Familie und Jugend
Mehrgernerationenhäuser sind Treffpunkte für Menschen jeder Altersklasse und unterschiedlicher Religion und Herkunft. In Minden bietet die Diakonie Stifung Salem mit dem e-Werk einen solchen Treffpunkt.
Zusammen mit ihrem Bundestagskollegen Achim Post, MdB besuchte die Mindener Landtagsabgeordnete Inge Howe das e-Werk und diskutierte mit dem Vorstand der Diakonie auch die Möglichkeit der Flüchtlingshilfe.
Nach dem Aus des Betreuungsgeldes nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollen in Nordrhein-Westfalen nun zusätzlich gut 430 Millionen Euro in Kindertagesstätten und Kindertagespflege fließen.
In den nächsten drei Jahren wird das Land etwa 331 Millionen Euro aus den wegfallenden Betreuungsgeldmitteln des Bundes an die Kitas weitergeben: „Dabei werden wir einen breiten Verteilungsschlüssel über die Kindpauschale anwenden, damit das Geld auch in allen Einrichtungen ankommt“, erläutert Rahe.
Darüber hinaus wird das Land 100 Millionen Euro für ein Kita-Ausbau-Programm bereitstellen. Mit den Investitionsmitteln sollen vor allem zusätzliche Plätze für Überdreijährige geschaffen werden. „Wir werden das Geld nicht im Windhundverfahren verteilen“, erklärt Dennis Maelzer aus Detmold. Dies sei ein Fehler gewesen, den der damalige CDU-Familienminister Armin Laschet gemacht habe, mit der Folge, dass ein Baustopp ausgesprochen werden musste, als das Geld verbraucht war. Stattdessen soll das Geld nun nach Anzahl der Kinder unter sechs Jahren an die Jugendämter verteilt werden.
Gemeinsam freuen sich Maelzer und Rahe, dass die Finanzierung der Kitas darüber hinaus in den kommenden Jahren um jeweils drei Prozent angehoben werden soll. Damit werde die Dynamisierung verdoppelt und die Kostensteigerungen realistischer abgebildet. Diese Verbesserung sei möglich geworden, nachdem die Kommunalen Spitzenverbände nunmehr die Bereitschaft der kommunalen Seite erklärt hätten, sich an den Kosten zu beteiligen: „Diesen Durchbruch begrüßen wir nach den jahrelangen Debatten sehr und erkenne ihn ausdrücklich an“, erklärten die SPD-Familienpolitiker.
Stefan Schwartze MdB zum Internationalen Hebammentag
Anlässlich des Internationalen Hebammentages am 5. Mai 2015 bezieht der heimische Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze eindeutig Stellung zu der problematischen Situation der freiberuflichen Hebammen in Deutschland.
Der heutige 5. Mai ist der Internationale Tag der Hebammen. Deren aktuelle Situation gestaltet sich sehr bedenklich. Denn: Steigende Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen gefährden den Berufsstand.
Stefan Schwartze MdB hat sich mit dieser Thematik intensiv beschäftigt. Dank zahlreicher Gesprächen mit Hebammen aus dem Kreis Herford und der Stadt Bad Oeynhausen konnte er sich ein umfassendes Bild von der realen Situation unserer Hebammen machen.
„Frauen und werdenden Müttern muss die Wahlfreiheit ermöglicht werden zu entscheiden, wo und unter welchen Umständen ihr Kind zur Welt kommt. Dafür braucht es freiberufliche Hebammen, die auch die Leistung der Geburtshilfe anbieten“, so der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze. Diese Leistung gelte es nicht nur in den Städten sondern vor allem auch im ländlichen Raum sicherzustellen. Dabei denkt Stefan Schwartze MdB nicht nur an die aktive Geburtshilfe: „Von entscheidender Bedeutung für werdende Mütter und Väter ist ebenso die umfassende medizinische wie psychologische Betreuung vor und nach der Geburt durch unsere Hebammen.“
Stefan Schwartze MdB setzt sich daher im Bund für den Berufsstand der Hebamme ein und fordert eine langfristige Lösung des Problems aller beteiligten Akteure: „Es darf nicht sein, dass wir uns von einer Übergangslösung zur nächsten hangeln. Wir brauchen unsere Hebammen – und jetzt brauchen sie uns!“
Mehr Geld für alleinerziehende Mütter und Väter. Dafür macht sich die SPD stark – mit Erfolg. Die Fraktionsspitzen von SPD und CDU/CSU einigten sich am Donnerstag in Göttingen auf einen höheren Entlastungsbetrag. Bei einem mittleren Einkommen könnten so jährlich einige Hundert Euro mehr in der Haushaltskasse bleiben. SPD-Chef Sigmar Gabriel begrüßte die Einigung als „wichtiges gesellschaftspolitisches Signal“.
Zeit und Geld. Beides ist bei berufstätigen Müttern und Vätern, die ihre Kinder ohne Partner großziehen, meistens knapp: Zu wenig Zeit, weil sie die Betreuung neben dem Beruf allein schultern müssen. Oft haben sie deshalb auch nur einen Teilzeitjob – und das heißt natürlich: weniger Lohn.
Damit künftig etwas mehr Geld in der Haushaltskasse bleibt, haben sich die Fraktionsspitzen der Koalition jetzt auf einen höheren Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende geeinigt. „Die SPD, allen voran Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, haben lange für eine bessere steuerliche Förderung alleinerziehender Mütter und Väter gekämpft“, begrüßte SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel die Entscheidung.
„Ich freue mich, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt haben, auch Alleinerziehende besser zu unterstützen. Sie gehören zu den Familien, die besonders viel leisten“, schrieb Schwesig auf ihrer Facebook-Seite.
Bisher lag der Entlastungsbetrag bei 1.308 Euro. Nun wird er um 600 Euro angehoben. Das heißt: Künftig können 1.908 Euro für das erste Kind vom zu verteuernden Einkommen abgezogen werden. Für jedes weitere Kind kommen jeweils 240 Euro Entlastung oben drauf.
Eine Mutter oder ein Vater mit mittlerem Einkommen und zwei Kindern hätte damit rund 200 Euro jährlich mehr in der Haushaltskasse.
Es gehe um mehr Unterstützung für Frauen und Männer, die viel leisteten – ohne aber vom Ehegattensplitting zu profitieren, sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi der Passauer Neuen Presse. „Familie ist da, wo Kinder sind. Mit der SPD macht die Familienpolitik in Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung Zukunft.“ Ein „wichtiger Schritt“, wie auch Gabriel betonte – weitere müssten aber folgen: „Wir werden in den kommenden Jahre insgesamt noch wesentlich mehr für Familien tun müssen, insbesondere was die Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Familie betrifft“, kündigte der Parteichef an.
Am vergangenen Donnerstag sprach Stefan Schwartze MdB in seiner Funktion als stellvertretender Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion des Familienausschusses im Plenum des Bundestages. Zur Aufnahme der Rede gelangen Sie über folgende Verlinkung.
In seiner Rede (ab Minute 33) machte sich Stefan Schwartze MdB für die Anliegen der Alleinerziehenden in Deutschland stark.
Zurzeit leben in Nordrhein-Westfalen 487.000 Kinder in Einelternfamilien. Von den 8,1 Millionen in Deutschland lebenden Familien sind aktuell 20 Prozent Einelternfamilien. In neun von zehn Familien sind es Frauen, die die alleinige Verantwortung für ihre Kinder übernehmen.
Am vergangenen Donnerstag sprach Stefan Schwartze MdB in seiner Funktion als stellvertretender Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion des Familienausschusses im Plenum des Bundestages. Zur Aufnahme der Rede gelangen Sie über folgende Verlinkung.
In seiner Rede (ab Minute 33) machte sich Stefan Schwartze MdB für die Anliegen der Alleinerziehenden in Deutschland stark.
Zurzeit leben in Nordrhein-Westfalen 487.000 Kinder in Einelternfamilien. Von den 8,1 Millionen in Deutschland lebenden Familien sind aktuell 20 Prozent Einelternfamilien. In neun von zehn Familien sind es Frauen, die die alleinige Verantwortung für ihre Kinder übernehmen.
„Diese Lebensrealität muss sich endlich in der Organisation des Arbeitslebens wiederspiegeln“, so Schwartze. Es gehe dabei nicht nur um mehr Zeit für Familienbetreuung sondern um einen ganzheitlichen kulturellen Wandel in der Gesellschaft. Denn eine modern gestaltete Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei nicht kompatibel mit überkommenen Rollenbildern – vor allem in der Arbeitswelt. Hierbei gehe es seitens der Wirtschaft um mehr, als einfach aus einer Vollzeitstelle zwei Teilzeitstellen zu machen.
Kinder, Arbeit, Freizeit, vielleicht sogar die Pflege Angehöriger. In Familien ist viel los und jede Woche hält viele Überraschungen bereit. Menschen mit Kindern geben was sie können, um alles unter einen Hut zu bekommen. Aber es kostet Kraft und ist nicht immer einfach. Wir in der SPD können Ihnen das nicht abnehmen. Mit unserer Politik wollen wir es Familien aber etwas leichter machen.
Zur Themenseite "Familie" auf spd.de
Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik in NRW eingesetzt. Jetzt konstituierte sich das Gremium und wählte die SPD-Abgeordnete Ingrid Hack zur Vorsitzenden. „Wir wollen eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vornehmen und Handlungsempfehlungen erarbeiten“, sagt Wolfgang Jörg, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kommission.
„Dazu wollen wir die Erwartungen und Wünsche von Familien erfassen, ebenso wie die sozialen Milieus, Familienformen, Geschlechterrollen und Orientierungen. Daraus abgeleitet soll am Ende der Kommissionsarbeit ein politisches Gesamtkonzept entstehen. Zuversichtlich stimmt mich für die Arbeit in den kommenden zwei Jahren, dass alle Fraktionen einhellig betonten, unabhängig von der Tagespolitik und den damit einhergehenden Differenzen gemeinsam arbeiten zu wollen. Die aktuellen Diskussionen über die Generation Rushhour und die Familienzeitpolitik machen deutlich, dass wir gefordert sind, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Wenn uns dies gemeinsam gelingt, sind wir auf einem guten Weg, Nordrhein-Westfalen als familienfreundliches Bundesland noch weiter zu stärken.“
In der Kommission sitzen für die SPD-Fraktion auch Sarah Philipp, Dennis Maelzer und Rüdiger Weiß. Als Sachverständiger wurde der renommierte Bochumer Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Peter Strohmeier benannt
Das Bildungs- und Teilhabepakt (BuT) des Bundes soll sicherstellen, dass bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen an schulischen Veranstaltungen, Lernangeboten sowie Kultur und Sport teilnehmen können. Derzeit werden diese Mittel pauschal an die Kommunen weitergeleitet. Dazu sagt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber beabsichtigt nun, durch eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II NRW) den Kommunen eine bedarfsgerechte Verteilung zu ermöglichen. Heute stimmte die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket muss bedarfsgerecht verteilt werden. Bisher erfolgte die Weiterleitung jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die in den einzelnen Kommunen anfallen. Dies führt zu deutlichen Ungleichgewichten und Verzerrungen. Eine effizientere und gerechtere Verteilung der Aufwendungen wird hier denjenigen Kindern und Jugendlichen zugutekommen, die die Hilfe am dringendsten benötigen.“
Stefan Schwartze MdB: „Gemeinsame Kraftanstrengung lohnt sich!“
Am heutigen 04. Dezember hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Kommunen noch vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes in den kommenden drei Jahren um jährlich eine Milliarde Euro entlastet werden. Zudem bekommen die Länder und Kommunen für die Finanzierung von Kinderkrippen und Kindertagesstätten durch die Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ weitere 550 Millionen Euro.
Der Forderung zur Unterstützung der Betriebskosten der Kitas kommt der Bund dadurch nach, dass die Länder in den Jahren 2017 und 2018 einen jeweils um 100 Millionen Euro erhöhten Umsatzsteueranteil erhalten. Die eine Hälfte der „Kommunalmilliarde“ wird als erhöhter Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose fließen. Die andere Hälfte dieser Milliarde wird durch einen höheren gemeindlichen Umsatzsteueranteil erbracht.
„Das Geld soll den Kommunen zur Verfügung stehen und wir erwarten, dass es dort auch ungeschmälert ankommt. Damit erfüllt die SPD einen weiteren Teil des Koalitionsvertrages“, erklärt Stefan Schwartze. Die Entlastung der Kommunen und die Stärkung ihrer Investitionskraft haben für die SPD einen hohen Stellenwert.
„Zudem erhält die frühkindliche Bildung mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens den Stellenwert, den sie verdient. Ich bin froh, dass sich die bisherigen Anstrengungen gelohnt haben“, ergänzt Stefan Schwartze.
Pflege zu Hause trotz Job: Viele Angehörige gehen über ihre Grenzen hinaus, um sich etwa um die pflegebedürftige Mutter oder den kranken Vater zu kümmern. Nun bekommen sie mehr Rechte - und mehr Geld. Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen.
„Stellen Sie sich vor, der Vater hat einen Schlaganfall. Die Familie steht plötzlich vor der Frage: was nun? Künftig besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, bis zu zehn Tage aus dem Job auszusteigen, um akut eine Lösung zu finden. Neu ist, dass diese zehn Tage finanziell unterstützt werden. Das ermöglicht allen - unabhängig vom Einkommen - sich zu kümmern“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“. „Das ist für mich eine Gerechtigkeitsfrage. Wir lassen die Familie nicht alleine.“
Mit einer gesetzlichen Regelung wird die Schwangerschaftskonfliktberatung in Nordrhein-Westfalen modernisiert und den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. In Zukunft werden die Leistungen und Erfahrungen der Beratungsstellen als Entscheidungs-grundlage herangezogen werden, um den Kompetenzen der jeweiligen Beratungsstellen stärker Rechnung tragen zu können. Damit wird das alte Fördersystem, das eine flächendeckende gleichhohe Verteilung der Fördermittel auf alle Trägergruppen vorsah, auf ein am tatsächlichen Bedarf der Nachfrage der Beratungs- und Präventionsangebote orientierten Angebot umgestellt. Darauf haben sich jetzt die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen geeinigt. Dazu erklären die frauenpolitischen Sprecherinnen ihrer Fraktionen:
Gerda Kieniger (SPD): „Wir freuen uns sehr, dass sich die Ergebnisse eines intensiven Dialogs mit den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatung in den Änderungen zum Gesetzentwurf widerspiegeln. Die Bemühungen aller Beteiligten haben zu diesem guten Ergebnis geführt. Auch diesmal wurde die Tradition des breiten fraktionsübergreifenden politischen Bündnisses im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung weitergeführt.“
Ina Scharrenbach (CDU): „Die Trägerlandschaft, so wie sie sich heute in NRW darstellt, ist ausreichend plural und vielfältig aufgestellt. Wir sind als CDU zuversichtlich, dass das heute im Ausschuss beschlossene Gesetz eine gute Beratung für die Schwangeren darstellt und die Förderung der Beratungsstellen sichert.“
Josefine Paul (Grüne): „Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist in NRW traditionell stark und plural aufgestellt. Die vielfältige Angebotsstruktur hat sich bewährt. Mit unserem Entschließungsantrag betonen die Fraktionen insbesondere diesen wichtigen Aspekt noch einmal."
Minden: Volles Haus bei der Veranstaltung "Fraktion vor Ort" im Mindener eWerk: Die SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe hatten zur Diskussion um die KiBiz-Revision (Kinderbildungsgesetz) und die frühkindliche Bildung geladen. Und zahlreichen Erzieherinnen, Fachberaterinnen, Jugendamtsleiter und auch Kommunalpolitiker waren der Einladung gefolgt.
Ernst-Wilhelm Rahe, Mitglied im Ausschuss für Famile, Kinder und Jugend, nannte schon in der Begrüßung die Schwerpunkte der aktuellen Gesetzesänderung: „Mit der ersten KiBiz-Revision haben wir bereits den Einstieg in die Gebührenfreiheit geschafft, das Personal entlastet, die Elternmitwirkung auf allen Ebenen verankert und die Qualität in den Einrichtungen gesteigert. Beim Personalschlüssel nimmt Nordrhein-Westfalen mittlerweile einen Platz in der Spitzengruppe ein.
Mit der zweiten KiBiz-Revision ging es uns vor allem um die Stärkung des Bildungsortes Kita und um die Bildungsgerechtigkeit: Wir wollen Ungleiches ungleich behandeln und Einrichtungen mit sozial benachteiligten Familien besser fördern und das Personal in den Einrichtungen entlasten.“
Darauf stellte Manfred Walhorn, Abteilungsleiter Kinder und Jugend im zuständigen Ministerium, die Ziele und Maßnahmen der aktuellen Reform vor und nannte auch schonungslos die weiterhin bestehenden Problem in der Kindergartenbetreung. „Mehr Bildungsgerechtigkeit ist für uns der Kern der nächsten Korrektur des KiBiz: Wir werden zukünftig ungleiches nicht mehr gleich behandeln sondern Einrichtungen mit vielen sozial Benachteiligten Familien auch besonders fördern. Wir werden jedes Kind sprachlich fördern, sobald es in den Kindergarten kommt und schaffen den ungeliebten Delfin 4-Test im vierten Lebensjahr ab. Für diese Sprachförderung erhalten die geförderten Einrichtungen mindestens 5.000 Euro! Für eine bessere Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals erhalten die Einrichtungen je nach Größe zwischen 3-11000 Euro als Verfügungspauschale.
Auf Nachfrage und Kritik zur nichtausreichenden Anerkennung gestiegener Personalkosten durch das Land bat Walhorn um Verständnis: „Wenn ich die fachliche Kompetenz und den persönlichen Einsatz von Ihnen in den Einrichtungen sehe, wünsche ich mir deutlich mehr Geld als Anerkennung für Ihre Leistung. Verstecken Sie sich nicht: Seien Sie stolz auf ihre Arbeit! Wir haben jetzt zunächst die Träger mit in die Pflicht genommen, ihre Rücklagen mit in die laufende Finanzierung der Einrichtungen mit einzubringen. Darüber hinaus werden auch Eltern und Kommunen sich an gestiegenen Kosten für die Kindergärten beteiligen müssen. Das Land hat seine Ausgaben für die Kinderbetreung in den letzten Jahren verdoppelt. „Das habe ich mir im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und den Wünschen aus anderen Politikbereichen nicht vorstellen können“ freut sich Walhorn über diese Zielsetzung der Landesregierung.
Für Ernst-Wilhelm Rahe brachte die wichtige Diskussion viele gute Anregungen; „Danke vor allem auch an Manfred Walhorn aus dem Ministerium für den interessanten Vortrag und die ehrlichen Antworten auch auf kritische Rückfragen. Es bleibt bei der Grundrichtung, obwohl es nicht einfach ist: Unser Schwerpunkt bleibt die frühe Förderung und kein Kind zurücklassen!"
Minden-Lübbecke. Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern.
„Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Landtagsabgeordneter Ernst-Wilhelm Rahe (SPD). „Davon profitieren auch die Kitas bei uns im Kreis ganz erheblich. Nach bisherigen Berechnungen erhalten die Jugendämter im Kreis 650.000 Euro (Bad Oeynhausen 100.000; Minden 300.000; Porta Westfalica 50.000; Kreisjugendamt 200.000 Euro) pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen.
Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen.
Zur Unterstützung der Sprachförderung erhalten die Jugendämter im Kreis dann jährlich Euro 325.000 Euro (Bad Oeynhausen 60.000; Minden 140.000; Porta Westfalica 25.000; Kreisjugendamt 100.000 Euro). Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 975.000 Euro übersteigen den Landeszuschuss im Jahr 2013/14 um etwa 600.000 Euro.
Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt unserem örtlichen Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss. Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.“
01.05.2024, 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Tag der Arbeit – DGB-Kundgebung in Minden
04.05.2024, 15:00 Uhr Spielplatzfest des SPD OV Am Wiehen
Auch in diesem Jahr lädt die SPD "Am Wiehen" zum traditionellen Spielplatzfest ein. In diesem Jahr schon zum 32. …
15.05.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
16.05.2024, 18:30 Uhr OV-Treff der SPD Bad Oeynhausen-Lohe
16.05.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
18.05.2024, 19:00 Uhr Mitgliederversammlung der Jusos Bad Oeynhausen
25.05.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
12.06.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Grillen
20.06.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste mit Grillen
04.07.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
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