Beleg dafür, dass für die schwarz-grüne Koalition die Krankenhäuser keine Priorität haben und im Zweifel hinten anstehen müssen. Das halten wir für falsch und werden stattdessen für die Zukunft jährlich zwei Milliarden Euro Investitionsmittel des Landes für die Krankenhäuser in NRW beantragen.“

 

Mit den Steuermehreinnahmen Kitas und Offene Ganztagsschulen retten

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Mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung, die dieses Jahr Mehreinnahmen für die Länder in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung von Mai 2023 prognostiziert, erklären Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Alexander Baer:

„Die aktuelle Steuerschätzung eröffnet dem Land in diesem Jahr neue Spielräume. Wir gehen von gut 500 Millionen Euro Verbesserungen für Nordrhein-Westfalen in 2023 aus. Diese Mittel müssen jetzt zielgerichtet für den Erhalt der sozialen Infrastruktur eingesetzt werden. Wir fordern daher einen Nachtragshaushalt aufzulegen. Die Grünen haben in der jüngsten Plenarsitzung erklärt, wenn Geld vorhanden wäre, würde es auch eingesetzt. Dieser Moment ist jetzt da. So sehr eine Verringerung des Landesdefizits ein wünschenswertes Ziel ist, so kann Verantwortung in diesen Zeiten nur bedeuten, mit nicht zu verausgabenden Landesmitteln die schwer angeschlagenen Wohlfahrtsträger in Nordrhein-Westfalen zu retten.“

Dennis Maelzer:

„NRW muss sozial bleiben. Dafür haben mehr als 22.000 Menschen vor dem Landtag demonstriert. Kitas und Offene Ganztagsschulen stehen vor dem Kollaps. Eltern und Kinder stehen vor verschlossenen Türen. Trägern droht die Insolvenz. Das Land muss sich mit aller Kraft gegen den Zerfall der sozialen Infrastruktur stemmen. Als SPD-Fraktion fordern wir Rettungspakete in Höhe von 500 Millionen Euro für die Kitas und 100 Millionen Euro für die Offenen Ganztagsschulen. Das Szenario aus dem vergangenen Jahr darf sich nicht wiederholen, als eine Summe von etwa zwei Milliarden Euro ungenutzt in den Haushalt zurückgeflossen ist.“

 

Schubkraft und Fortschritt für den Wohnungsbau – SPD-Fraktion schlägt Maßnahmenpaket vor

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Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute den Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen“ zur Beratung in das Parlament eingebracht.

Dazu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, Sprecher für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

„Sarah Philipp:

„Der Wohnungsbau in Nordrhein Westfalen liegt am Boden. Das betrifft insbesondere auch den öffentlich geförderten Wohnungsbau mit Mietpreisbindung und die Eigentumsförderung. Die schwarz-grüne Landesregierung steht vor dem Scherbenhaufen ihrer verfehlten Wohnungsbaupolitik. Insbesondere die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sehen sich immer höheren Mietkosten ausgesetzt, die das verfügbare Nettomonatseinkommen auffressen. Wohnungsnot und Angst vor immer weiter steigende Lebenshaltungskosten bestimmen das Bild.

Angesichts dieser schweren Krise hat die SPD-Fraktion heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem der dringend erforderliche Wohnungsbau bei uns in NRW zügig wiederbelebt werden soll. Denn Ministerin Scharrenbach irrt, wenn sie für die gegenwärtige Misere immer wieder andere verantwortlich macht, sei es Corona, der Ukraine-Krieg oder die Inflation. Tatsache ist, dass die Landesregierung die Verantwortung für den Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen trägt. Der Bund kann nur mit Finanzmitteln unterstützen – und das tut er auch.“

 

Anhebung der Altersgrenze in den Feuerwehren stoppen – die 60 muss bleiben

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Die schwarz-grüne Landesregierung will die Altersgrenze in den Feuerwehren anheben. Bei Beamten und Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) soll sie von 60 auf 61 und für die Beamten und Beamtinnen der Laufbahngruppe 2 (gehobener und höherer Dienst) von 60 auf 62 Jahre angehoben werden.

Anlässlich des heutigen Protestes von ver.di NRW und komba NRW vor dem Landtag erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Pläne der schwarz-grünen Koalition sorgen seit Wochen für heftige Unruhe bei den Feuerwehren und lösten auch bei uns in der SPD-Landtagsfraktion großes Entsetzen aus. Eine 48-Stunden-Woche, jahrzehntelange Schichtarbeit, Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie enorme körperliche und psychische Belastungen sind kein Zuckerschlecken sondern ein Knochenjob. Trotzdem will CDU-Innenminister Reul die Altersgrenze für die Feuerwehr heraufsetzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines ganzen Berufsstandes. Wir kämpfen gemeinsam mit den Feuerwehren und den Gewerkschaften gegen die Anhebung der Altersgrenze – die 60 muss bleiben.

CDU und Grüne behaupten, die Feuerwehrleute länger arbeiten zu lassen bis sie nicht mehr können, würde die personellen Probleme lösen. Das Gegenteil wird passieren: Junge Menschen werden sich dreimal überlegen, ob sie mit dieser Aussicht in einer Wache anfangen wollen oder lieber einen anderen Weg einschlagen. Wir brauchen vielmehr eine Attraktivierung des Öffentlichen Dienstes. Die packt die Landesregierung aber nicht an, weil es sie nicht zum Nulltarif geben wird.“

 

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Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

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21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen

19.09.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste

25.09.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Ehrungen

26.09.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen

10.10.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste

06.11.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen

13.11.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen

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17.04.2024 21:35
Schülerverkehr verbessern!.
Immer wieder kommt es zu Verspätungen. Es werden zu kleine Busse eingesetzt, sodass nicht alle Schülerinnen und Schüler mitfahren können. Die Zeit zwischen Schulschluss und Abfahrt des Busses ist unrealistisch kurz. Der Schulausschuss hat sich in der Sitzung am 06.03.2024 … Weiter

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Bereits in der Grundschule wird entschieden, wie der Bildungsweg vieler Kinder aussehen wird. Dass dabei das Geld der Eltern eine Rolle spielt, ist offensichtlich. Schulsozialarbeit wird deshalb immer wichtiger. Denn die Schulsozialarbeit hat mehr Möglichkeiten, auf eben solche Probleme einzugehen, … Weiter

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