Landespolitik
Heute fand im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags die abschließende Beratung und Abstimmung zu einem Antrag der SPD-Fraktion statt, der die Rückübertragung der Luftsicherheitskontrollen in staatliche Hände fordert. Mit ihrer Mehrheit lehnten CDU und FDP den SPD-Antrag für mehr Sicherheit im Luftverkehr ab.
Hierzu sagt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die derzeitige Situation, nach der private Sicherheitsunternehmen für die Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen zuständig sind, weist zahlreiche Mängel auf.
Die Flugsicherheit ist jedoch ein viel zu sensibler Bereich, um Mängel und Nachlässigkeiten hier in Kauf zunehmen. Nahezu alle Sachverständigen – insbesondere auch die Vertreter der Polizei – haben deshalb unsere Forderung nach Rückübertragung der Luftsicherheitskontrollen in staatliche Hände unterstützt.
Dies würde die Einhaltung hoher Standards immer noch am besten gewährleisten.
Leider will die Regierungskoalition das Thema offenbar weiterhin nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angehen. Das Abstimmungsverhalten von CDU und FDP ist jedenfalls sachlich nicht mehr nachvollziehbar!“
Im Zusammenhang mit den Rücktrittsforderungen an Hartmut Ziebs hat sich die SPD-Fraktion im Landtag NRW in ihrer heutigen Sitzung für volle Solidarität mit dem Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes ausgesprochen.
Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
„Hartmut Ziebs ist ein ehrenhafter Mann und über jeden Zweifel erhaben. Seine klare Haltung gegen rechtsnationale Tendenzen und für Anerkennung und Vielfalt verdient unser aller Respekt. Für die Bestrebungen, die jetzt zu seiner Amtsenthebung führen sollen, fehlt uns jedes Verständnis. Hartmut Ziebs hat unsere volle Solidarität. Wir hoffen, dass er mit seinem starken Charakter noch lange Feuerwehr-Präsident bleibt."
Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich heute mit einem Gesetzentwurf der SPD zur Einführung der pauschalen Beihilfe für die Beamtinnen und Beamte, die gesetzliche krankenversichert sind, befasst.
Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die heutige Ablehnung unseres Gesetzentwurfs durch CDU und FDP ist ein Beweis dafür, dass es diesen beiden Fraktionen nur um Ideologie und nicht um Verbesserungen der Betroffenen geht.
Unser Gesetzentwurf hätte eine echt Wahlmöglichkeit für alle Beamtinnen und Beamten erlaubt, zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu wählen. Bisher erhalten gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte keinerlei Zuschuss vom Land. Dies wollten wir, ähnlich wie inzwischen vier weitere Bundesländer, ändern.
Dies hätte den Beschäftigten des Landes, welche aus unterschiedlichsten Gründen, auch wegen Krankheiten und Handicaps, nicht in die Private Krankenversicherung kommen, wirklich geholfen und sie unterstützt. Während Landtagsabgeordnete frei zwischen einem Zuschuss für private oder gesetzliche Krankenversicherung wählen können verweht Schwarz-Gelb dies den Beamtinnen und Beamten und versteckt sich dabei hinter Schlagworten wie Einheitsversicherung und Verfassungswidrigkeit, obwohl alles Experten in den Anhörungen dies widerlegt haben.“
Heute wurde im Ausschuss für Kultur und Medien über den Haushaltsplan Medien beraten. Auf Antrag der SPD wurde dabei auch über konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen diskutiert.
Dazu erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Medien-Haushalt der schwarz-gelben Landesregierung ist eine Enttäuschung. In ihm finden sich keinerlei Antworten darauf, wie das private Radiosystem weiterentwickelt und dessen Rahmenbedingungen an das digitale Zeitalter angepasst werden können. Fakt ist: Die digitale Entwicklung des Radiomarktes ist eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft des Hörfunks. Fakt ist auch: Die Medienvielfalt stärkt man nicht, in dem man das unter der SPD-geführten Vorgängerregierung Erreichte verwaltet, sondern nur, indem man medienpolitisch – also auch finanziell – gestaltet."
Der Bundestag hat heute mit breiter Mehrheit die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Dazu erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die vollständige Abschaffung des Solis für 90 Prozent der deutschen Steuerzahler ist eine echte Entlastung für jeden Normalbürger und es stärkt die Solidarität zwischen starken und schwachen Schultern. Wenn Reiche stärker zur Kasse gebeten werden als Geringverdiener, hat das erst recht den Namen Solidaritätsbeitrag verdient.
Ein alleinstehender Erzieher mit rund 32.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr würde durch die Regelung beispielsweise gut 200 Euro jährlich entlastet. Ein Maurer und eine Pflegerin mit zusammen rund 72.000 Euro Einkommen käme beispielsweise schon auf jährlich 565 Euro mehr Nettoeinkommen.
Wenn ab 2021 nur noch 3,5 Prozent der Deutschen den vollen und weitere 6,5 Prozent einen reduzierten Soli zahlen, werden auf diesem Weg trotzdem 11 Milliarden Euro eingenommen, die dann auch strukturschwachen Regionen wie dem Ruhrgebiet zugutekommen.
Daher ist die heutige Entscheidung richtig und eine gute Nachricht für unsere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es ist ein Gesetz für die Vielen, nicht für die Wenigen.“
Der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich jetzt im Rahmen einer Expertenanhörung mit einer geplanten Novellierung des Polizeigesetzes befasst.
Dazu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mit der erneuten Novellierung des Polizeirechts plant die Landesregierung insbesondere die zukünftige Übertragung von Aufgaben im Polizeigewahrsam auf Personen, die nicht Polizeivollzugsbeamte sind. Nach Auswertung sämtlicher Stellungnahmen der an der Anhörung beteiligten Sachverständigen ist festzustellen, dass dieses Vorhaben in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst zweifelhaft ist. Denn das Grundgesetz sieht vor, dass hoheitliche Befugnisse in der Regel Personen zu übertragen sind, die als Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Dies ist bei einem sensiblen Bereich wie der Regelung des Polizeigewahrsams, bei dem immerhin in Freiheitsgrundrechte anderer Menschen eingegriffen wird, unbedingt zu beachten. Bei Kernaufgaben des Staates darf es keinen Wildwuchs in der Aufgabenwahrnehmung geben. Wir warnen die Landesregierung deshalb eindringlich davor, ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden.“
Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat sich in den Windschatten ihrer Amtskollegen in Hessen und Saarland gestellt und Bundesfinanzminister Scholz zu Gesprächen über einen Altschuldenfonds aufgefordert.
Dazu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Drei Länder, drei Minister, aber nur zwei machen ihren Job. Im Gegensatz zu Ministerin Scharrenbach haben ihre hessischen und saarländischen Amtskollegen ihre Hausaufgaben bereits erledigt und mit der Hessenkasse sowie dem Saarlandpakt längst eigene Landesprogramme aufgelegt. Bundesfinanzminister Scholz hat hier also eine Grundlage für Gespräche, zu denen er seine Bereitschaft längst erklärt hat. Worüber genau Frau Scharrenbach mit ihm reden will, ist dagegen unklar. Von der NRW-Landesregierung ist bisher keine Initiative bekannt. Das macht den Vorstoß der Kommunalministerin besonders peinlich. Anstatt mit dem Finger auf den Bundesfinanzminister zu zeigen, sollte sie vor der eigenen Türe kehren und einen Vorschlag zum Beitrag von NRW leisten. Es ist kein Geheimnis, dass Frau Scharrenbach sich in der Sache nicht gegen NRW-Finanzminister Lienenkämper durchsetzen kann. Dieses Problem kann aber auch Olaf Scholz nicht für sie lösen.“
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und sein Stellvertreter, Minister Joachim Stamp (FDP), haben im Rahmen einer Pressekonferenz Halbzeitbilanz ihrer Regierungsarbeit gezogen.
Dazu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Laschet und Stamp loben sich langatmig selbst für die von ihnen geleistete Arbeit, haben aber keine Antwort auf dringende Fragen der Landespolitik. So weichen sie aus, wenn es darum geht, wann denn endlich Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer genauso bezahlt werden wie ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulen. Sie können nicht sagen, wann es denn endlich genug Personal an den Grundschulen gibt. Jeden Tag fallen viele Unterrichtsstunden gerade in den ersten und so wichtigen Schuljahrgängen aus.
Jeden Tag stehen die Autorfahrerinnen und Autofahrer im Land in immer länger werden Staus. Hier will sich Laschet an die vollmundigen Versprechen des Wahlkampfs („Wir sorgen schnell für weniger Stau“) nicht mehr erinnern und kann auch auf Nachfrage keinerlei zeitliche Perspektive aufzeigen, wann es denn endlich besser wird auf den nordrhein-westfälischen Straßen.
Und vergeblich hoffen die Verantwortlichen in den Kommunen auf ein Zeichen, ob und wann sich das Land an den dringend benötigten Altschuldenfonds beteiligt. Auch da vermeidet Laschet jede konkrete Aussage.
Die Menschen in NRW erwarten Lösungen für ihre Probleme. Laschet und Stamp können sie nicht bieten.“
Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und heimischer Landtagsabgeordneter, zur Vorstellung der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das kommende Jahr:
„Das sind vermeintlich tolle Nachrichten, die derzeit von der Landesregierung verbreitet werden: „Mehr Geld vom Land für die Kommunen.“
Allerdings ist das keine politische Höchstleistung:
Die Landesregierung feiert sich für etwas, zu dem sie nichts beigetragen hat. Allein die gute Konjunktur, die dadurch sprudelnden Steuereinnahmen und der Wegfall des Belastungsausgleichs der Einheitslasen erhöhen die an die Kommunen auszuschüttende Summe. Dass die Kommunen über das GFG 2020 mehr Geld bekommen werden, ist systembedingt und nicht auf eine besondere Kommunalfreundlichkeit von CDU/FDP zurückzuführen.
Anstatt sich mit fremden Federn zu schmücken, sollte Schwarz-Gelb endlich seine Versprechen einlösen und die Kommunen bei der Kinderbetreuung nicht länger hängen lassen.
Denn das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist defizitär. Die groß angekündigte Reform ist nur ein laues Lüftchen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der Fachwelt durchgefallen.
In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat die NRW-Landesregierung mitgeteilt, dass sie für 2019 mit Minderausgaben von mindestens 970 Millionen Euro insbesondere durch unbesetzte Stellen rechnet. Sie plant, davon 450 Millionen Euro in das Jahr 2020 zu verschieben.
Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das Land schuldet den Städten mindestens 300 Millionen Euro für die Erstattung von Kosten für die Flüchtlingsunterbringung. Die Landesregierung muss endlich diese Schulden begleichen, statt sich einen Sparstrumpf anzulegen.
Die Städte und Gemeinden fordern seit langen vehement, dass das Land sein Verpflichtung einlöst und die höheren Kosten für Unterbringung von Flüchtlingen übernimmt. Ein Gutachten hat bestätigt, dass die Pauschale des Landes nicht ausreicht ist und erhöht werden muss. Das Land lässt die Kommunen auf 70 Prozent der Kosten sitzen. Die finanziellen Spielräume in diesem Jahr müssen genutzt werden, um den Kommunen ihre Kosten für die Jahre 2018 und 2019 zu erstatten. Ab 2020 müssen Mittel im Haushalt dafür reserviert werden. Wir fordern die Landesregierung eindringlich auf, die notwendigen Schritte hierzu schnell einzuleiten, damit die Städte das ihnen zustehende Geld schnell bekommen, statt sich mit Tricksereien den eigenen Haushalt für 2020 zu schönen.“
NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat heute die Modellrechnung für die Zahlungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz für das kommende Jahr vorgestellt.
Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Ministerin Scharrenbach feiert sich für etwas, zu dem sie nichts beigetragen hat. Allein die gute Konjunktur, die dadurch sprudelnden Steuereinnahmen und der Wegfall des Belastungsausgleichs der Einheitslasen erhöhen die an die Kommunen auszuschüttende Summe. Dass die Kommunen über das GFG 2020 mehr Geld bekommen werden, ist systembedingt und nicht auf eine besondere Kommunalfreundlichkeit der Ministerin zurückzuführen.
Anstatt sich mit fremden Federn zu schmücken, sollte Ministerin Scharrenbach gemeinsam mit Minister Stamp endlich ihre Versprechen einlösen und die Kommunen bei den Flüchtlingskosten nicht länger hängen lassen. Seit 2018 enthält das Land den Kommunen über 300 Millionen Euro vor und lässt sie damit auf 70 Prozent der Kosten sitzen.
Mit dem Entwurf für das GFG 2020 erhöht die Landesregierung die 2019 neu geschaffene Aufwands- und Unterhaltungspauschale überproportional gegenüber der Gesamtsumme. Das ist der Einstieg in eine Verteilung der Mittel, die sich nicht mehr an der Bedürftigkeit der Kommunen orientiert. Die Landesregierung bevorzugt starke Kommunen und schwächt damit ohnehin schon schwächere Kommunen.
Die Entscheidung der Landesregierung, auf den Vorwegabzug zur Finanzierung des ,Stärkungspaktes Stadtfinanzen‘ zu verzichten, beendet lediglich eine Ungerechtigkeit gegenüber finanzkraftschwächeren Kommunen und ist längst überfällig.“
Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre eingebracht. Im Hauptausschuss des Landtags NRW wurden hierzu heute Sachverständige gehört.
Dazu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:
„Nach der heutigen Anhörung sehen wir uns voll und ganz bestätigt. Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wäre ein Meilenstein in der demokratischen Geschichte unseres Landes. Sie hätte insbesondere eine hohe Bindungswirkung. Je früher junge Menschen an den Prozessen unserer Demokratie beteiligt werden, desto besser für unsere demokratische Gesellschaft. Bewegungen wie Fridays for Future zeigen, dass junge Menschen diese Beteiligung auch einfordern.
Wir fordern die regierungstragenden Fraktionen auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.“
Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich heute in einer Expertenanhörung mit dem Haushaltsentwurf 2020 des Landes NRW befasst.
Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mit diesem Entwurf zeigt die Regierung Laschet, dass sie notwendige Bedarfe in NRW ignoriert Außerdem dokumentiert der Etatentwurf die gebrochenen Versprechen von CDU und FDP, wie die massive Kritik der Experten von Gewerkschaften, Kommunal- und Sozialverbänden an dem Zahlenwerk belegt.
Altschuldenlösung für Kommunen, Sozialindex für Schulen, bessere Unterstützung für Studierende bis hin zur Finanzierung der Integration – an diese zentralen Wahlversprechen von CDU und FDP erinnerten die Experten – sie alle sind nicht im Haushalt hinterlegt. Hier muss die Regierung endlich handeln.
Erschreckend waren die Beispiele der Betroffenen in der Anhörung. Das reichte von notwendigen Investitionen am maroden Rechenzentrum der Finanzverwaltung bis hin zur katastrophalen Wohnsituation für Studierende. Dass die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Investitionsquote senken will, ist fahrlässig.
Im Zukunftsbereich Digitalisierung wurde besonders deutlich, wie weit Reden und Handeln bei der Regierung Laschet auseinanderfallen. Während der Ministerpräsident auf dem Digitalgipfel Sonntagsreden zur Wichtigkeit von Investitionen in diesem Bereich hält, kritisieren die Sachverständigen, dass im Haushalt entsprechende Mittel gestrichen werden und es an einem Handlungskonzept fehlt.“
Mit heutiger Pressemitteilung vom 30. Oktober 2019, teilt Minister Joachim Stamp mit, die Integrationspauschale des Bundes für das zu Ende gehende Jahr 2019 an die Kommunen weiterzuleiten. Gleichzeitig wurde heute im Integrationsausschuss der Haushaltsplan des NRW-Integrationsministeriums für 2020 verabschiedet.
15.05.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
16.05.2024, 18:30 Uhr OV-Treff der SPD Bad Oeynhausen-Lohe
16.05.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
18.05.2024, 19:00 Uhr Mitgliederversammlung der Jusos Bad Oeynhausen
25.05.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
12.06.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Grillen
20.06.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste mit Grillen
04.07.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
21.08.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
19.09.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
25.09.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen mit Ehrungen
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