Umwelt
Zu einer aktuellen Berichtserstattung des WDR über Falschaussagen von Ministerin Christina Schulze Föcking erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) muss den Landtag umgehend über die wahren Hintergründe der Schließung der Stabsstelle Umweltkriminalität in ihrem Hause berichten. Die neuen Erkenntnisse des Westdeutschen Rundfunks (WDR) legen den Verdacht nahe, dass die Ministerin den Landtag und die Öffentlichkeit falsch informiert hat. Dies betrifft die Beantwortung einer Kleinen Anfrage, eine Pressemitteilung ihres Hauses, eine mündlichen Unterrichtung des Umweltausschusses und zuletzt ihre persönlichen Antworten in einer Fragestunde des Plenums. Bei jedem dieser Anlässe hat die Ministerin ihre eigene Rolle und die Bedeutung der Stabsstelle Umweltkriminalität kleingeredet und für unbedeutend erklärt.
Der WDR hat durch eine umfassende Recherche und Akteneinsicht herausgefunden, dass die Stabsstelle Umweltkriminalität eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität einnahm. Geschlossen wurde sie, als sie zu den skandalösen Zuständen auf dem Hof der Ministerin recherchierte. Schulze Föcking muss dringend den Verdacht ausräumen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Schließung der Stabsstelle und ihrem eigenen Skandal in ihrem Familienbetrieb gibt. Die Zeit der Falschaussagen und Nebelkerzen ist vorbei. Die SPD-Landtagsfraktion wird nächste Woche im Plenum die Ministerin in einer Fragestunde zu den Ermittlungsergebnissen des WDR befragen.“
Auf Initiative der ostwestfälischen SPD Abgeordneten („Teutonen“) wurde deshalb am Donnerstag erneut ein Antrag von den Koalitionsfraktionen der SPD und Grünen zu den länderübergreifenden Verhandlungen zum "Masterplan Salzreduzierung" debattiert unbd mit Stimmen von SPD, Grnen und Piraten, bei Enthaltung von CDU und FDP, beschlossen. Darin geht es unter anderem um die Halbierung der Belastung durch die Salzlaugen in den beiden Flüssen bis 2027.
Inge Howe dazu: “Bis 2021 sind in dem detaillierten Maßnahmenprogramm konkrete Ideen festgehalten: eine Reduzierung der Salzabwässer durch technische Verfahren, durch Einstapeln (Verpressen) der verfestigten Produktionsabwässer in den nicht mehr genutzten Förderstollen unter Tage sowie eine Abdeckung der großen Halden aus den Produktionsabfällen. Zugleich wurde ein Werra-Weser-Check vereinbart, mit dem 2018 die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden sollen. Jetzt wird die Landesregierung gebeten, diesem Masterplan stringent zu folgen und ihn umzusetzen.“
Grund: Zwischenzeitlich hat jedoch die im Kalirevier abbauende K+S AG aus Kassel ein Raumordnungsverfahren bei dem zuständigen Regierungspräsidium in Hessen beantragt: Dabei geht es um den Bau einer Pipeline zur Oberweser - also quer durch alle Bundesländer - mit dazugehörigem Speicherbecken und Einleiter Bauwerken. Darin könnten bis zu 5,5 Millionen Kubikmeter Salzlauge transportiert werden. Der Kasseler Regierungspräsident hat das erforderliche Verfahren eröffnet und im Januar 2016 die öffentliche Beteiligung eingeleitet.
Ernst-Wilhelm Rahe: „Damit versucht die für die Werra- und Weserversalzung verantwortliche K+S AG die abgestimmten politischen Entscheidungen zu unterlaufen und könnte neue Tatsachen schaffen - vorbei am Masterplan Salzreduzierung. Denn dieser zielt auf die Reduzierung und Vermeidung von Salzabwässern und das Einlagern von Rückständen unter Tage ab. Das Kasseler Unternehmen signalisiert keinerlei Kooperationswillen und negiert damit das Verursacherprinzip.“
Am Dienstag wird das Umweltministerium NRW einen neuen Erlass zum Freizeitlärm
veröffentlichen.
Zentraler Punkt der Neuregelung ist die Erhöhung der Zahl der sogenannten seltenen Veranstaltungen wie Volks- und Brauchtumsfeste von zehn auf 18 Tage.
Auch kann die Nachtzeit, mit ihren strengen Lärm-Richtwerten, um 2 Stunden hinausgezogen werden, d.h. Veranstaltungen können (unter Einhaltung der Lärmrichtwerte) bis 2 Uhr anstatt bis 24 Uhr durchgeführt werden.
Die Kommunen die Möglichkeit, flexibler Veranstaltungen, bei denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu genehmigen.
Die Immissionsrichtwerte aus dem Jahr 2009 als zentrale Beurteilungsmaßstäbe behalten ihre Gültigkeit. Damit bleibt der notwendige Anwohnerschutz gewahrt.
Damit es ein transparentes Verfahren gibt, sollen die Kommunen ein Konzept erarbeiten, in denen die geplanten Veranstaltungen dargestellt und die Bevölkerung sich beteiligen kann, damit alle Interessen berücksichtigt werden können.
Berlin. „Sollten die aktuellen Erkenntnisse der Wirtschaftswoche zutreffen, dass die Staatsanwaltschaft Meiningen Anklage wegen illegaler Abfallentsorgung gegen Manager des Konzern K+S erheben wird und auch Mitarbeiter des Thüringer Landesbergamts, sowie Mitarbeiter des Kasseler Regierungspräsidiums (RP), im Visier der Strafverfolgungsbehörde stehen, wäre dies ein handfester Wirtschaftsskandal“, erklären die Weser-MdBs.
Nach Berichten der Wirtschaftswoche, sollen Mitarbeiter der K+S AG gemeinsam mit Mitarbeitern des RP Kassel Akten der Behörde „gefiltert“ haben. Dies soll die ehemalige Versenkung im thüringischen Gerstungen und die in Hessen nach wie vor betriebene Verpressung der Abwässer betreffen. Auch K+S-Rechtsanwälte sollen dabei mitgewirkt haben.
„Illegale Abfallentsorgung und Einflussnahme auf Behörden über das legale Maß hinaus wären kein „Kavaliersdelikt“ und daher sind jetzt insbesondere das Unternehmen und die Länder Thüringen und Hessen gefordert, umfassend und transparent aufzuklären“, so die Weser-MdBs. Bestehende Genehmigungen müssten im Hinblick auf die nunmehr bekannt gewordenen Vorwürfe dringend auf Rechtswidrigkeit überprüft werden und auch die Flussgebietsgemeinschaft Weser müsse sich vor Beschluss des Bewirtschaftungsplan mit dieser Thematik befassen.
In den Medien gab es Meldungen zu angeblichen Verschärfungen beim Lärmschutz bei Veranstaltungen. Nach diesen Meldungen soll zukünftig nur noch maximale Lautstärke von 65 dB (Dezibel) für Freizeitveranstaltungen gelten.
Diese sind nicht zutreffend, so SPD-MdL Rainer Thiel, der beim Ministerium nachgefragt hat. Im Gegenteil es dürfen sogar mehr Veranstaltungen stattfinden und es gelten weiterhin die Vorgaben aus dem Jahr 2009 bezüglich Lärmemissionen.
Zum Artikel auf der Webseite von Rainer Thiel
Die Bad Oeynhausener Bürgerinitiative gegen den geplanten Kiesabbau an der Weser hat dazu beigetragen, dass die Düsseldorfer Landesregierung eine Neuregelung des Lärmschutzgesetzes anstrebt, dies teilte die Minden-Lübbecker Landtagsabgeordnete und Mitglied des NRW-Petitionausschusses Inge Howe mit. Die Initiative hatte einen Petition beim Landtag eingereicht.
Weser-MdB: Positive Tendenzen bei Oberweser-Pipeline
„Nach einem Gespräch mit Vertretern des Bundesumweltministeriums (BMBU), gibt es erstmals vorsichtig positive Tendenzen bei der Salzbelastung in der Flussgebietseinheit Weser“, so die Weser-MdBs. Offensichtlich sei der Druck der Bürgerschaft, aber insbesondere der Europäischen Kommission so groß, dass endlich Bewegung in die festgefahrene Thematik käme. Nachdem die Kommission mehrfach einen konkreten Zeit- und Maßnahmenplan anmahnte, hätten Länder und das Unternehmen K+S mit Moderation durch das BMUB endlich nachgesteuert.
Dies sei insbesondere auch eine gute Nachricht für die Beschäftigten bei K+S, die jetzt schon mit Kurzarbeit für das jahrelange Nichthandeln von Landesregierung und Unternehmen leiden müssten. Nur mit einem nachhaltigen Entsorgungskonzept würden die Arbeitsplätze langfristig gesichert.
Neu sei, dass K+S ab 2021 rückstandsfrei produzieren müsse und nur noch die Haldenabwässer bearbeitet werden müssten. Dies solle durch Haldenabdeckung erreicht werden. Die Oberweser-Pipeline werde, wenn überhaupt, nur als Notlösung gebaut, falls die Haldenabdeckung nicht funktioniere. Falls dieser Fall eintrete, werde sie jedoch vom Volumen wesentlich kleiner. Vorsorglich müsste in 2016 zwar das Raumordnungsverfahren für die Oberweser-Pipeline begonnen werden, um eine Rückfallposition zu haben, vor dem Bau werde aber zunächst das Funktionieren der Haldenabdeckung geprüft.
Die rückstandsfreie Produktion solle durch den Bau einer größeren Verdampfungsanlage bis 2017 und das Einstapeln von Salzlösungen unter Tage bis 2021 erreicht werden, was K+S bislang immer ablehnte.
„Nun warten wir gespannt, ob dieses Entsorgungskonzept den Richtlinien der Wasserrahmenlinie entspricht und von der EU-Kommission akzeptiert wird“, so die Weser-MdB. Man bleibe bei dieser Thematik weiter wachsam und konstruktiv kritisch, um eine Oberweser-Pipeline zu verhindern. K+S und das Land Hessen seien jetzt gefordert, die besten Techniken bei der Verdampfung, der Haldenabdeckung und der neuen Einstapelung einzusetzen.
Kommunalrichtlinie am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten
Die erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums wird deutlich ausgeweitet: Es werden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen. Sie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen. Deutlich gesteigert wird insbesondere die investive Förderung. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein Erfolgsmodell: Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. In den vergangenen Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in über 8.000 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Welche Wildtiere dürfen zukünftig noch gejagt werden? Mit welchen Mitteln dürfen sie getötet werden? Und in welchen Zeiten haben Jäger das Recht auf die Jadg zu gehen? Diese und weitere Fragen klärt das "NEUE ÖKOLOGISCHE JAGDRECHT IN NRW".
Die rot-grüne Koalition von Nordrhein-Westfalen hat sich nach der Auswertung der Verbände- anhörung auf Änderungen zum neuen Ökologischen Jagdgesetz NRW (ÖJG) verständigt. Der Landtag hat Ende April 2015 das Gesetz mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen sowie einer Mehrheit der Piraten verabschiedet. Spätestens bis zum 1. Juli 2015 tritt es in Kraft.
Download:
Kompaktinfo zum "Neuen Jagdgesetz in NRW"
SPD und GRÜNE haben heute die Novelle des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Dazu erklären Norbert Meesters, umweltpolitischer Sprecher der SPD im Landtag NRW, und Norwich Rüße, Sprecher für Naturschutzpolitik der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
Norbert Meesters: „Mit dem verabschiedeten Landesjagdgesetz haben wir einen fairen Ausgleich geschafft. Dies war möglich, weil wir einen intensiven Dialog zwischen Jägerschaft, Natur- und Tierschützern geführt haben. Insbesondere mit dem Verzicht auf die Wiedereinführung der Jagdsteuer sind wir der Jägerschaft sehr weit entgegengekommen. Ebenso haben wir die Fütterung von Schwarzwild in Notzeiten wieder in das Gesetz aufgenommen.“
Norwich Rüße: „Der jetzt gefundene Kompromiss auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ermöglicht eine zeitgemäße Jagd und wird gleichzeitig den Anforderungen des Tier- und Naturschutzes gerecht. Rot-Grün sorgt unter anderem dafür, dass die Baujagd im Naturbau grundsätzlich untersagt wird, keine Katzen mehr geschossen werden dürfen und der Wald zukünftig vor zu viel Wild geschützt wird. Damit schaffen wir eine breite Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung. Die Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen können zufrieden sein. Sie erhalten ein zeitgemäßes Instrument, das die Zukunft der Jagd langfristig sichert.“
Mehr zum Thema:
Änderungsanträge der SPD & Grünen zum Entwurf der Landesregierung
Hintergrundpapier zur Novelle
In den Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 zwischen der NRWSPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW wurde die Ausrichtung des Jagdrechts nach ökologischen und Tierschutzkriterien ebenso aufgenommen wie die Untersagung von Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind.
Hier geht es zum Hintergrundpapier zum Jagdgesetz:
Hintergrundpapier als PDF
NRW-Bundestagsabgeordnete fordern Verbot bis 2021
„Der Einsatz der Fracking-Technologie in der Erdgasförderung ist mit unabsehbaren Risiken verbunden. Das ist unverantwortlich. Die nordrhein-westfälischen SPD-Bundestagsabgeordneten fordern deshalb ein klares Verbot bis mindestens 2021.“ Das teilt Stefan Schwartze, Abgeordneter für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen mit.
Unter hohem Druck werde bei der unkonventionellen Fracking-Methode ein Gemisch aus Sand, Wasser und Chemikalien in den Boden gepresst. Ziel sei es, Gestein aufzuspalten um das darin enthaltende Erdgas zu fördern. Die Technologie sei besonders deshalb umstritten, weil durch die eingesetzten Chemikalien das Trinkwasser verunreinigt werden könnte. Kritiker befürchten weitere Umweltschäden.
NRW-Landesgruppe fordert wirkungsvolles Moratorium
Wie der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post mitteilt, spricht sich die NRW-Landesgruppe geschlossen für ein Moratorium von Fracking aus. Wegen der heute unabsehbaren Risiken der Technologie wird ein klares Verbot bis mindestens 2021 gefordert. Zudem lehnen die nordrhein-westfälischen SPD-Abgeordneten eine zwischengeschaltete Expertenkommission ab, damit deren Votum die Entscheidungskompetenz des Deutschen Bundestags nicht unterläuft.
Dazu erklären Achim Post und der zuständige Berichterstatter Frank Schwabe, MdB:
Achim Post: „Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Risiken des unkonventionellen Frackings nicht absehbar. Deswegen fordere ich genauso wie unsere Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eine generelle Verbotsregelung.“
Frank Schwabe: „Wir brauchen ein wirksames Moratorium, das nicht durch eine wie auch immer geartete Expertenkommission durchlöchert werden darf. Ein Fachleutegremium kann und darf in keinem Fall eine Entscheidung des demokratisch legitimierten Bundestages ersetzen.“
Mehr zum Thema:
Beschluss der NRWSPD-Landesgruppe vom 23.03.2015
Dass sich die grünen Umweltminister in der Flussgebietsgemeinschaft Weser nach monatelangen Verhandlungen nun endlich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die Salzbelastung in Werra und Weser geeinigt haben, wird von den SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrike Gottschalck, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr. Matthias Miersch, Achim Post, Dirk Becker, Stefan Schwartze, Susanne Mittag und Burkhard Blienert begrüßt.
Damit könnte auch das Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden. Voraussetzung sei allerdings, dass es kein fauler „Formel-Kompromiss“ sei, um eine Einigung egal wie hin zu bekommen. Man sei durchaus noch misstrauisch, weil Priska Hinz (Hessen) im Gegensatz zu Stefan Wenzel (Niedersachsen) noch „hohe Potentiale durch eine Pipeline“ sehe und am 4-Phasen-Plan festhalte.
Es sei wichtig, dass endlich nachhaltige Ziele vorgegeben würden und die unsäglichen Pipelinelösungen auch wirklich vom Tisch kämen. Die geplante deutliche Reduzierung der Salzbelastung in Werra und Weser lasse hoffen, allerdings müsse sie auch realisiert werden.
„Dass die von uns lange geforderte technische Möglichkeit vor Ort, der Bau einer Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage zur Rohstoffrückgewinnung, aufgenommen wird, ist schon lange überfällig“, so die Weser-MdBs. Hier seien Studien und Erprobungen unendlich wichtig, um wirklich die best-mögliche Technik zu nutzen.
Nun sei das Unternehmen K+S gefordert, die ökologischen Vorgaben der Länder und der EG-Wasserrahmenrichtlinie konstruktiv umzusetzen. Dies sei auch wegen der Arbeitsplätze im Kali-Revier unendlich wichtig, denn das Unternehmen wolle ja nach eigener Auskunft noch bis 2060 abbauen.
Abschließend kündigen die Weser-MdB an, den Entwurf des Bewirtschaftungsplans „Salz“ sehr genau zu prüfen, denn häufig liege ja der „Teufel im Detail“.
„Das Fachgespräch zur Werra-Weser Versalzung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags am 25.2.15 hat erneut verdeutlicht, dass der hessische Vierphasenplan keine nachhaltige Lösung für die Salzwasserproblematik ist“, erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrike Gottschalck, Gabriele Lösekrug- Möller, Dr. Matthias Miersch, Achim Post, Dirk Becker, Stefan Schwartze, Susanne Mittag und Burkhard Blienert.
Länder und Regionen dürften nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, sondern man müsse gemeinsam und innovativ agieren. Keinesfalls dürften die grünen Umweltminister der Länder einen faulen Kompromiss in der Weserministerkonferenz beschließen, der nachteilige Fakten für Arbeitsplätze und Umwelt schaffe.
Die von den Staatssekretären Almut Kottwitz (Niedersachsen) und Peter Knitsch (NRW) im Fachgespräch geforderte Unterstützung des Bundes sei sicherlich hilfreich, auch weil dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission drohe. Die Weser-MdBs regen daher eine Bund-Länder-Kooperation für die Erforschung von Zukunftstechnologien bei der Lösung der Salzwasserproblematik an.
„Wir Weser-MdBs stellen uns der Verantwortung für Arbeitsplätze und Umwelt, wären für eine Kooperation bereit und würden diese ausdrücklich unterstützen“, so die Abgeordneten. Im Rahmen der Forschung könnte dann auch endlich die Technologie der Verdampfung abschließend untersucht werden. Aus Sicht der Weser-MdBs ist dies der einzig gangbare Weg, um aus der festgefahrenen Diskussion heraus zu kommen.
01.05.2024, 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Tag der Arbeit – DGB-Kundgebung in Minden
04.05.2024, 15:00 Uhr Spielplatzfest des SPD OV Am Wiehen
Auch in diesem Jahr lädt die SPD "Am Wiehen" zum traditionellen Spielplatzfest ein. In diesem Jahr schon zum 32. …
15.05.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
16.05.2024, 18:30 Uhr OV-Treff der SPD Bad Oeynhausen-Lohe
16.05.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
18.05.2024, 19:00 Uhr Mitgliederversammlung der Jusos Bad Oeynhausen
25.05.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
12.06.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Grillen
20.06.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste mit Grillen
04.07.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
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